LSOddfried - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 03.11.2008 um 19:49 Uhr
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Hallo Leute,
zurzeit mach ich mein technisches Vorpraktikum mit Feilen, Bohren usw., dass für mein Studium ( W-Ing in Neu-Ulm) vorgeschrieben ist. Und in der Aufgabenstellung von der FH steht drin man braucht ein Zeugnis über die Tätigkeiten.
Und nun kommt meine Frage:
Reicht für dieses Zeugnis eine Bestätigung vom Betrieb mit der Auflistung der gesamten Tätigkeiten oder muss ich beim Betrieb noch einen Leistungnachweis über meine gelernte Erkenntnisse erbringen?
Schonmal Danke
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schalan
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.11.2008 um 19:55 Uhr
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Zitat von LSOddfried: Hallo Leute,
zurzeit mach ich mein technisches Vorpraktikum mit Feilen, Bohren usw., dass für mein Studium ( W-Ing in Neu-Ulm) vorgeschrieben ist. Und in der Aufgabenstellung von der FH steht drin man braucht ein Zeugnis über die Tätigkeiten.
Und nun kommt meine Frage:
Reicht für dieses Zeugnis eine Bestätigung vom Betrieb mit der Auflistung der gesamten Tätigkeiten oder muss ich beim Betrieb noch einen Leistungnachweis über meine gelernte Erkenntnisse erbringen?
Schonmal Danke
Ich mach das selbe auch gerade... Für andere FH´s gibts eine Vorlage als Bestätigung aber für die FH in Ulm / Neu-Ulm gibts des nicht.
Skillz Musik
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LSOddfried - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 03.11.2008 um 19:58 Uhr
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Zitat von schalan: Zitat von LSOddfried: Hallo Leute,
zurzeit mach ich mein technisches Vorpraktikum mit Feilen, Bohren usw., dass für mein Studium ( W-Ing in Neu-Ulm) vorgeschrieben ist. Und in der Aufgabenstellung von der FH steht drin man braucht ein Zeugnis über die Tätigkeiten.
Und nun kommt meine Frage:
Reicht für dieses Zeugnis eine Bestätigung vom Betrieb mit der Auflistung der gesamten Tätigkeiten oder muss ich beim Betrieb noch einen Leistungnachweis über meine gelernte Erkenntnisse erbringen?
Schonmal Danke
Ich mach das selbe auch gerade... Für andere FH´s gibts eine Vorlage als Bestätigung aber für die FH in Ulm / Neu-Ulm gibts des nicht.
Und auf denen Vorlagen sind dann auch die Tätigkeiten aufgelistet? Dann wird das dann da auch reichen, weil mein Meister hat gemeint, Zeugnis ist immer ein Leistungsnachweis.
Vielleicht weiß das jemand der in Ulm / Neu-Ulm studiert. Ja ich mein euch  
Is wichtig
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Junglist - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.11.2008 um 20:02 Uhr
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Da ich in Augsburg studier hab ich auch einen Vordruck benutzt, da standen eben die tätigkeiten drauf, die man gemacht haben muss
aber ansonsten reicht eigentlich n formeller nachweis mit unterschrift und firmenstempel, dass du eben von da bis da des praktikum gemacht hast mit n paar aufgabenbereichen aufgelistet
aber schau doch mal auf der seite von deiner FH, da müsste das eigentlich drinstehen, was genau du brauchst
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schalan
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.11.2008 um 20:05 Uhr
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Zitat von Junglist: Da ich in Augsburg studier hab ich auch einen Vordruck benutzt, da standen eben die tätigkeiten drauf, die man gemacht haben muss
aber ansonsten reicht eigentlich n formeller nachweis mit unterschrift und firmenstempel, dass du eben von da bis da des praktikum gemacht hast mit n paar aufgabenbereichen aufgelistet
aber schau doch mal auf der seite von deiner FH, da müsste das eigentlich drinstehen, was genau du brauchst
Also ich hab mal auf den INternet seiten nachgeschaut aber leider nichts gefunden.
