EuroEde - 37
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Geschrieben am: 07.07.2009 um 11:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.07.2009 um 11:44 Uhr
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Zitat von AryaStark: Ich bin Arzthelferin, da gibts keine Gesellenprüfung!
Vllt. ist das dein Problem, es habert nämlich gewaltig an Höfflichkeit bei dir.
Zitat von AryaStark: Meistens wollen die aber meinen Arzthelferinbrief.
Der Ausbildungsnachweis dient zur Überwachung des Ausbildungsganges gemäß der Ausbildungsordnung in den Ausbildungsbetrieben. Die vom früheren Bundesausschuss für Berufbildung empfohlenen und in Ausbildungsordnungen gegebenfalls vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise sollen der Systematisierung der Ausbildung dienen und haben primär eine Kontrollfunktion über den Ausbildungsbetrieben.
Betriebliches Ausbildungszeugnis:
Der Ausbildene hat dem Lehrling bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis schriftlich auszustellen.
(einfaches Zeugnis/qualifiziertes Zeugnis)
Nur das wir nichts verwechseln 
Zitat von AryaStark: Wie gesagt, erst denken, dann posten!
Das muss ich nicht, denn das haben Leute schon vor mir schriftlich auf 400Seiten niedergeschrieben.
Und tue bitte nicht schlauer als du bist, denn dann würdest du nicht fragen.
Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.
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-kekschen-
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.07.2009 um 12:21 Uhr
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Zitat von AryaStark: wenn ich alle drei mitschick, dann muss ich von allen dreien ne amtlich beglaubigte Kopie vorlegen, d. h. wenn ich mich an 5 Unis bewerbe (es werden womöglich mehr sein) und je 5 Kopien mach, was mindestens 2 Euro pro Kopie kostet, dann komm ich da schon mal 30 Euro.
Du kannst auch zur AOK gehen und dir da dein Zeug kopieren lassen, die machen das kostenlos.
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bennyC0NFUSE - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.07.2009 um 12:25 Uhr
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Zitat von Bullrock: wie wärs wenn du dich mit der zuständigen person der uni in verbindung setzt und mal nachfrägst ??
machs so wies intelligente menschen vorschlagen ist am leichtesten.
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ReSt8 - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 07.07.2009 um 12:42 Uhr
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EuroEde, hier tut nur einer schlauer, als er ist und das bist du. Ansonsten ist hier glaube ich alles Wichtige gesagt
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EuroEde - 37
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Geschrieben am: 07.07.2009 um 13:04 Uhr
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Zitat von ReSt8: EuroEde, hier tut nur einer schlauer, als er ist und das bist du. Ansonsten ist hier glaube ich alles Wichtige gesagt
Tue ich schlauer nur weil ich weiß wo ich die Informationen herbekommen und dann noch das hier schreibe?
Zitat von EuroEde: Das muss ich nicht, denn das haben Leute schon vor mir schriftlich auf 400Seiten niedergeschrieben.
Ich denke nicht. Wenn du was zum Beitrag hinzuzufügen hast, dann bitte mit Informationen die jeder gebrauchen kann. Meckern kann jeder.
Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.
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AryaStark - 37
Profi
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Geschrieben am: 07.07.2009 um 13:27 Uhr
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Zitat von EuroEde: Zitat von ReSt8: EuroEde, hier tut nur einer schlauer, als er ist und das bist du. Ansonsten ist hier glaube ich alles Wichtige gesagt
Tue ich schlauer nur weil ich weiß wo ich die Informationen herbekommen und dann noch das hier schreibe?
Zitat von EuroEde: Das muss ich nicht, denn das haben Leute schon vor mir schriftlich auf 400Seiten niedergeschrieben.
Ich denke nicht. Wenn du was zum Beitrag hinzuzufügen hast, dann bitte mit Informationen die jeder gebrauchen kann. Meckern kann jeder.
du checkst nicht mal, dass du dich hier grad selbst kritisierst, aber seis drum
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AryaStark - 37
Profi
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Geschrieben am: 07.07.2009 um 13:28 Uhr
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also meinetwegen kann der thread geclosed werden...
hab bereits bei n paar unis angerufen, jede will des anders...
