facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 05.01.2010 um 10:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.01.2010 um 10:35 Uhr
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Moin Moin.
Bin derzeit arbeitssuchend und beziehe ALG I. Wenn ich bis Ende Mai nichts finde (beziehe ab da 1 Jahr ALG I), falle ich ja eigentlich in ALG II also Hartz 4. Nun sagt mir die Tante von der Arbeitsagentur, dass ich gar keinen Anspruch darauf habe, da ich noch zuhause wohne und wir damit eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden.
Wie sieht das eigentlich dann in punkto 400 Euro-Job, Mini-Job aus den ich zur Zeit ausübe? Bisher bezahlt ja die Agentur meine Sozialversicherungsbeiträge. Das heißt ja im Grunde, wenn ich kein ALG II bekomme, kann ich auch keinen Nebenjob ausüben oder wie?
Wer springt dann eigentlich allgemein für meine Versicherungen, Bausparvertrag, Riester-Rente usw. ein?
Danke für Eure Antworten.
When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm
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odysee
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Geschrieben am: 05.01.2010 um 10:34 Uhr
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DAs ist ne ganze menge
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facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 05.01.2010 um 10:35 Uhr
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Klar n haufen Holz. Aber vll gibts hier ja Experten, die sich mit der Materie auskennen ^^
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Nobody-11 - 49
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Geschrieben am: 05.01.2010 um 10:52 Uhr
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Frag doch die Tante von der Arbeitsagentur wie das alles weiterläuft. Aber ich würde sagen das du alles selbst bezahlen mußt und warum sollst keinen 400€ Job ausüben können nur weil keine Unterstützung vom Staat mehr bekommst?
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onehand - 46
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Geschrieben am: 05.01.2010 um 11:03 Uhr
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Zitat von facepalm_: Moin Moin.
Bin derzeit arbeitssuchend und beziehe ALG I. Wenn ich bis Ende Mai nichts finde (beziehe ab da 1 Jahr ALG I), falle ich ja eigentlich in ALG II also Hartz 4. Nun sagt mir die Tante von der Arbeitsagentur, dass ich gar keinen Anspruch darauf habe, da ich noch zuhause wohne und wir damit eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden.
Wie sieht das eigentlich dann in punkto 400 Euro-Job, Mini-Job aus den ich zur Zeit ausübe? Bisher bezahlt ja die Agentur meine Sozialversicherungsbeiträge. Das heißt ja im Grunde, wenn ich kein ALG II bekomme, kann ich auch keinen Nebenjob ausüben oder wie?
Wer springt dann eigentlich allgemein für meine Versicherungen, Bausparvertrag, Riester-Rente usw. ein?
Danke für Eure Antworten.
folgende antworten sind ohne gewähr. 
Soweit ich informiert bin, liegt der freibetrag für minijobs bei 168,-€. demnach hättest du, durch deinen minijob derzeit eben 168 € mehr, als wenn du nicht arbeiten würdest, weil dir der zusätzliche verdienst vom ALG I abgezogen werden müsste.
dieser freibetrag gilt meines wissens auch für ALG II-empfänger. unter welchen voraussetzungen man ALG II bekommt oder nicht bekommt, weiß ich nicht. (in die verlegenheit kam ich zum glück noch nicht.) aber ich glaub, dass das a-amt in deinem fall dann wohl nichts mehr zahlt.
die würde bedeuten, dass du für die krankenversicherung den gesetzl. mindestbeitrag (zw.130 - 140 €/monat) irgendwie selbst berappen müsstest. die anderen versicherungsbeiträge (renten-, arbeitslosenvers.) würden dann solange wegfallen. dein beitrag zur riesterrente sinkt dann auf den mindestbeitrag von 5,- € (red dazu mal mit deinem bänker). deinen bausparvertrag wird dir aber mit ziemlicher sicherheit niemand zahlen, wenn du es nicht selbst kannst. hier musstest du dann also entweder die regelmäßigen zahlungen auf ein minimum zurückschrauben oder sogar ganz stoppen. das ist dann aber auch wieder ein fall für den bänker deines vertrauens.
so far...
ich
"Behindert" ist KEIN Schimpfwort!!!
