Teddygangsta - 34
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Geschrieben am: 17.09.2008 um 23:11 Uhr
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Ich blick da im forum bei dem thema nich durch und irgendwie wurde meine frage noch nich richtig gestellt
ich will wissen wie des abläuft wenn ich den brief bekomm und dann zu musterung muss....was ist danach wenn ales ok ist?dann geh ich hin und was erwartet mich?wir hocken hier und streiten...manche sagen monate grund ausbildzng dann 6 monate noch so ins ausland und das muss man....oder nur die 3 monate oder kp wie ist des von der zeit und mti dem geld? wer hat da ahnung
Das ist voll Titte
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T_R_ampeL - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 17.09.2008 um 23:20 Uhr
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also wenn bei der musterung alles ok war heißt das nicht gleich das du auch zum bund musst.
Aber wenn sie bedarf haben holen sie dich halt^^
aber ins Ausland muss man während denn 9monaaten normal nich^^
aber da kannst warscheinlich auch pech haben und musst vielleicht doch hin xD
Wer mich entführt gibt mich spätestens morgen zurück!!!!
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Taurinmoench - 39
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Geschrieben am: 17.09.2008 um 23:22 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.09.2008 um 23:23 Uhr
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wenn du bei der musterung für tauglich befinden wirst dann wirst du nach deiner ausbildung / nach der schule..oder irgendwann ( jedoch noch vor dem 23. lebenjahr (glaube ich ) eingezogen... dann gehts erstmal 3 monate zur grundausbildung - je nachdem wohin du kommst ( luftwaffe = chillig & entspannt ), ( heer = etwas anspruchsvoller ) danach kommen 6 weitere monate in ner stammeinheit... kannst dir mehr oder weniger während der grundausbildung aussuchen wo du die nächsten 6 monate verbringen willst...^^ und fertig...
- ins ausland wurde meines wissens noch keiner geschickt der es nicht ausdrücklich so wollte bzw. sich verpflichten lassen hat.
falls ich die frage richtig vertsanden hab?
Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!
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Teddygangsta - 34
Experte
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Geschrieben am: 17.09.2008 um 23:24 Uhr
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Zitat von Taurinmoench: wenn du bei der musterung für tauglich befinden wirst dann wirst du nach deiner ausbildung / nach der schule..oder irgendwann ( jedoch noch vor dem 23. lebenjahr (glaube ich ) eingezogen... dann gehts erstmal 3 monate zur grundausbildung - je nachdem wohin du kommst ( luftwaffe = chillig & entspannt ), ( heer = etwas anspruchsvoller ) danach kommen 6 weitere monate in ner stammeinheit... kannst dir mehr oder weniger während der grundausbildung aussuchen wo du die nächsten 6 monate verbringen willst...^^ und fertig...
- ins ausland wurde meines wissens noch keiner geschickt der es nicht ausdrücklich so wollte bzw. sich verpflichten lassen hat.
falls ich die frage richtig vertsanden hab?
ok danke das wollte ich wissen
Das ist voll Titte
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Poebbel - 35
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Geschrieben am: 17.09.2008 um 23:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.09.2008 um 23:27 Uhr
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Du wirst eingezogen, dann 3. Monate AGA (Allgemeine Grundausbildung). Danach Versetzung in deine Stammeinheit und 6. Monate normaler Dienst. Ins Ausland musst du nicht, dafür ist nämlich eine gesonderte Ausbildung nötig + Einsatzzeit, das übersteigt die 9. Monate GWD, das droht dir erst wenn du FWDL (also freiwilliger längerer Wehrdienst) machst.
Du kommst während der 9. Monate auch nicht freiwillig ins Ausland!
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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Optic87 - 37
Experte
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Geschrieben am: 17.09.2008 um 23:37 Uhr
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des wird dir bei der Musterung alles deutlich erklärt
3 Monate ist Grundausabildung
und darauf folgen 6 Monate Ausbildung in deiner Stammeinheit = 9 Monate Grundwehrdienst ... und du hast zwei Möglichkeiten entweder du gehst zum Bund oder du verweigerst den Dienst an der Waffe und machst 9 Monate deinen Zivildienst ... den musst du aber begründen und es muss nicht sein dass das Kreiswehrersatzamt oder wie das heißt diesen Anerkennt ... naja und wenn du Glück hast brauchen die gar niemanden ... was aber dann doch ne Ausnahme wäre ^^
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, sich dumm stellen zu können, umgekehrt ist das schwieriger
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JonyBlub - 36
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 00:24 Uhr
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waere zur zeit eben gerade ganz und gar keine ausnahme das die keinen brauchen
udnd as mit der verweigerung geht dan das bundes am fuer zivildienst in bonn
du kansnt auch 11moante fsj/foej/fkj/ oder A.D.i.A machen
ich mach gerade A.D.i.A ueber weltwaerts, in csota rica, und es ist warm und es gibt palem und es ist toll
aber gut ich wenn du zum bund wilslt hab ich wenig "insider" infos nur das was man eben so offiziell hat, wenn du alelrdings nicht zum bund willst kann ich ueber einige sehr spannende alternativen berichten
Ein Mischpult ist keine Kläranlage, kommt Scheiße rein kommt auch Scheiße raus.
