_MuScH_ - 33
Anfänger
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Dabei seit 02.2009
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 09:01 Uhr
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Hallo Leute,
bin heute zum Arzt und wurde bis einschließlich Freitag als Arbeitsunfähig eingestuft und habe jetzt diese gelben Zettel bekommen.
Ich weiß, dass ich eins zum Arbeitgeber schicken muss, aber was mach ich mit dem anderen? Muss man das unbedingt zur Krankenkasse schicken?
Was passiert dadurch, dass ich diese Bescheinigung bekommen habe? Erhalte ich jetzt weniger Geld?
Ich bin noch in der Probezeit... kann mir da jetzt was passieren?
HILLLLLLLFFFFFFFFEEEEEEE
Mei drim is tu flei ower de reinbo so hei xD... Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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DOLLHAUSDOLL - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 09:07 Uhr
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wo in der ausbildung
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BaerleS - 43
Anfänger
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Dabei seit 08.2007
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 09:08 Uhr
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Du solltest den gelben Durchschlag im Geschäft abgeben (so schnell wie möglich) und den anderen bei der Krankenkasse.
Weniger Geld bekommst du deswegen nicht, du bist ja offiziell vom Arzt krank geschrieben.
Kündigen kann dir dein Chef auch nicht, solange du nicht ständig krank bist. Solche Fälle hat es auch schon gegeben, kommt aber selten vor
Sucht bloß nicht nach Rechtschreibfehlern, ihr werdet keine finden!!
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bo2001 - 44
Halbprofi
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Dabei seit 03.2003
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 09:13 Uhr
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Zitat von BaerleS: Du solltest den gelben Durchschlag im Geschäft abgeben (so schnell wie möglich) und den anderen bei der Krankenkasse.
Weniger Geld bekommst du deswegen nicht, du bist ja offiziell vom Arzt krank geschrieben.
Kündigen kann dir dein Chef auch nicht, solange du nicht ständig krank bist. Solche Fälle hat es auch schon gegeben, kommt aber selten vor
kann der Chef schon, da Sie noch in der Probezeit ist.
Aber wenn man ne Krankmeldung hat ist das ja eher nicht der Fall
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robinhood12 - 42
Profi
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Dabei seit 06.2005
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 09:23 Uhr
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Zitat von _MuScH_: Hallo Leute,
bin heute zum Arzt und wurde bis einschließlich Freitag als Arbeitsunfähig eingestuft und habe jetzt diese gelben Zettel bekommen.
Ich weiß, dass ich eins zum Arbeitgeber schicken muss, aber was mach ich mit dem anderen? Muss man das unbedingt zur Krankenkasse schicken?
Was passiert dadurch, dass ich diese Bescheinigung bekommen habe? Erhalte ich jetzt weniger Geld?
Ich bin noch in der Probezeit... kann mir da jetzt was passieren?
HILLLLLLLFFFFFFFFEEEEEEE 
Bist Du erst seit weniger als 4 Wochen eingestellt?
Ja, der Schein muss auf jeden Fall zur KV.
Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden einig sind, ist ein verlorener Abend. - Albert Einstein
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AryaStark - 37
Profi
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 09:51 Uhr
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Der Schein muss unbedingt zur Krankenkasse (NICHT zur KV = Kassenärztliche Vereinigung!!)
Du bekommst das gleiche Geld wie im Vertrag steht.
Es ist wichtig der Kasse den Zettel zu schicken (egal ob in der Probezeit, oder danach), weil, wenn du 6 Wochen krankgeschrieben wirst (wovon wir jetzt in diesem Fall nicht ausgehen) bekommt der Arbeitgeber eine sog. Lohnvorzahlung, damit du weiterhin dein Gehalt erhälst, aber dein Arbeitgeber durch deine Krankheit entlastet wird (da ja ne Arbeitskraft fehlt)
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robinhood12 - 42
Profi
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Dabei seit 06.2005
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 10:05 Uhr
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Zitat von AryaStark: Der Schein muss unbedingt zur Krankenkasse (NICHT zur KV = Kassenärztliche Vereinigung!!)
Du bekommst das gleiche Geld wie im Vertrag steht.
Es ist wichtig der Kasse den Zettel zu schicken (egal ob in der Probezeit, oder danach), weil, wenn du 6 Wochen krankgeschrieben wirst (wovon wir jetzt in diesem Fall nicht ausgehen) bekommt der Arbeitgeber eine sog. Lohnvorzahlung, damit du weiterhin dein Gehalt erhälst, aber dein Arbeitgeber durch deine Krankheit entlastet wird (da ja ne Arbeitskraft fehlt)
Von der Kassenärztlichen Vereinigung sprich hier keiner. KV = Krankenversicherung.
In den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung vom AG.
Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden einig sind, ist ein verlorener Abend. - Albert Einstein
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Julchen02 - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 10:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.09.2009 um 10:19 Uhr
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Folgendermaßen:
Wenn deine Arbeitsunfähigkeit innerhalb den ersten vier Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses ist hast du keinen Anspruch auf Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber, somit muss die Krankenkasse mit einer Lohnersatzleistung (=Krankenkgeld) eintreten.