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Success1959 - 66
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Geschrieben am: 05.01.2010 um 11:41 Uhr
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Der Zuverdienst beträgt ohne Anrechnung bei Hartz4
mittlerweile nur 100 Euro und Fahrtkosten werden bis 400 Euro auch nicht angerechnet.
Da du zu Hause wohnst wird das Einkommen aller Familienmitglieder angerechnet.
Den Riester auf 5 Euro reduzieren und den Bausparer reduzierst du oder stellst ihn beitragsfrei.
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SauBatzen - 42
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Geschrieben am: 05.01.2010 um 18:07 Uhr
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Krankenversicherung usw wird natürlich weiterhin von der Agentur bezahlt, beim Bausparvertrag hast du n Problem, kannst den aber evtl für ne Weile einfrieren.. ??!! Der Betrag für eure Wohngemeinschaft sollte allerdings neu berechnet werden, da ja jetzt mehr Familienmitglieder zu versorgen wären..
http://thedudumstory.blogspot.com/
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facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 05.01.2010 um 19:50 Uhr
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Zitat von SauBatzen: Krankenversicherung usw wird natürlich weiterhin von der Agentur bezahlt, beim Bausparvertrag hast du n Problem, kannst den aber evtl für ne Weile einfrieren.. ??!! Der Betrag für eure Wohngemeinschaft sollte allerdings neu berechnet werden, da ja jetzt mehr Familienmitglieder zu versorgen wären..
Der wird von der Agentur bezahlt wenn ich einen 400-Euro-Job ausübe? Obwohl dann keine Leistungen mehr beziehe?
Heißt im Grunde ich darf ab da nicht mehr krank werden oder wie?
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onehand - 46
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Geschrieben am: 06.01.2010 um 12:49 Uhr
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soweit ich das weiß, zahlt das a-amt die k-vers nicht mehr, wenn jemand nen 400-euro-job hat. er/sie ist dann ja schließlich nicht mehr arbeitslos. die pflicht zur krankenversicherung besteht dennoch weiterhin. d.h. man müsste sich dann selbst versichern und den mindestbeitrag von ca. 130 euter dann selbst irgendwie abdrücken.
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facepalm_ - 38
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Geschrieben am: 08.01.2010 um 12:21 Uhr
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Zitat von onehand: soweit ich das weiß, zahlt das a-amt die k-vers nicht mehr, wenn jemand nen 400-euro-job hat. er/sie ist dann ja schließlich nicht mehr arbeitslos. die pflicht zur krankenversicherung besteht dennoch weiterhin. d.h. man müsste sich dann selbst versichern und den mindestbeitrag von ca. 130 euter dann selbst irgendwie abdrücken.
Kann nicht sein. Ich übe ja jetzt bereits einen 400-Euro-Job aus und gelte als arbeitssuchend. Man gilt erst als nicht mehr arbeitssuchend, wenn man eine Tätigkeit von mehr als 15 Stunden die Woche ausübt (was bei mir ja nicht der Fall ist).
Aber das ist mir ja klar. Meine Frage war ja: Kann ich wenn ich kein ALG II bekomme einen 400-Euro-Job ausüben und wenn ja: Wer bezahlt meine Beiträge, wenn die der AG nicht bezahlt.
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BrumselBiene - 53
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 18:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.01.2010 um 18:58 Uhr
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Na klar haste anspruch auf ALG II. Mach n Mietvertrag mit deinen Eltern und dann gehts auch. Nur wenn Du ALG II beziehst und n 400€-Job hast, werden dir die 400€ vom ALG II abgezogen (ist n Freibetrag von 260 €).
Laß Dich auf 401€ anstellen, dann muss der Arbeitgeber deine KV zahlen, ansonsten musste selber zahlen
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