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FreiTod - 37
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 00:25 Uhr
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naja zur zeit ist die nachfrage an jungen soldaten wieder gestiegen, also siehts schlecht aus, außer du hast die leistungsstufe T4 oder gar T5 ^^
was mich interessieren würde, was verdient man wärend der grundausbildung?
303€ waren ja das grundgehalt abzüglich je nach dem ob man heimschläfer ist oder nicht...
ich habe beispielsweise ein kind und eine eigene wohnung... weiß jmd. wie hoch die zuschläge für mich wären?
// My brain has an Error! Hardcore, Speedcore, Terror!
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humorixle - 67
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 01:28 Uhr
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Für wen kommen Leistungen in Betracht?
Für den Wehrpflichtigen und für seine Angehörigen, z.B. seine Ehefrau, Kinder, Eltern.
Was erhält die Ehefrau?
Monatliche Unterhaltsleistungen in Höhe von 60 v.H. des Nettoeinkommens Ihres Ehemannes. Bei besonders hohen Einkommen gibt es allerdings eine Höchstgrenze.
Hatte der Ehemann vor dem Wehrdienst kein Einkommen oder ein zu geringes (z.B. als Schüler oder Student): monatlicher Mindestunterhalt, der in jedem Fall den notwendigen Lebensunterhalt deckt. Dieser Betrag erhöht sich, wenn die Ehefrau im gemeinsamen Haushalt ein minderjähriges Kind versorgt.
Weihnachtsgeld im Dezember.
Eine Krankenhilfe, wenn diese nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften nicht gewährt wird oder soweit die Kosten einer Krankheit nicht von einer privaten Krankenversicherung ersetzt werden. Die Krankenhilfe wird in dem Umfang gewährt, wie sie nach der gesetzlichen Krankenversicherung zustände.
Ersatz der Beiträge zu einer Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen.
Überbrückungsgeld für den ersten Monat nach dem Wehrdienst Ihres Ehemannes.
Was erhalten die Kinder?
Unterschiedliche Leistungen je nach der Art der Unterhaltsverpflichtung des einberufenen Vater.
Das eheliche Kind erhält:
Monatliche Unterhaltsleistungen in Höhe von 12 v.H. des Nettoeinkommens seines Vaters. Es gibt hier allerdings eine Höchstgrenze.
Hatte der Vater vor dem Wehrdienst kein Einkommen oder ein zu geringes (z.B. als Schüler oder Student): einen monatlichen Mindestunterhalt.
Eine einmalige Beihilfe für eine Babyausstattung, wenn das Kind während des Wehrdienstes seines Vaters geboren wird.
Weihnachtsgeld im Dezember. ...
Eine Krankenhilfe, wenn diese nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften nicht gewährt wird oder soweit die Kosten einer Krankheit nicht von einer privaten Krankenversicherung ersetzt werden. Die Krankenhilfe wird in dem Umfang gewährt, wie sie nach der gesetzlichen Krankenversicherung zustände.
Überbrückungsgeld für den ersten Monat nach dem Wehrdienst seines Vaters.
Das nichteheliche Kind erhält:
Monatlichen Unterhalt, zu dem der einberufene Vater gesetzlich verpflichtet ist.
Eine einmalige Beihilfe für eine Babyausstattung, wenn das Kind während des Wehrdienstes seines Vaters geboren wird.
Wie werden Eltern berücksichtigt?
Auch Eltern können während des Wehrdienstes ihres Sohnes Unterhalt beantragen. Voraussetzung ist, dass ihr eigenes Einkommen für ihren Lebensbedarf nicht ausreicht.
Ist dies der Fall, erhalten sie grundsätzlich die Leistungen, zu denen der Wehrpflichtige ihnen gegenüber verpflichtet ist.