Ich hab nur ein Nachweis von der Firma das ich des dort gemacht hab
Skillz Musik
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Oddgit - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.11.2008 um 20:17 Uhr
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Zitat von LSOddfried: Hallo Leute,
zurzeit mach ich mein technisches Vorpraktikum mit Feilen, Bohren usw., dass für mein Studium ( W-Ing in Neu-Ulm) vorgeschrieben ist. Und in der Aufgabenstellung von der FH steht drin man braucht ein Zeugnis über die Tätigkeiten.
Und nun kommt meine Frage:
Reicht für dieses Zeugnis eine Bestätigung vom Betrieb mit der Auflistung der gesamten Tätigkeiten oder muss ich beim Betrieb noch einen Leistungnachweis über meine gelernte Erkenntnisse erbringen?
Schonmal Danke
Es reicht, wenn dir die Firma ne kurze Bestätigung schreibt, in der steht, dass du in nem gewissen Zeitraum die verlangten Tätigkeiten bei denen gemacht hast. Da reicht eine Seite, mit Stempel drunter und fertig.
Ich konnt mir so sogar den Zivi anrechnen lassen und musste gar kein Vorpraktikum machen.
Der Mensch ist eine Krankheit, das Geschwür dieses Planeten. Ihr seid wie die Pest.
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eXperte - 37
Profi
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Geschrieben am: 03.11.2008 um 20:18 Uhr
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Zitat von LSOddfried: Hallo Leute,
zurzeit mach ich mein technisches Vorpraktikum mit Feilen, Bohren usw., dass für mein Studium ( W-Ing in Neu-Ulm) vorgeschrieben ist. Und in der Aufgabenstellung von der FH steht drin man braucht ein Zeugnis über die Tätigkeiten.
Und nun kommt meine Frage:
Reicht für dieses Zeugnis eine Bestätigung vom Betrieb mit der Auflistung der gesamten Tätigkeiten oder muss ich beim Betrieb noch einen Leistungnachweis über meine gelernte Erkenntnisse erbringen?
Schonmal Danke
Eine Praktikumsbestätigung reicht aus.
vicious love - i can't get enough!
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LSOddfried - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 03.11.2008 um 20:26 Uhr
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Zitat von eXperte: Zitat von LSOddfried: Hallo Leute,
zurzeit mach ich mein technisches Vorpraktikum mit Feilen, Bohren usw., dass für mein Studium ( W-Ing in Neu-Ulm) vorgeschrieben ist. Und in der Aufgabenstellung von der FH steht drin man braucht ein Zeugnis über die Tätigkeiten.
Und nun kommt meine Frage:
Reicht für dieses Zeugnis eine Bestätigung vom Betrieb mit der Auflistung der gesamten Tätigkeiten oder muss ich beim Betrieb noch einen Leistungnachweis über meine gelernte Erkenntnisse erbringen?
Schonmal Danke
Eine Praktikumsbestätigung reicht aus.
Wunderbar, dann kann ich das meinem Meister morgen gleich sagen.
Danke Euch
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LSOddfried - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 03.12.2008 um 21:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.12.2008 um 21:38 Uhr
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Jetzt hab ich noch 2 andere Fragen:
Und zwar wie lang ist bei euch der Bericht und was habt ihr da mit welcher Sorgfalt reingeschrieben?
Und habt ihr bei eurer Bewerbung die Bescheinigung in Original oder ne normale Kopie
dazugelegt?
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ULmer18 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.12.2008 um 19:58 Uhr
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welcher Bericht?
Unterlagen gibt man NIE im Orginal bei Bewerbungen ab. Eine Kopie ist ausreichend.
Bei soetwas unwichtigem wie der Praktikumsbestätigung muss diese auch nicht beglaubigt sein
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