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Forum / Campusleben, Job und Karriere

Urlaub in der Probezeit?

caro_LIN - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2005
12 Beiträge
Geschrieben am: 10.09.2007 um 20:41 Uhr

Ich habe am 1.September meine Ausbildung angefangen, habe 4 Monate Probezeit und laut Vertrag in diesem Jahr (also noch in der Probezeit) 10 Tage Urlaub.
Zwischen dem 3.10 und dem 7.10. war geplant das ich und mein Freund für en paar Tage zu seinem Onkel fahren, d.h. der 3. ist Feiertag (mittwoch), am donnerstag und freitag brauche ich dann Urlaub ... Und am Montag zur Berufschule wäre ich wieder zurück ...

Ich habe mit den Azubis des letzten Jahre schon geredet, die meinten dann es wäre schwer und sie hätten das Jahr zuvor an diesem Tag auch nur ausnahmsweiße frei bekommen, jetzt frage ich mich, habe ich in der Probezeit Anspruch auf meine Urlaubstage oder nicht? Ich möchte ja nicht meinen ganzen Urlaub sondern nur 2 Tage ...

Was meint ihr/ Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
S_Sweety - 33
Profi (offline)

Dabei seit 01.2005
474 Beiträge

Geschrieben am: 10.09.2007 um 20:45 Uhr

also soviel ich weiß geht das nicht
aber du kannst noch glücklich sein, dass du schon NACH der probezeit urlaub nehmen kannst/darfst..
wir ham urlaubssperre..6 monate lang und da man ja eh nur in den Ferien nehmen kann, hab ich erst wieder frei wenn schon wieder osterferien sind -.-

Keiner sieht wenn ich durst habe - aber alle sehn wenn ich besoffen bin

nilgirl82 - 41
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2006
1 Beitrag
Geschrieben am: 10.09.2007 um 20:47 Uhr

in der regel ist es kein problem urlaub zu nehmen...klär es doch einfach mit deinem ausbilder ab...der kann dir von anfang gleich sagen wann du urlaub nehmen kannst...falls ihr so was wie eine auszubildendenvertretung habt dann meld dich doch bei denen mal...

miieep - 17
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2007
377 Beiträge
Geschrieben am: 10.09.2007 um 20:48 Uhr

also ich wollt mir auch an den beiden tagen frei nehmen. und ich vermute bzw. hoff dass dis geht. ich mein, wozu sin die urlaubstage sonst da, wenn man sie nich nutzen kann?! und weihnachten nimmt ja eh die hälfte frei also von dem her. außerdem soll man ja glaub, die urlaubstage die man dieses jahr hat nutzen, das se ja sonst verfallen
Knockout - 35
Experte (offline)

Dabei seit 01.2005
1146 Beiträge

Geschrieben am: 10.09.2007 um 20:55 Uhr

du kannst schon Urlaub nehmen,
allerdings hast du in der Probezeit noch nicht den vollen Urlaubsanspruch...

==> ein zwei oder drei Tage sollten kein Problem darstellen, wenn ein Grund vorliegt.

Eine Zigarette verkürzt das Leben um 2Min;eine Flasche Bier um 4Minuten;und ein Arbeitstag um 8std!!

153624 - 37
Profi (offline)

Dabei seit 10.2003
543 Beiträge

Geschrieben am: 10.09.2007 um 20:58 Uhr

also bei mir wars damals so, dass ich die urlaubstage in der probezeit nich nehmen durfte...erst nach ablauf der probezeit durfte ich diese nehmen...und durfte dann sogar noch ein paar tage mit ins neue jahr nehmen...
aber am besten mit dem zuständigen ausbilder darüber reden und nachfragen...sollt ja in der regel kein problem sein das zu klären;-)

Kraft kommt von Kraftstoff

caro_LIN - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2005
12 Beiträge
Geschrieben am: 10.09.2007 um 20:59 Uhr

Zitat von Knockout:

du kannst schon Urlaub nehmen,
allerdings hast du in der Probezeit noch nicht den vollen Urlaubsanspruch...

==> ein zwei oder drei Tage sollten kein Problem darstellen, wenn ein Grund vorliegt.



ich will ja auch nur diese 2 Tage und nicht meinen gesamten Urlaub ...
und ich weiß nicht ob "Kurztripp mit dem Freund" als richtiger "Grund" gewertet wird ... oder?
BScorpy2
Champion (offline)

Dabei seit 08.2005
2291 Beiträge
Geschrieben am: 10.09.2007 um 21:18 Uhr

oh man ^^ frag einfach mal im gschäft nach .. wird dir dewegen schon keiner den kopf runterreisen..

nachfragen und gut ist.. wo soll das problem sein..

sag einfach du wärst totunglücklich wenn das net klappen tut bla bla ^^

xd ^^ machst halt auf psychokacke und so :-D

ne kp^^

einfach fragen wird schon werden sagst einfach willst urlaub nehmen weil du was vorhast...
jtiehs - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2004
361 Beiträge

Geschrieben am: 10.09.2007 um 21:20 Uhr

Den vollen Anspruch auf Urlaub kann Ihr Mitarbeiter erst nach 6-monatigem Bestehen des
Arbeitsverhältnisses geltend machen. Diese Wartezeit nach § 4 BUrlG muss Ihr Mitarbeiter also
zunächst einmal erfüllen, bevor er seinen gesamten Urlaub verlangen kann.

Das heißt aber nicht, dass Ihr Mitarbeiter in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub erwirbt.
Tatsächlich steht ihm schon für die Probezeit Urlaub zu - und zwar für jeden rechnerisch vollen Monat
des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel seines Jahresanspruchs auf Urlaub. Diesen so
genannten Teilurlaub können Sie Ihrem Mitarbeiter also auch schon in der Probezeit gewähren,
müssen Sie aber nicht.

/Greetz.
300g-Paprika - 39
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1636 Beiträge

Geschrieben am: 12.09.2007 um 21:06 Uhr

Ich hab Urlaub in der Probezeit bekommen (1 Woche)

Jage nicht, was du nicht töten kannst...wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!

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