Wie werden Geschwister behandelt?
Geschwister sind nach bürgerlichem Recht nicht verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Sie können aber in besonderen Fällen Leistungen nach dem USG beanspruchen.
Beispiel: Der Wehrpflichtige hatte seinen bedürftigen Bruder vor dem Wehrdienst ganz oder überwiegend unterhalten.
Was erhält der Grundwehrdienstleistende selbst?
Soldaten, die Grundwehrdienst leisten, erhalten Wehrsold, Verpflegung, Unterkunft, Dienstkleidung sowie unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nach dem Wehrsoldgesetz.
Für Aufwendungen zum Lebensunterhalt, die darüber hinausgehen, können sie folgende zusätzliche Leistungen nach dem USG erhalten.
Hier geht es um die eigenen vier Wände
Mietwohnung
Einem unverheirateten Wehrpflichtigen wird Mietbeihilfe gewährt, wenn er für sich eine Wohnung gemietet hat und alleinstehend ist.
100 v.H. der tatsächlichen Miete bis zu einer Höchstgrenze werden erstattet, wenn das Mietverhältnis bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 6 Monate besteht. Die allgemeine Höchstgrenze kann sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
Ist der Wehrpflichtige bei Beginn des Wehrdienstes noch nicht 6 Monate Mieter der Wohnung, erhält er - bis zu einer Höchstgrenze - nur 70 v.H. der Miete (bis zu Höchstgrenze) erhalten.
Das ist z.B. dann möglich, wenn er kurz vor Wehrdienstbeginn gezwungen war, eine eigene Wohnung zu mieten. Für Wohnungen, die nach Wehrdienstbeginn gemietet werden, gibt es Mietbeihilfe nur bei dringendem Bedarf.
Für ledige Wehrpflichtige, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, gibt es keine Mietbeihilfe nach dem USG. Durch den Wegfall des Einkommens des Wehrpflichtigen könnte für die Eltern möglicherweise ein Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz entstehen.
Verheiratete Wehrpflichtige mit eigener Wohnung erhalten ebenfalls keine gesonderte Mietbeihilfe nach dem USG. In den laufenden Unterhaltsleistungen, die die Ehefrau erhält, ist ein angemessener Teil zur Deckung des Wohnbedarfs enthalten. Und wenn dies nicht ausreicht? Dann sollte sich die Familie an die Wohngeldstelle wenden. Vielleicht gibt es ja auch noch Wohngeld.
Eigenheim
Zu den Aufwendungen für den Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, die der Wehrpflichtige selbst bewohnt, werden Zuschüsse gewährt. Aufwendungen sind die - auch während des Wehrdienstes zu zahlende - Zins- und Tilgungsleistungen für aufgenommene Baudarlehen (z.B. für Hypotheken).
Die monatliche Höchstgrenze der Unterhaltssicherungsleistung beträgt 45 v.H. des durchschnittlichen Monats-Nettoeinkommens vor dem Wehrdienst.
Voraussetzung des "Eigenheim-Zuschusses" ist, dass der Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei Wehrdienstbeginn mindestens 12 Monate zurückliegt.
Versicherungsschutz
Privater Krankenversicherungsschutz
Da der Wehrpflichtige während des Wehrdienstes unentgeltlich truppenärztlich versorgt wird, braucht er keinen privaten Krankenversicherungsschutz.
Seine private Krankenversicherung sollte er deshalb aber nicht kündigen, sondern in ein "ruhendes" Vertragsverhältnis umwandeln lassen.
Die dafür notwendigen "Ruhensbeiträge" werden nach dem USG erstattet.
Schadensversicherungen
Versicherungen sind heutzutage unentbehrlich. Deshalb werden z.B. die Beiträge für eine Unfall-, Rechtsschutz-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherung erstattet, soweit diese Beträge 6 v.H. des bisherigen Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Abschluss des Vertrages bei Beginn des Wehrdienstes mindestens 12 Monate zurückliegt.
Ausgenommen sind allerdings alle Versicherung, die mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen zusammenhängen. Insofern wird z.B. bei der Kombination einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nur der Beitragsanteil für den allgemeinen Rechtsschutz erstattet.
Für Lebensversicherungen und Unfallprämien-Rückgewährversicherungen gibt es keine Leistungen nach dem USG. Die Beiträge für Lebensversicherungen können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz erstattet werden. Anträge dafür sind bei der Wehrbereichsverwaltung zu stellen.
