BeneSausO - 35
Experte
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Geschrieben am: 27.08.2009 um 13:19 Uhr
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Zitat von mynolex:
Wir würden auch gerne mehr Leute reinlassen aber Die meisten Spiele sind ab 16 oder ab 18, sobald ein Spiel ab 18 gespielt wird auf der LAN dürfen wir nur Ab 18 reinlassen weil die Unter 18 jährigen könnten ja schaden nehmen wenn sie das sehen .... wir haben leider Gesetze dafür!
Evtl. Hintertürchen?
Wär in meinen Augen eine Möglichkeit, wenn man beispielsweise mit dem großen Bruder oder whoever auf die Lan gehen würde...
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
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mynolex - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2009 um 13:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.08.2009 um 13:27 Uhr
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Ändert nichts an der Tatsache, dass die Person dort Spiele auf anderen Bildschirmen sieht die erst ab 18 sind, somit hätte die Aufsichtsperson und der Veranstalter sich Strafbar gemacht!
JuSchG §2 besagt:
Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.
§1 Abs1 Nr. 4 besagt:
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
d.H. natürlich wäre ein Großer Bruder eine Aufsichtsperson damit der Jugendliche
- nach 22 uhr auf einer Veranstaltung sein kann
- ohne Aufsicht der Eltern über nacht bleiben kann
usw ..
jedoch ändert es nichts daran, dann wenn z.B. ein 16 Jähriger auf der LAN wäre, niemand ein Spiel spielen dürfte was erst ab 18 freigegeben ist.
Gegenbeispiel: Du z.B. mit 16 Jahre darfst auch nicht mit deinen Eltern in ein Bordel gehen, obwohl deine Eltern deine aufsicht sind, ist das Betreten erst ab 18 Jahren gestattet, und die Meinung oder Ansicht der Eltern bricht KEIN Gesetz des Bundes :)
Komplizierte sache, aber wir selbst haben sehr lange nach Möglichkeiten gesucht aber es geht nicht ohne weiteres!
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Rorschach - 36
Fortgeschrittener
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 27.08.2009 um 13:36 Uhr
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Wie siehts eigentlich mit dem besten Strategiespiel aus? Command and Conquer 3 (Tib Wars)
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Blue-Star - 33
Anfänger
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Dabei seit 02.2008
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Geschrieben am: 27.08.2009 um 13:37 Uhr
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U18 und Ü18 Bereich.
Einfach in mitten der Halle nen Sichtschutz hochziehen (Baugitter mit Schwarzem Tuch).
Half bei vielen LANs schon und erwies sich immer als akzeptiert von Jugendamt und Polizei.
Desweiteren, wenn dieser Sichtschutz da ist, liegt es am Betreiber des PCs, was er spielt. Spielt er Spiele die nicht für sein Alter sind, macht er/seine Aufsichtsperson strafbar und nicht ihr Veranstalter.
Gruß
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ZER0-CooL - 35
Champion
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Dabei seit 09.2004
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Geschrieben am: 27.08.2009 um 13:42 Uhr
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Zitat von Blue-Star: U18 und Ü18 Bereich.
Einfach in mitten der Halle nen Sichtschutz hochziehen (Baugitter mit Schwarzem Tuch).
Half bei vielen LANs schon und erwies sich immer als akzeptiert von Jugendamt und Polizei.
Desweiteren, wenn dieser Sichtschutz da ist, liegt es am Betreiber des PCs, was er spielt. Spielt er Spiele die nicht für sein Alter sind, macht er/seine Aufsichtsperson strafbar und nicht ihr Veranstalter.
Gruß
Eben so wie es bei jeder anderen Lan auch ist 
Entweder direkt ab 18 oder getrennte Bereiche U18 & Ü18
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Blue-Star - 33
Anfänger
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Dabei seit 02.2008
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Geschrieben am: 27.08.2009 um 13:44 Uhr
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Richtig ;)
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Prof_Matze - 32
Champion
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Dabei seit 03.2006
6894
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Geschrieben am: 27.08.2009 um 14:05 Uhr
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Zitat von Buumann: Zitat von 3some: nich schlecht x_x aber kein bf2142 :( immer nur bf2 
beides kake,
Bad Compani is geil!
vor allem mit "i"...
Leider wird fehlendes Wissen missverständlicherweise (zu) oft durch blinden Schreibwahn ersetzt...
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mynolex - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2009 um 16:02 Uhr
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Wir beraten uns mal genauer wegen den Aufsichtspersonen
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mynolex - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 27.08.2009 um 18:11 Uhr
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Also,
nach Rücksprache im Team und Beratung durch einen Juristen können wir Gäste ab 16 einlass gewähren sofern eine Volljährige Aufsichtsperson dabei ist!
Grüße
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