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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Wohngeld - Studium

da_hit - 22
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge
Geschrieben am: 22.11.2008 um 20:18 Uhr

Hey,

ich kriege kein bafög, sondern habe einen 400€-Job, der allerdings kaum meine Kosten deckt. Also will ich Wohngeld beantragen. Und jetzt paar Fragen an Diejenigen die sich damit auskennen:

- zählt der 400€-Job als geringfügige Beschäftigung?
- muss ich angeben, wie viel ich in den Ferien dieses jahr verdient habe?
- muss ich angeben, wie viel ich auf dem Sparbuch habe?

- wie hoch ist der Wohngeldzuschuss überhaupt?

Danke.
Mami_o2o312 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
868 Beiträge
Geschrieben am: 22.11.2008 um 20:33 Uhr

Im Normalfall rechnen die den 400€-Job an... Was Du in den Ferien verdient hast, musst Du nicht angeben...Aber was dein Sparbuch sagt, das musst Du angeben.. Denn die bekommen alles raus...

Wie hoch der Zuschuss ist, das kommt immer auf den Lohn drauf an und wie groß die Wohnung ist bzw. Du darfst nur eine bestimmte Quadratmeterzahl haben, das die überhaupt was zahlen!
Fefi89 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2007
86 Beiträge

Geschrieben am: 22.11.2008 um 20:39 Uhr

Zitat von Mami_o2o312:

Im Normalfall rechnen die den 400€-Job an... Was Du in den Ferien verdient hast, musst Du nicht angeben...Aber was dein Sparbuch sagt, das musst Du angeben.. Denn die bekommen alles raus...

Wie hoch der Zuschuss ist, das kommt immer auf den Lohn drauf an und wie groß die Wohnung ist bzw. Du darfst nur eine bestimmte Quadratmeterzahl haben, das die überhaupt was zahlen!


richtig .. und wenn du schon kein bafög bekommst, nehme ich mal an das deine eltern zu viel verdienen?
und ich würde an deiner stelle alles angeben (sparbuch, nebenjobs usw.) die bekommen nämlich alles selber schneller raus als de schauen kannst udn dann hast erst probleme
da_hit - 22
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge
Geschrieben am: 22.11.2008 um 20:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.11.2008 um 20:48 Uhr

Nee ich kriege kein bafög, weil ich über die regelstudienzeit hinaus studiere.
- Also soll ich am besten den Ferienjob und meinen SB-betrag erwähnen, oder?
- ist der 400€-Job dann eine geringfüg. Beschäftigung?
- Da steht was von Mitbewohnern und was die verdienen. ("Einkommen aus ... nichtselbständiger Arbeit ... geringfügiger Beschäftigung ... Bafög ...") Einer kriegt z.b. bafög von uns. Muss ich das echt angeben? Es geht mich doch nichts an, was die kriegen. ich profitiere schließlich auch nicht von ihrem geld.

Sorry, ich kenn mich halt überhaupt nicht aus, deshalb die vielen fragen.
Fefi89 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2007
86 Beiträge

Geschrieben am: 22.11.2008 um 20:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.11.2008 um 20:51 Uhr

das natürlich auch n grund
ja das interessiert aber die komsichen leute von den behörden ... für die zählen nur fakten ... die interessierts ja auch net ob man zum Beispiel stress mit den eltern hat, für die behörden zählt nur ein: "wo kann der antragssteller geld herbekommen, ohne das wir ihn was geben" und deine mitbewohner kommen halt auch mit in die rechnung


ja der 400€ job ist eine geringfügige arbeit!
newlander - 40
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
426 Beiträge
Geschrieben am: 22.11.2008 um 21:17 Uhr

schau doch mal HIER

da stehen eigentlich alle dinge, die man wissen muss...

u.a. steht dort, dass kein wohngeld bekommt, wer nur zu studienzwecken vorübergehend von seinem eigentlichen wohnort abwesend ist...

DEUTSCHER MEISTER 2011 --- DOUBLESIEGER 2012

da_hit - 22
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge
Geschrieben am: 22.11.2008 um 21:32 Uhr

Zitat von newlander:



u.a. steht dort, dass kein wohngeld bekommt, wer nur zu studienzwecken vorübergehend von seinem eigentlichen wohnort abwesend ist...


Schon, aber wenn ich meinen ersten und einzigen Wohnsitz am studienort habe dann sieht die sache doch anders aus ...
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 22.11.2008 um 22:03 Uhr

Zitat von da_hit:

Zitat von newlander:



u.a. steht dort, dass kein wohngeld bekommt, wer nur zu studienzwecken vorübergehend von seinem eigentlichen wohnort abwesend ist...


Schon, aber wenn ich meinen ersten und einzigen Wohnsitz am studienort habe dann sieht die sache doch anders aus ...


naja was aber wohl nur vorrübergehend ist, oder?

