-ReD-NeOn- - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:31 Uhr
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hi . . .
Also ich hab im Mai meine Prüfungen und dannach habe ich 1,5 monate freiwilligen Unterricht. Während dieser Zeit dürfen wir aber keine Ferienarbeit machen. Wenn ich aber trotzdem Ferienarbeit machen würde, was könnte "mir" oder meinem Arbeitgeber passieren ? Angemeldet wäre ich ja, also ist es keine Schwarzarbeit.
Danke schonmal im Vorraus.
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Pinguuin - 34
Profi
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:34 Uhr
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wer hat so en müll gesagt, dass du nicht arbeiten kannst? 
ich bin mir ziemlich sicher, dass du arbeiten "darfst"
Begrabt das Kriegsbeil und holt den Klappstuhl raus :)
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dax_rider - 33
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:34 Uhr
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wer sagt das du das nicht darfst?
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
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-ReD-NeOn- - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:35 Uhr
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Zitat von dax_rider: wer sagt das du das nicht darfst?
Die Schulleitung"!°
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Pinguuin - 34
Profi
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:36 Uhr
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... komische schulleitung ... geh einfach arbeiten ... so als würde die kontrollieren ... -.-
Begrabt das Kriegsbeil und holt den Klappstuhl raus :)
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_Alucard_
Champion
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:37 Uhr
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hmm...es wäre keine ferienarbeit im ursprünglichen sinne aber du kannst ja auch wenn du normale schule hast danach zum schaffen...
Liebe, Enttäuschung und Tod....was sonst?!
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Braunbaer83 - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:37 Uhr
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dann frag ich mich was dieses "freiwillg" bedeutet!!!
und selbst wenn die schulleitung da rumspinnt, schick einfach deine oldies hin-die werden denen dann schon was erzählen!!!
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-Ed87- - 38
Experte
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:40 Uhr
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Jo seh ich auch so... geh einfach schaffen, die rechtlichen Mittel deiner Schule hören am Schulzaun auf
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LordSnow - 42
Champion
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:45 Uhr
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Der Schule wird es darum gehen, dass du dich nicht verletzt und somit eventuell nicht an den Prüfungen teilnehmen kannst.
Winter is coming
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-ReD-NeOn- - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:46 Uhr
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Zitat von LordSnow: Der Schule wird es darum gehen, dass du dich nicht verletzt und somit eventuell nicht an den Prüfungen teilnehmen kannst.
der freiwillige Unterricht findet nach den Prüfungen statt "!°
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Pinguuin - 34
Profi
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 10:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.12.2008 um 10:46 Uhr
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es ist so...
(also mal rechtlich gesehen)
wenn du einen ferienjob machst, dann arbeitest du kurzfristig auf max 50 tage im jahr ...
ich trag schon jahrelang zeitungen aus, die genau so laufen, wie ferienarbeiten ... also auch kurzfristig ...
nebenher arbeite ich noch geringfügig auf 400 auro basis, aber ich geh ganz normal in´d schule 
ich kann mir schon vorstellen, warum du nicht vollzeitig eine kurzfristige arbeit (ferienjob) machen sollst, da du ja noch offiziel schüler bist ... (also den ganzen vormittag eigentlich im unterricht hocken solltest)
aber ich bin auch schüler, und mach des ganze nebenher, voll rechtlich und mich hat auch noch nie jemand kontrolliert oder so ...
also, warum machst du es einfach nicht?
Begrabt das Kriegsbeil und holt den Klappstuhl raus :)
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HugoHiasl
Profi
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Geschrieben am: 13.12.2008 um 11:37 Uhr
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Wie es bei Schülern ist, weiss ich nicht.
Bei Studenten ist es auf jeden Fall so, daß eine Arbeit, die mehr als 20 Stunden die Woche in Anspruch nimmt, nicht mit dem Studenten-Status zu vereinbaren ist.
Das hat allerdings eher Versicherungs- und Steuerrechtliche Gründe. Man hat als Student einen bevorzugten Steuerstatus und eine vergünstigte studentische Versicherung. Würde man diese Begrenzung nicht machen, wären plötzlich alle Studenten und würden "nebenher" arbeiten 
Schwarzarbeit wäre es wohl kaum.
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