oXX18 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:07 Uhr
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Hey,
hab mal was davon gehört, dass man die Bus-Bahnfahrtkosten irgendwo erstattet bekommt!
Wäre nett, wenn jemand da mehr wüsste!
MfG
Gruß
Flo!
"Allez, Allez"
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ACDC112 - 36
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:11 Uhr
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wenns ne berufsschule ist, normalerweise vom arbeitgeber ??
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Technopapst - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:11 Uhr
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ich hab damals fast alles erstattet bekommen.
frag mal in der schule nach. im sekretariat kann dir da sicher jemand bescheid geben.
keine party ohne elacin !!! ------- www.technopapst.com
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oXX18 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:12 Uhr
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Dankeschön :)
"Allez, Allez"
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_schmidde - 35
Experte
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.09.2008 um 18:19 Uhr
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Zitat von oXX18: Dankeschön :)
ich bekomms vom arbeitgeber erstattet....von der schule girgste da denk ich nix!!!
man kanns aber denk ich auch im lohnsteuerjahresausgleich angeben
"Jeder macht Fehler, darum gibt es Bleistifte mit Radiergummi!!"
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Technopapst - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:26 Uhr
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ich habs damals von der schule bekommen. das is jetzt 6 jahre her, ob das immer noch geht ist natürlich fraglich.
beim lohnsteuerausgleich kannst du vorallem was rausholen, wenn du mit dem auto gefahren bist (natürlich nicht nur 5 km )
keine party ohne elacin !!! ------- www.technopapst.com
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-Germanien- - 34
Anfänger
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:27 Uhr
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Zitat von _schmidde: Zitat von oXX18: Dankeschön :)
ich bekomms vom arbeitgeber erstattet....von der schule girgste da denk ich nix!!!
man kanns aber denk ich auch im lohnsteuerjahresausgleich angeben
müsste man mal probieren.
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oXX18 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:28 Uhr
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Zitat von Technopapst: ich habs damals von der schule bekommen. das is jetzt 6 jahre her, ob das immer noch geht ist natürlich fraglich.
beim lohnsteuerausgleich kannst du vorallem was rausholen, wenn du mit dem auto gefahren bist (natürlich nicht nur 5 km )
Hm, wären ca. 20 km^^
"Allez, Allez"
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la-insania - 35
Profi
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 19:00 Uhr
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bei der fos is es so, dass man sich die fahrkarten monatlich selber kauft, am ende des jahres aber ein formular ausfüllt, welches im sekretariat erhältlich ist, es von der schule signieren lässt...und damit zum landratsamt geht!....ab 370 euro bekommt man die kosten erstattet!...bezieht eine elternteil für 3 oder mehr kinder kindergeld, so bekommt man alles zurückerstattet°
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Capoeira - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 19:35 Uhr
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Zitat von la-insania: bei der fos is es so, dass man sich die fahrkarten monatlich selber kauft, am ende des jahres aber ein formular ausfüllt, welches im sekretariat erhältlich ist, es von der schule signieren lässt...und damit zum landratsamt geht!....ab 370 euro bekommt man die kosten erstattet!...bezieht eine elternteil für 3 oder mehr kinder kindergeld, so bekommt man alles zurückerstattet°
isses dann auch so wenn man in ulm wohnt? ...
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neuulmer77 - 48
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 19:39 Uhr
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ich habe damals alles erstattet bekommen von der berufsschule
lieber HARTZ4 als S04
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la-insania - 35
Profi
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Geschrieben am: 15.09.2008 um 20:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2008 um 11:35 Uhr
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Zitat von Capoeira: Zitat von la-insania: bei der fos is es so, dass man sich die fahrkarten monatlich selber kauft, am ende des jahres aber ein formular ausfüllt, welches im sekretariat erhältlich ist, es von der schule signieren lässt...und damit zum landratsamt geht!....ab 370 euro bekommt man die kosten erstattet!...bezieht eine elternteil für 3 oder mehr kinder kindergeld, so bekommt man alles zurückerstattet°
isses dann auch so wenn man in ulm wohnt? ...
kommt drauf an wo du in ulm wohnst...sobald dein wohnort einwegig, das heißt die hinfahrt, mehr wie 3 km beträgt, dann hast du ein anrecht auf rückerstattung!..
einwegig bedeutet, dass EINE strecke mindestens 3 km lang sein muss. Es gilt z.B. nich wenn du 1.5 km entfernt wohnst..da dein schulweg dann 2-wegig 3 km betragen würde!
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chromosomXY - 44
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Geschrieben am: 27.10.2008 um 14:33 Uhr
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Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Ausbildende verpflichtet, alle Kosten für Maßnahmen, die zur beruflichen Bildung des Azubis dienen (also auch die Fahrt zur Berufsschule), zu erstatten, und zwar in voller Höhe.
Meine Probleme hätt' ich gern....
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teacher-1
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Geschrieben am: 28.10.2008 um 07:09 Uhr
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Zitat von neuulmer77: ich habe damals alles erstattet bekommen von der berufsschule
Also von der Berufsschule bestimmt nicht. Die hat nämlich gar kein Geld und keine Auszahlungsbefugnis. Das macht entweder die Stadt oder eben der Landkreis.
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Schniddsche - 38
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Geschrieben am: 28.10.2008 um 19:53 Uhr
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da musst dir nen antrag vom landratsamt holen und das ausfüllen, deine ganzen fahrkarten aufheben und alle einkleben dann kriegsch des geld wieder
Chef, wenn da rauskommt, was da nei kommt, dann kommsch du da nei, wo de neme rauskommsch! :o)
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Lerouxe - 45
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Geschrieben am: 28.10.2008 um 23:00 Uhr
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Zitat von chromosomXY: Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Ausbildende verpflichtet, alle Kosten für Maßnahmen, die zur beruflichen Bildung des Azubis dienen (also auch die Fahrt zur Berufsschule), zu erstatten, und zwar in voller Höhe.
Das zeigst Du mir bitte mal 
Im BBiG steht nur, dass der Ausbilder dafür Sorge zu tragen hat, dass der Auszubildende die Berufsschule besucht, kostenlos die Nötigen Werkzeuge _im_ Betrieb nutzen kann usw. (§14 Abs.1 BBiG)
Einzig über §6 Abs.2 Satz 6 könnte man eine Erstattung von Fahrtkosten ableiten, dies aber a) nur bei überbetrieblichen Fortbildungen und b) ist dies eine "kann-Klausel", also nicht verpflichtend.
Sogar in den jeweiligen Tarifverträgen wird nur von einer Erstattungsfähigkeit und nicht von einer Erstattungspflicht gesprochen.
Viele Arbeitgeber erstatten die Fahrtkosten zwar (zumeist teilweise). Dies machen sie aber nicht weil sie es müssen, sondern weil man diese als Kosten absetzen kann.
Wie eingangs geschrieben, zeig mir bitte den Abschnitt im BBiG, der Arbeitgeber zu einer Fahrtkostenübernahme in voller Höhe verpflichtet.
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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