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Forum / Campusleben, Job und Karriere

krankengeld..da versteh ich was nicht

-snooze- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
185 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2008 um 17:26 Uhr

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

also ich verstehs grad nicht
muss ich 4 wochen am stück krank sein damit ich dann krankengeld kriege?
gild das dann nicht wenn ich zb immer nur am we arbeite und jetzt 2 we am stück krank bin? :(

¤•÷»•-> » ∂ôn`t Tôûch •->» Ônly wâtch Bâby!!

buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2008 um 17:33 Uhr

Zitat von -snooze-:

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.

also ich verstehs grad nicht
muss ich 4 wochen am stück krank sein damit ich dann krankengeld kriege?
gild das dann nicht wenn ich zb immer nur am we arbeite und jetzt 2 we am stück krank bin? :(


nein du musst mindestens 4 wochen bei der firma beschäftigt sein..
die versicherung kommt dan für die tage auf die du im betrieb fehlst falls es für nen kurzen zeitraum bis zu 6 wochen.. sprich dein chef zahlt dir dein gehalt und er bekommt es von der versicherung ersetzt..

is halt so.. :P

AryaStark - 37
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
472 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2008 um 17:33 Uhr

du musst mindestens 4 Wochen dort bereits durchgehend gearbeitet haben
Lohnfortzahlung bekommst du ab dem ersten tag, wenn du da schon eine Krankmeldung hast. wie das allerdings bei we-jobbern ist weiß ich nicht genau
-snooze- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
185 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2008 um 18:31 Uhr

verdammt :(
dankeschön mädels!
habt mir aufjednefall weitergeholfen aber
ob das auch für mich gild (arbeite nur am wochenende) weiss ich nicht so recht..

¤•÷»•-> » ∂ôn`t Tôûch •->» Ônly wâtch Bâby!!

Cutler - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2006
42 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2008 um 18:40 Uhr

Während der ersten 28 Tage der Beschäftigung muss dein Arbeitgeber dir im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung leisten, das nennt sich dann K4, das Krankengeld bekommst du von deiner Krankenkasse. Während normalen Krankheiten zahlt dein AG bis zu 6 Wochen den Lohn (und bekomt natürlich nicht wie oben geschrieben das Gweld von der Krankenkasse ersetzt, das wäre ja Blödsinn, dann könnte ja gleich die Kasse zahlen). Nach 6 Wochen bekommst du bis zu 128 Tage Krankengeld von der Kasse, danach wirst du ausgesteuert, also musst dann zum Amt gehen und Arbeitslosengeld bzw Alg2 beantragen.
Chairman - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2008
2 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2008 um 19:03 Uhr

Sorry. Aber wenn man sich nicht auskennt besser mal die Klappe halten bevor man hier nem Müll schreibt.
Die Lohnfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Auch EntgFG oder EFG genannt.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben nicht nur vollzeitbeschäftige Arbeitnehmer, sondern auch Teilzeitkräfte. Dies umfasst auch Ferienaushilfen oder Mitarbeiter im Studentenjob oder einem so genannten Minijob mit bis zu 400 Euro Verdienst im Monat.

Voraussetzungen

* Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen.
* Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein, d. h. er muss zur geschuldeten Arbeitsleistung nicht in der Lage sein. So kann beispielsweise eine Heiserkeit bei einer Sängerin, nicht aber bei einer Raumpflegerin eine Arbeitsunfähigkeit bedeuten.
* Die Arbeitsunfähigkeit muss Folge einer Krankheit sein.
* Der Arbeitnehmer darf seine auf Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet haben, wobei hier ein „grober Verstoß“ gemeint ist. Der eine Erkältung verursachende Spaziergang im Regen reicht beispielsweise nicht aus, der auf Trunkenheit am Steuer zurückzuführende Verkehrsunfall schon. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 EntgFG gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt.
* Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheit wiederholt arbeitsunfähig wird, solange nicht mindestens sechs Monate seit dem letzten Ausfall wegen der selben Krankheit vergangen sind oder (bei Ausfällen in kürzeren Abständen) die letzte Entgeltfortzahlung wegen der selben Krankheit mindestens ein Jahr zurückliegt.

Allerdings gibt es noch viele andere Gesichtspunkte die zu klären sind bevor man eine pauschal Aussage trifft.

Deswegen hier mal eine kleine Hilfe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnfortzahlung_im_Krankheitsfall

Oder Du frägst einen der sich auskennt wie deine Krankenkasse oder einen guten Versicherungskfm. der sich auch auskennt.

Ach ja zum Thema Aussteuerung das sieht so aus.:

Unter Aussteuerung versteht man das Erreichen des maximalen Anspruchs auf Krankengeld bei gesetzlichen Krankenkassen nach 1,5 Jahren für dieselbe Krankheit. Die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) gilt daher als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken hat sich nun mit der Frage beschäftigt, in welchem Maße sich ein Versicherter an der Verbesserung seiner Krankheit beteiligen muss, sofern er im Leistungfall eine BU-Rente beziehen möchte. Seine Mitwirkungspflicht beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf ein gesundes Maß an Eigeninteresse.


Nichts ist wie es scheint.

Cutler - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2006
42 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2008 um 19:19 Uhr

Ich habe erst letzte Woche mit der Krankenkasse einer meiner Mitarbeiterinnen telefoniert, die bereits seit anfang des Jahres irgendwann krank und schon lange im K6 ist. Also noch keine 1,5 Jahre (was meienr Meinung nach auch der korrekte Wert ist, zumindest hab ich es in der Ausbildung so gelernt). Sie bekommt jetzt kein Krankengeld mehr sondern hat uns die Arbeitsbescheinigung der AfA reingeschickt, da sie jetzt ihr Geld von dort bezieht...
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