tattoofan - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 01.2008
78
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:15 Uhr
|
|
Guten morgen wollte mal fragen ob jemand weis, das wenn ich kündige mein Urlaubsanspruch auf jedenfall bestehen bleibt (resturlaub) oder ob mein Arbeitgeber den Urlaub einfach auszahlen darf.
ich hab recht
|
|
Dennis888 - 33
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 12.2005
97
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:19 Uhr
|
|
Also bei mir im Geschäft hat jemand gekünigt und in der Kündigungsfrist hat der seine 4 Wochen resturlaub genommen
alle rechtschreibfehler sind von meiner tastatur gewollte effekte...
|
|
tattoofan - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 01.2008
78
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:26 Uhr
|
|
Gesetzt dem Fall er wid nicht gewehrt kann der arbeitgeber sich entscheiden den resturlaub einfach auszuzahlen oder muss der Urlaub gegeben werden
ich hab recht
|
|
Cooler-Russe - 37
Profi
(offline)
Dabei seit 03.2005
869
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:30 Uhr
|
|
Zitat von tattoofan: Gesetzt dem Fall er wid nicht gewehrt kann der arbeitgeber sich entscheiden den resturlaub einfach auszuzahlen oder muss der Urlaub gegeben werden
kann gegeben werden aber wenn der arbeitgeber denn nicht gewährt dann zahlt er ihn aus
|
|
-Zimtzicke- - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 11.2004
1865
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:31 Uhr
|
|
Zitat von tattoofan: Gesetzt dem Fall er wid nicht gewehrt kann der arbeitgeber sich entscheiden den resturlaub einfach auszuzahlen oder muss der Urlaub gegeben werden
er kann ihn dir auch ausbezahlen allerdings machen das viele betriebe nicht,da musst du dich halt bei deinem betrieb erkundigen,aber er muss ihn dir entweder gewähren oder ausbezahlen...
Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)
|
|
tattoofan - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 01.2008
78
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:40 Uhr
|
|
Ich will ihn aber nicht ausbezahlt habe hab's mir mal ausgerechnet wegen der schei... Steuer würde ich nur kaum was raus kriegen. Also hab ich kein recht das er es gewären muss
ich hab recht
|
|
-Zimtzicke- - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 11.2004
1865
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:42 Uhr
|
|
Zitat von tattoofan: Ich will ihn aber nicht ausbezahlt habe hab's mir mal ausgerechnet wegen der schei... Steuer würde ich nur kaum was raus kriegen. Also hab ich kein recht das er es gewären muss
wenn du ihn nicht ausbezahlt haben willst wieso nimmst du ihn dir dann nicht einfach?!
Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)
|
|
nicki-mtb - 53
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 02.2007
124
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.11.2009 um 09:47 Uhr
|
|
der urlaub steht dir zu, ausbezahlen geht nur wenn wegen beendigung des arbeitsvertrags ein nehmen nicht mehr möglich ist. ansonsten darf er das gar nicht
ich führe selbstgespräche, dann hört mir eine kompetente person zu
|
|
tattoofan - 37
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 01.2008
78
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:46 Uhr
|
|
Naja dann nehme ich Option b krank schreiben da es bei uns nicht so leicht möglich ist einfach den Urlaub zu nehmen danke für eure antworten
ich hab recht
|
|
hipi - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 09.2002
4152
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 09:59 Uhr
|
|
Naja beim krank schreiben solltets du aber dran denken das dein ARbeitgeber dir noch ein ARbeitszeugnis ausstellen soll^^
Wenn das möglich ist sollte man eine Geschäftsbeziehung immer im guten beenden!
FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!
|
|
Lerouxe - 45
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2008
950
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 10:26 Uhr
|
|
Zitat von nicki-mtb: der urlaub steht dir zu, ausbezahlen geht nur wenn wegen beendigung des arbeitsvertrags ein nehmen nicht mehr möglich ist. ansonsten darf er das gar nicht
Nach §7 Abs. 1 BUrlG darf der AG den Urlaubswunsch durchaus widersprechen.
Da das Arbeitsverhältnis gekündigt ist, kann er nach §7 Abs. 4 BUrlG abgegolten (also ausgezahlt) werden, ob das der AN jetzt so will oder nicht.
Ein ausbezahlen des Urlaubs ist jedoch oft für beide Seiten nicht unbedingt von Vorteil (höhere kosten auch für den AG), so dass ich versuchen würde dies etwas anders zu regeln.
Geht der alte nicht nahtlos in einen neuen Job über, könnte man es z.B. über eine "Sonderzahlung" einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln (ergibt Vorteile bei Steuer und Sozialabgaben).
Geht natürlich nur, wenn man in Frieden den alten AG verlässt.
Zum Krankmachen:
Hier wäre ich ein bisschen vorsichtig. Die meisten AGs werden berechtigter weise etwas skeptisch wenn der AN kurz vor Beendigung der Anstellung "krank" wird.
Führt i.d.R. nur zu einem "Krieg" bei dem Du als AN definitiv am kürzeren Hebel sitzt
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
|
|
Honda_CBR - 45
Profi
(offline)
Dabei seit 08.2009
401
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.11.2009 um 11:03 Uhr
|
|
Zitat von tattoofan: Guten morgen wollte mal fragen ob jemand weis, das wenn ich kündige mein Urlaubsanspruch auf jedenfall bestehen bleibt (resturlaub) oder ob mein Arbeitgeber den Urlaub einfach auszahlen darf.
fällt der Urlaub in die Kündigungsfrist, muss er gewährt werden, es sein denn, du wurdest fristlos gekündingt...dann wird er ausgezahlt...fristlos heißt eben fristlos...
MacUser sind wie NavySeal, kleine Gruppe, modernste Technik, losgeschickt um die Welt zu retten!
|
|
padi51 - 40
Profi
(offline)
Dabei seit 01.2005
924
Beiträge
|
Geschrieben am: 19.11.2009 um 14:28 Uhr
|
|
Habe ich im Jahr 18 Tage! Anspruch auf Urlaub! *lol*
Lebe ged weida !!!
|
|