Hier geht es um die Kraftfahrzeugkosten
Die Betriebskosten für ein Kraftfahrzeug (Benzin, Steuer und Versicherung, Reparaturen) können nach dem USG nicht erstattet werden.
Der Wehrpflichtige kann aber sein Kraftfahrzeug abmelden und erhält für die Zeit seines Wehrdienstes die Miete für eine Garage ersetzt.
Was geschieht mit Schulden?
Wehrpflichtige, die vor ihrer Einberufung Darlehensverbindlichkeiten eingegangen sind, kann die Verpflichtung, die Darlehenssumme zurückzuzahlen, nicht abgenommen werden.
Lässt der Wehrpflichtige jedoch die während des Wehrdienstes fällig werdenden Raten stunden, können die hierfür anfallenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Höchstgrenze vom Bund übernommen werden.
Was bringt den Doktor um sein Brot? a)Gesundheit, b)der Tod. Drum hält er uns, auf daß er gut lebe,
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 06:38 Uhr
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Zitat von T_R_ampeL: also wenn bei der musterung alles ok war heißt das nicht gleich das du auch zum bund musst.
Aber wenn sie bedarf haben holen sie dich halt^^
aber ins Ausland muss man während denn 9monaaten normal nich^^
aber da kannst warscheinlich auch pech haben und musst vielleicht doch hin xD
als wehrpflichtiger musst du nicht ins ausland
lieber HARTZ4 als S04
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 06:39 Uhr
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Zitat von Taurinmoench: wenn du bei der musterung für tauglich befinden wirst dann wirst du nach deiner ausbildung / nach der schule..oder irgendwann ( jedoch noch vor dem 23. lebenjahr (glaube ich ) eingezogen... dann gehts erstmal 3 monate zur grundausbildung - je nachdem wohin du kommst ( luftwaffe = chillig & entspannt ), ( heer = etwas anspruchsvoller ) danach kommen 6 weitere monate in ner stammeinheit... kannst dir mehr oder weniger während der grundausbildung aussuchen wo du die nächsten 6 monate verbringen willst...^^ und fertig...
- ins ausland wurde meines wissens noch keiner geschickt der es nicht ausdrücklich so wollte bzw. sich verpflichten lassen hat.
falls ich die frage richtig vertsanden hab?
war mit 22 beim bund
lieber HARTZ4 als S04
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xXLuderXx - 39
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 10:56 Uhr
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also, bei mir war es so,
ganz normal 3 monate grundausbildung, danach einen monat EAKK (Einsatzvorbereitende Ausbildung für Konfliktverhütung und Kriesenbewältigung) wenn du des dann bestanden hast kommst du in deine Stammeinheit.
EAKK ist eine zusätzliche Ausbildung nach der Grundi, die dich speziell für´s Ausland einstellen soll, das heißt aber noch lange nicht, dass du ins Ausland MUSST.
ein klick und zu ist... ich hab alles im blick
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warlock - 37
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Geschrieben am: 18.09.2008 um 12:00 Uhr
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Ins Auslaund kommt man nur als FWDLer, wenn du dich nicht dazu bereit erklärst geht der Antrag gar nicht durch, zumindest nicht auf 23er basis.
EAKK ist mitlerweile Standart Ausbildung in der Aga, wobei es hier bei aufs minimun reduziert ist.
Kaffee ohne Koffein ist wie seine Schwester zu lecken. Schmeckt richtig, ist aber falsch.
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niteC
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Geschrieben am: 23.10.2008 um 00:15 Uhr
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Zitat von xXLuderXx: also, bei mir war es so,
ganz normal 3 monate grundausbildung, danach einen monat EAKK (Einsatzvorbereitende Ausbildung für Konfliktverhütung und Kriesenbewältigung) wenn du des dann bestanden hast kommst du in deine Stammeinheit.
EAKK ist eine zusätzliche Ausbildung nach der Grundi, die dich speziell für´s Ausland einstellen soll, das heißt aber noch lange nicht, dass du ins Ausland MUSST.
und was ist mit sga? gibts des bei euch nicht?
Geduld ist bitter, aber sie trägt süße Früchte!!!!!!!!
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ThE_MULeREis - 30
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Geschrieben am: 30.10.2008 um 09:11 Uhr
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schon voll geil ich mach des wahrscheinlich !
da lernt ,an voll viel .!
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ThE_MULeREis - 30
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Geschrieben am: 30.10.2008 um 09:11 Uhr
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des ist volle kanne geil...!
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