Ist die Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb der ersten vier Wochen deines Beschäftigungsverhältnisses hast du in der regel Anspruch auf eine Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs WOchen. Sollte deine Arbeitsunfhigkeit länger andauern, folgt anschließene das Krankengeld (Lohnersatzleistung durch die Krankenkasse).
So oder so ist es wichtig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei deiner krankenkasse einzureichen. Dies sollte innerhalb von fünf Tagen passieren, so dass dir kein nachteil entstehen kann.
Also ab mit dem gelben Zettelchen zu deiner Krankenkasse!!!
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HANZMISSION
Profi
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Dabei seit 09.2008
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 11:03 Uhr
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Zitat von bo2001: Zitat von BaerleS: Du solltest den gelben Durchschlag im Geschäft abgeben (so schnell wie möglich) und den anderen bei der Krankenkasse.
Weniger Geld bekommst du deswegen nicht, du bist ja offiziell vom Arzt krank geschrieben.
Kündigen kann dir dein Chef auch nicht, solange du nicht ständig krank bist. Solche Fälle hat es auch schon gegeben, kommt aber selten vor
kann der Chef schon, da Sie noch in der Probezeit ist.
Aber wenn man ne Krankmeldung hat ist das ja eher nicht der Fall 
Ja wahrscheinlich seit dem 1. September nehm ich mal an...
Also ich würde vorsichtig sein...was hast du denn wenn man fragen darf?
U to the N to the C Z, we don´t care what you said
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maGster - 39
Profi
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Dabei seit 05.2005
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 11:32 Uhr
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Also mein Chef schmeißt grundsätzlich raus, wenn man 2x in der Probezeit krank ist ... Außer man bricht sich was, oder was weiß ich wofür man nix kann.
Aber wenn man wegen Schnupfen, Kopfschmerzen oder Halsschmerzen gleich nen gelben Zettel für 5 Tage einreicht, is man selbst Schuld.
Und dann geht man eben davon aus, dass die Arbeit einen krank macht 
Den kleinen Zettel zum Arbeitgeber und den großen in den Briefkasten oder per Post zu deiner Krankenkasse (AOK, TKK, HEK usw. etc.)
www.magsters.de // your serious dealer!
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m1 - 44
Champion
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 11:33 Uhr
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Gelb? ? Also bei mir sind die Schweinchenrosa
Und man sollte auch mal lesen !! Steht nämlich auf dem Schein drauf was man damit machen muss.
Wenn dich das Leben fickt, bewege dich im Rhythmus, vielleicht gelangst du auch so zum Höhepunkt!!!!
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Julchen02 - 38
Anfänger
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 11:36 Uhr
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Zitat von m1: Gelb? ? Also bei mir sind die Schweinchenrosa
Und man sollte auch mal lesen !! Steht nämlich auf dem Schein drauf was man damit machen muss.
Joa Schweinchenrosa gibts auch, aber in der Regel sind die gelb
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_MuScH_ - 33
Anfänger
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 12:06 Uhr
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Zitat von HANZMISSION: Zitat von bo2001: Zitat von BaerleS: Du solltest den gelben Durchschlag im Geschäft abgeben (so schnell wie möglich) und den anderen bei der Krankenkasse.
Weniger Geld bekommst du deswegen nicht, du bist ja offiziell vom Arzt krank geschrieben.
Kündigen kann dir dein Chef auch nicht, solange du nicht ständig krank bist. Solche Fälle hat es auch schon gegeben, kommt aber selten vor
kann der Chef schon, da Sie noch in der Probezeit ist.
Aber wenn man ne Krankmeldung hat ist das ja eher nicht der Fall 
Ja wahrscheinlich seit dem 1. September nehm ich mal an...
Also ich würde vorsichtig sein...was hast du denn wenn man fragen darf?
Ja arbeite seid dem 1.09. im Krankenhaus
hab Augenentzündung bzw des Bindegewebe ist entzündet und mein Auge ist geschwollen... hab bei der arbeit angerufen und die haben auch gesagt, dass ich nciht kommen darf, weil es ansteckend ist...
Thx schon mal für eure Antworten
Mei drim is tu flei ower de reinbo so hei xD... Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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_MuScH_ - 33
Anfänger
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 12:07 Uhr
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Ich arbeite im Bundeswehrkrankenhaus in Ulm... mach da ne Ausbildung...
Mei drim is tu flei ower de reinbo so hei xD... Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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-sebbi- - 35
Champion
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 12:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.09.2009 um 12:12 Uhr
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Ein Grund Dich zu kündigen ist das auf keinen Fall. ABER: Da Du noch in der Probezeit bist, kann dich der AG ohne Angabe von Gründen kündigen.
Heißt im Klartext: Wenn's ihn stört, dass Du gleich nach 2 Wochen krank bist, dann kann er Dir kündigen - und muss niemandem erzählen, warum ...
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Hoffy2000 - 40
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 16.09.2009 um 13:01 Uhr
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Ehr Arbeitsunlustbescheinigung löl
Held der Arbeit
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