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EuroEde - 37
Experte
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Geschrieben am: 07.07.2009 um 13:33 Uhr
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Zitat von AryaStark: du checkst nicht mal, dass du dich hier grad selbst kritisierst, aber seis drum
Falsch, ich hab bereits was beigetragen zum Thema, ob du es hören wolltest oder nicht spielt keine Rolle.
Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.
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__ChRiSs__ - 32
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Geschrieben am: 01.09.2009 um 18:35 Uhr
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HeY leute..
hab mal ne frage...
hatte heut ersten arbeitstag..
un muss ausbildungsnachweis schrieben der alle 4 wochen kontrolliert wird.....
ist des so wichtig...
vllt. haben abdere erfahrung
. . . . .
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input_bums
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.09.2009 um 18:38 Uhr
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Zitat von __ChRiSs__: HeY leute..
hab mal ne frage...
hatte heut ersten arbeitstag..
un muss ausbildungsnachweis schrieben der alle 4 wochen kontrolliert wird.....
ist des so wichtig...
vllt. haben abdere erfahrung
MUSS!!!
Wenn du dann halt nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden willst oder richtig Ärger im Betrieb willst kannst es natürlich auch lassen.
Aber dann hättest du dir mal lieber einen Vertrag durchgelesen in dem es klip und klar stehen wird das dies deine PFLICHT ist und Du es machen MUSST!
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garfield79 - 46
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Geschrieben am: 01.09.2009 um 18:44 Uhr
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Also dem ist nichts weiter hinzuzufügen. Dir scheint die Ausbildung ja wohl nicht so wichtig zu sein, wenn du das nicht machen willst. Berichtsheft schreiben ist sogar Teil der Ausbildung und dient als Nachweis dessen was du gemacht hast. Also immer schön die Wahrheit schreiben. Sind ja auch nur ein paar Sätze.
Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich glaub, dass dir die Firma sogar währen der Arbeitszeit die Zeit zum schreiben einräumen muss. Wird aber meist nicht getan.
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input_bums
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.09.2009 um 18:48 Uhr
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Zitat von garfield79: Also dem ist nichts weiter hinzuzufügen. Dir scheint die Ausbildung ja wohl nicht so wichtig zu sein, wenn du das nicht machen willst. Berichtsheft schreiben ist sogar Teil der Ausbildung und dient als Nachweis dessen was du gemacht hast. Also immer schön die Wahrheit schreiben. Sind ja auch nur ein paar Sätze.
Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich glaub, dass dir die Firma sogar währen der Arbeitszeit die Zeit zum schreiben einräumen muss. Wird aber meist nicht getan.
Ich hab jetzt zwar meinen Vertrag nicht mehr im Kopf aber ich würde mal ziemlich sicher sagen der Betrieb MUSS dir die Zeit hierfür geben.
Ich hab das immer nur Stichpunktartig gemacht, also keine ganzen Sätze o. ä.. Aber sowas solltest einfach mit deinem Ausbilder klären.
Ich bin aber immer wieder erstaunt wie leichtsinnig Leute irgendwas unterschreiben ohne es durchgelesen zu haben.
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LostMutant89 - 35
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Geschrieben am: 01.09.2009 um 18:51 Uhr
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also bei mir wurde es zur Zwischenprüfung des erste mal gefordert naja und danach...sag mer so, mein USB-Stick is kaputt gegangen xD jetz muss ich iwie 5 monate nachschreiben aber schule is kein problem, einfach klassentagebuch abstauben und die seiten kopieren gehen, es ist erlaubt 1:1 aus dem klassenbuch es rauszuschreiben und dazwischen ...
R.I.P. MCA
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EuroEde - 37
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Geschrieben am: 01.09.2009 um 20:30 Uhr
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Die Ausbildungsnachweise gelten bei der Zulassung zur Gesellenprüfung als Zulassungsvoraussetzung. Eine Bewertung in der Prüfung ist nicht zulässig, weil Ausbildungsnachweise selbst nicht Gegenstand oder Teil der Prüfung sind.
Nach den Ausbildungsordnungen ist dem Auszubildenden Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Dabei ist es unerheblich, ob er den Ausbildungsnachweis im Betrieb oder bei entsprechenden Verminderungen der betrieblichen Anwesenheitszeiten außerhalb des Betriebes führt.
Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.
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