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

da_hit - 22
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge
Geschrieben am: 22.11.2008 um 22:18 Uhr

Ist halt die Frage ob ich nach dem Studium gleich einen Arbeitsplatz finde. Wenn nicht, wohne ich halt mindestens ein Jahr oder vielleicht sogar für den rest meines lebens dort. Das kann ich noch nicht sagen.

danke für den Link. Mir fehlt aber der Zusatz zu Angaben von Mitbewohnern. Wenn die Leute echt davon ausgehn dass meine Mitbewohner die Miete fpr mich zum Teil übernehmen können, dann haben die nen Vogel. (Halte ich sogar für möglich. Man weiß es aber echt nie bei denen.)
Fefi89 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2007
86 Beiträge

Geschrieben am: 23.11.2008 um 10:04 Uhr

Zitat von da_hit:


danke für den Link. Mir fehlt aber der Zusatz zu Angaben von Mitbewohnern. Wenn die Leute echt davon ausgehn dass meine Mitbewohner die Miete fpr mich zum Teil übernehmen können, dann haben die nen Vogel. (Halte ich sogar für möglich. Man weiß es aber echt nie bei denen.)


manchmal haben die einfach einen vogel ^^ sind halt behörden ... aber selbst die haben nur ihre vorschriften
Scenatico - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
232 Beiträge

Geschrieben am: 24.11.2008 um 14:41 Uhr

Also zunächst wäre der Anspruch auf BaföG vorrangig dem des Wohngeldes. Da du aber ja schon geschrieben hast die Ablehnung vom BaföG hast wegen Überschreitung der Regelstudienzeit hast du Anspruch auf Wohngeld, insofern dein Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet ( geh ich mal davon aus wenn du nur den 400 Euro-Job hast )....Ablehnungsbescheid vom Bafög wird benötigt.

- Ja der 400 Euro Job zählt als geringfügige Tätigkeit, musst ne Verdienstbescheinigung beim Arbeitgeber aufüllen lassen oder wenn du erst seit kurzem dort arbeitest den Arbeitsvertrag mitbringen

- Ja musst auch angeben was du in den Ferien verdienst hast, grundsätzlich wird das Einkommen der kommenden 12 Monate angerechnet, da man das aber nicht wirklich voraussagen kann werden die letzten 12 Monate genommen und diese als zukünftiges Einkommen gerechnet, und eben auch Ferienjobs etc. übrigens auch Unterstützung von Eltern.

- Ja du musst auch angeben wie hoch deine Ersparnisse sind, Vermögen an sich wird im Wohngeldrecht nicht angerechnet, nur die Zinserträge als Einkommen ( 52 Euro Zinsen im Jahr sind anrechnungsfrei ;-) )

- wie hoch der Wohngeldzuschuss ist kann ich dir so nicht sagen, der beginnt bei 10 Euro und ist dann gestaffelt, je nachdem wie weit du unter der Einkommensgrenze bist umso höher wird das Wohngeld.

Wegen deinen Mitbewohnern, schätz mal das ist dann eine WG. Es interresiert nur ob du als Hauptmieter oder Untermieter im Mietvertrag stehst. Vermieter muss auch ne Mietbescheinigung ausfüllen aus der alles ersichtlich ist. Einkommen deiner Mitbewohner ist nicht anzugeben.

Und letztlich noch hast du natürlich einen Anspruch auf Wohngeld wenn du einen einzigsten Wohnsitz in Ulm hast, selbst wenn du hier nur einen Zweitwohnsitz hättest könntest du mit einer Negativbescheinigung deines Hauptwohnsitzes hier Wohngeld beantragen.

Hoff ich konnt dir weiterhelfen :-)

Gruß

Wer bis zum Hals in der Scheisse steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen

da_hit - 22
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
9 Beiträge
Geschrieben am: 24.11.2008 um 16:41 Uhr

Zitat von Scenatico:


- wie hoch der Wohngeldzuschuss ist kann ich dir so nicht sagen, der beginnt bei 10 Euro und ist dann gestaffelt, je nachdem wie weit du unter der Einkommensgrenze bist umso höher wird das Wohngeld.


Danke für die ausführliche Antwort. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus dem 400€-Job und den zinsen also. Oder liege ich falsch?
Scenatico - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
232 Beiträge

Geschrieben am: 24.11.2008 um 20:27 Uhr

Die Einkommensgrenze ist nen fester Betrag den du verdienen darfst, wenn du da drunter liegst hast nen Anspruch, da gibts aber verschiedene grenzen, je nachdem wann das baujahr von dem haus ist wo du wohnst, wenn du des weißt kannst mirs sagen dann schau ich morgen beim arbeiten nach wo bei dir die grenze liegen würd. Und mit deinem 400 Euro Job und Zinsen musst halt dann unter der grenze sein, kannst mir auch ne pn schreiben dann kann ich mal ungefähr schauen wieviel bei dir rauskommen würd, gibt ne tabelle dafür :-).....problem ist nur dass du wiederum auch nicht zu wenig haben darfst, weil der lebensunterhalt muss gesichert sein damit wohngeld gewährt werden darf, sprich du musst von deinem einkommen miete zahlen können und vom rest theoretisch leben können, weil wohngeld eben nur nen zuschuss zur miete ist.

Wer bis zum Hals in der Scheisse steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen

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