Turbo1990 - 35
Profi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 16:14 Uhr
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Sers,
schreibe dieses Jahr mein Abitur und habe meinen Studiumplatz für September 2010 bereits, war schon bei der Musterung und bin T2. Nach dem 3. Semester kann mich die BW ja nicht mehr aus dem Studium ziehen, aber meine eigentliche Frage ist, wenn die mich z.B. nach dem 1 Semster "raußziehen", wird mir dann der Studiumplatz freigehalten und ich kann nach dem Wehrdienst genacu dort weiter studieren wo ich aufgehört habe?
Habe bereits bei der BW angerufen und wollte mich "zurückstellen" lassen, die meinsten aber ich soll nen Antrag auf Rückstellung schrieben und denen schicken, aber der wird nicht bei jedem akzeptiert.. deswegen die Frage^^
mfg turbo
ein Leben lang Königsblau!
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Kegelchamp - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 16:19 Uhr
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Sers,
mach dir keine Sorge! Schick den Antrag, der wird zu 99% akzeptiert!
Grüßle
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Gabrasssss - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 16:22 Uhr
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Sie können dich rausziehen, dein Studienplatz bleibt Dir dann erhalten und du steigst im gleichen Semester wieder ein danach. Hab ich erlebt, war vor dem 2. Semester bei einem Kumpel von mir.
Wie es mit diesem Antrag aussieht und wie verbindlich der ist, kp.
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andre88 - 21
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 16:22 Uhr
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hey,
da musst dir gar keine sorgen machen, wenn du ein studienplatz hast, dann hast den, und dann können sie dich auch nicht einziehen. (vergleichbar mit ner Ausbildung.
also mach dir kein kopf drüber, und viel spaß beim studieren
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_-c20LeT-_ - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 16:29 Uhr
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die werden dich net einziehen...die wollten mich so oft einziehen aber wegen der schule stellen die mich immer frei ...nächstes jahr fang ich ausbildung an dann können die mich eh nich tmehr einziehen
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emme - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 16:46 Uhr
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Mich haben sie letztes jahr gezogen, hatte auch einen studienplatz bzw. Ulmer Modell Platz,
von wegen zurückstellung klappt immer,
die zeiten haben sich geändert 
schau das du dich irgendwie noch ausmustern lässt...
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Turbo1990 - 35
Profi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 16:50 Uhr
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Zitat von emme: Mich haben sie letztes jahr gezogen, hatte auch einen studienplatz bzw. Ulmer Modell Platz,
von wegen zurückstellung klappt immer,
die zeiten haben sich geändert 
schau das du dich irgendwie noch ausmustern lässt...
ja war dein studienplatz dann weg?
ein Leben lang Königsblau!
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emme - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 16:51 Uhr
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Ne mein unternehmen war so coorperativ bzw. sind mir entgegengekommen das ich es jetzt dieses jahr machen konnte...
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Page666 - 46
Profi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 16:52 Uhr
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Zitat von Turbo1990: Sers,
schreibe dieses Jahr mein Abitur und habe meinen Studiumplatz für September 2010 bereits, war schon bei der Musterung und bin T2. Nach dem 3. Semester kann mich die BW ja nicht mehr aus dem Studium ziehen, aber meine eigentliche Frage ist, wenn die mich z.B. nach dem 1 Semster "raußziehen", wird mir dann der Studiumplatz freigehalten und ich kann nach dem Wehrdienst genacu dort weiter studieren wo ich aufgehört habe?
Habe bereits bei der BW angerufen und wollte mich "zurückstellen" lassen, die meinsten aber ich soll nen Antrag auf Rückstellung schrieben und denen schicken, aber der wird nicht bei jedem akzeptiert.. deswegen die Frage^^
mfg turbo
Wieso fragst Du nicht einfach bei Deiner Hochschule nach? Die können Dir das bestimmt besser beantworten.
https://www.youtube.com/user/wormcluster
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uncle.sylver - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 17:09 Uhr
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Die können dich ziehen, haben sie bei einem Komilitonen auch gemacht.
Du steigst danach wieder ins Studium ein.
!!!Ist nicht wie bei einer Ausbildung!!!
Zwei andere Komilitonen haben ihre Wehrdienstverweigerung geschickt, aber immer mit inhaltlichen, sowie Form-Fehler.
Dann kam die Antwort vom Bund, dass es korrigiert werden muss, sonst kann man es nicht akzeptieren.
Wurde korrigiert und andere Fehler eingebaut. Das ging dann ein Jahr hin- und her und schon war er im dritten Semester.
Dann konnten sie ihn nicht mehr holen.
Viel Spaß beim Verweigern.
Oder mach gleich nen Zivi, dann lernst wenigstens was 
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Reyell - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 17:18 Uhr
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Jo... wenn sie dich ziehen sollten kannst dein Studium um ein Jahr verschieben, die Hochschule muss dir allerdings deinen Platz freihalten.
Aber klar gibt es verschiedene Möglichkeiten das bis ins 3. Semester verzögern, ein Kommilitone von mir macht gerade über einen Anwalt das gleiche...
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Turbo1990 - 35
Profi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 17:26 Uhr
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was ist ne komiltolone? ^^
ja, ich bin erstmal beruhigt, dass ich meinen platz behalten darf 
werde die nächsten paar tage auch bei meiner hochschule anrufen und die noch einmal dazu ausfragen^^
danke erstmal für die antworten^^
war das mit dem anwalt teuer? :D
ein Leben lang Königsblau!
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Reyell - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 17:49 Uhr
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Zitat von Turbo1990: was ist ne komiltolone? ^^
ja, ich bin erstmal beruhigt, dass ich meinen platz behalten darf 
werde die nächsten paar tage auch bei meiner hochschule anrufen und die noch einmal dazu ausfragen^^
danke erstmal für die antworten^^
war das mit dem anwalt teuer? :D
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So viel wie ein Mitstudent
Bei welcher Hochschule hast du denn nen Platz? Ist ne BA oder, da weiß ich halt nicht wie das mit dem Ausbildungsbetrieb läuft...
Ähm... ich behaupte schon, bei dem läuft die Geschichte auch noch.
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Turbo1990 - 35
Profi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 17:56 Uhr
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Ähm, ist ähnlich wie ein BA, nur werde ich vom Staat bezahlt^^
Heißt Public Management und ist für den gehobenen Beamtendienst. Naja, ich ruf da einfach die nächsten paar Tage mal an und frag bei denen nach ^^
ein Leben lang Königsblau!
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