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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Erstattung der Fahrtkosten zur Berufschule

oXX18 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2008
197 Beiträge
Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:07 Uhr

Hey,

hab mal was davon gehört, dass man die Bus-Bahnfahrtkosten irgendwo erstattet bekommt!

Wäre nett, wenn jemand da mehr wüsste!

MfG

Gruß

Flo!

"Allez, Allez"

ACDC112 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2005
257 Beiträge
Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:11 Uhr

wenns ne berufsschule ist, normalerweise vom arbeitgeber ??
Technopapst - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2003
176 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:11 Uhr

ich hab damals fast alles erstattet bekommen.

frag mal in der schule nach. im sekretariat kann dir da sicher jemand bescheid geben.

keine party ohne elacin !!! ------- www.technopapst.com

oXX18 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2008
197 Beiträge
Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:12 Uhr

Dankeschön :)

"Allez, Allez"

_schmidde - 35
Experte (offline)

Dabei seit 08.2007
1229 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.09.2008 um 18:19 Uhr

Zitat von oXX18:

Dankeschön :)


ich bekomms vom arbeitgeber erstattet....von der schule girgste da denk ich nix!!!

man kanns aber denk ich auch im lohnsteuerjahresausgleich angeben

"Jeder macht Fehler, darum gibt es Bleistifte mit Radiergummi!!"

Technopapst - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2003
176 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:26 Uhr

ich habs damals von der schule bekommen. das is jetzt 6 jahre her, ob das immer noch geht ist natürlich fraglich.

beim lohnsteuerausgleich kannst du vorallem was rausholen, wenn du mit dem auto gefahren bist (natürlich nicht nur 5 km )

keine party ohne elacin !!! ------- www.technopapst.com

-Germanien- - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2008
10 Beiträge
Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:27 Uhr

Zitat von _schmidde:

Zitat von oXX18:

Dankeschön :)


ich bekomms vom arbeitgeber erstattet....von der schule girgste da denk ich nix!!!

man kanns aber denk ich auch im lohnsteuerjahresausgleich angeben


müsste man mal probieren.
oXX18 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2008
197 Beiträge
Geschrieben am: 15.09.2008 um 18:28 Uhr

Zitat von Technopapst:

ich habs damals von der schule bekommen. das is jetzt 6 jahre her, ob das immer noch geht ist natürlich fraglich.

beim lohnsteuerausgleich kannst du vorallem was rausholen, wenn du mit dem auto gefahren bist (natürlich nicht nur 5 km )


Hm, wären ca. 20 km^^

"Allez, Allez"

la-insania - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
490 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2008 um 19:00 Uhr

bei der fos is es so, dass man sich die fahrkarten monatlich selber kauft, am ende des jahres aber ein formular ausfüllt, welches im sekretariat erhältlich ist, es von der schule signieren lässt...und damit zum landratsamt geht!....ab 370 euro bekommt man die kosten erstattet!...bezieht eine elternteil für 3 oder mehr kinder kindergeld, so bekommt man alles zurückerstattet°
Capoeira - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2004
226 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2008 um 19:35 Uhr

Zitat von la-insania:

bei der fos is es so, dass man sich die fahrkarten monatlich selber kauft, am ende des jahres aber ein formular ausfüllt, welches im sekretariat erhältlich ist, es von der schule signieren lässt...und damit zum landratsamt geht!....ab 370 euro bekommt man die kosten erstattet!...bezieht eine elternteil für 3 oder mehr kinder kindergeld, so bekommt man alles zurückerstattet°


isses dann auch so wenn man in ulm wohnt? ...
neuulmer77 - 48
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2008 um 19:39 Uhr

ich habe damals alles erstattet bekommen von der berufsschule

lieber HARTZ4 als S04

la-insania - 35
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
490 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2008 um 20:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2008 um 11:35 Uhr

Zitat von Capoeira:

Zitat von la-insania:

bei der fos is es so, dass man sich die fahrkarten monatlich selber kauft, am ende des jahres aber ein formular ausfüllt, welches im sekretariat erhältlich ist, es von der schule signieren lässt...und damit zum landratsamt geht!....ab 370 euro bekommt man die kosten erstattet!...bezieht eine elternteil für 3 oder mehr kinder kindergeld, so bekommt man alles zurückerstattet°


isses dann auch so wenn man in ulm wohnt? ...


kommt drauf an wo du in ulm wohnst...sobald dein wohnort einwegig, das heißt die hinfahrt, mehr wie 3 km beträgt, dann hast du ein anrecht auf rückerstattung!..

einwegig bedeutet, dass EINE strecke mindestens 3 km lang sein muss. Es gilt z.B. nich wenn du 1.5 km entfernt wohnst..da dein schulweg dann 2-wegig 3 km betragen würde!
chromosomXY - 44
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
641 Beiträge

Geschrieben am: 27.10.2008 um 14:33 Uhr

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Ausbildende verpflichtet, alle Kosten für Maßnahmen, die zur beruflichen Bildung des Azubis dienen (also auch die Fahrt zur Berufsschule), zu erstatten, und zwar in voller Höhe.

Meine Probleme hätt' ich gern....

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 28.10.2008 um 07:09 Uhr

Zitat von neuulmer77:

ich habe damals alles erstattet bekommen von der berufsschule


Also von der Berufsschule bestimmt nicht. Die hat nämlich gar kein Geld und keine Auszahlungsbefugnis. Das macht entweder die Stadt oder eben der Landkreis.
Schniddsche - 38
Profi (offline)

Dabei seit 04.2007
830 Beiträge

Geschrieben am: 28.10.2008 um 19:53 Uhr

da musst dir nen antrag vom landratsamt holen und das ausfüllen, deine ganzen fahrkarten aufheben und alle einkleben dann kriegsch des geld wieder

Chef, wenn da rauskommt, was da nei kommt, dann kommsch du da nei, wo de neme rauskommsch! :o)

Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 28.10.2008 um 23:00 Uhr

Zitat von chromosomXY:

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist der Ausbildende verpflichtet, alle Kosten für Maßnahmen, die zur beruflichen Bildung des Azubis dienen (also auch die Fahrt zur Berufsschule), zu erstatten, und zwar in voller Höhe.


Das zeigst Du mir bitte mal ;-)

Im BBiG steht nur, dass der Ausbilder dafür Sorge zu tragen hat, dass der Auszubildende die Berufsschule besucht, kostenlos die Nötigen Werkzeuge _im_ Betrieb nutzen kann usw. (§14 Abs.1 BBiG)
Einzig über §6 Abs.2 Satz 6 könnte man eine Erstattung von Fahrtkosten ableiten, dies aber a) nur bei überbetrieblichen Fortbildungen und b) ist dies eine "kann-Klausel", also nicht verpflichtend.

Sogar in den jeweiligen Tarifverträgen wird nur von einer Erstattungsfähigkeit und nicht von einer Erstattungspflicht gesprochen.

Viele Arbeitgeber erstatten die Fahrtkosten zwar (zumeist teilweise). Dies machen sie aber nicht weil sie es müssen, sondern weil man diese als Kosten absetzen kann.

Wie eingangs geschrieben, zeig mir bitte den Abschnitt im BBiG, der Arbeitgeber zu einer Fahrtkostenübernahme in voller Höhe verpflichtet.

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

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