WHATEVER___ - 28
Experte
(offline)
Dabei seit 03.2010
1266
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.08.2012 um 13:50 Uhr
|
|
Hey... ich habe vor noch diesen monat zu verreisen und da ich erst 16 bin wollte ich euch mal fragen ob ihr wisst wie das mit dieser Aufsichtspflicht (?) funktioniert. es reist jemand mit mir der über 18 ist und nun wollte ich fragen was es damit auf sich hat. Müssen da meine Eltern etwas schreiben? warum brauch ich das? Kann ich mit 16 schon alleine ohne eltern verreisen etc.? ich hoffe ihr könnt mir helfen in google kann ich leider nichts finden. Danke für die Hilfe 
PS: Kann erst am Montag ins Reisebüro und würde mich gerne schon im Vorraus informieren
|
|
spitzmausy - 30
Experte
(offline)
Dabei seit 04.2007
1218
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.08.2012 um 13:56 Uhr
|
|
wohin willste den verreisen?
♥ Lovestorч :)
|
|
WHATEVER___ - 28
Experte
(offline)
Dabei seit 03.2010
1266
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.08.2012 um 13:59 Uhr
|
|
Nach Spanien
|
|
spitzmausy - 30
Experte
(offline)
Dabei seit 04.2007
1218
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.08.2012 um 14:01 Uhr
|
|
hmm soviel ich weiß brauchst keinen Zettel von deinen eltern , so wars mal bei mir wo ich nach kroatien gegangen bin
aber ich hab trotzdem mal vorsichtshalber was mit genommen wo drauf stand das meine eltern es mir erlauben von bla bla bis bla bla in dem land zu sein ;)
♥ Lovestorч :)
|
|
WHATEVER___ - 28
Experte
(offline)
Dabei seit 03.2010
1266
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.08.2012 um 14:05 Uhr
|
|
Zitat von spitzmausy: hmm soviel ich weiß brauchst keinen Zettel von deinen eltern , so wars mal bei mir wo ich nach kroatien gegangen bin
aber ich hab trotzdem mal vorsichtshalber was mit genommen wo drauf stand das meine eltern es mir erlauben von bla bla bis bla bla in dem land zu sein ;)
Okay super danke :)) Dann werde ich das vorsichtshalber auch mal machen ^__^
|
|
Coni - 38
Profi
(offline)
Dabei seit 03.2010
431
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.08.2012 um 21:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.08.2012 um 21:51 Uhr
|
|
Also zum einen bleibt zu sagen, dass es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist sich aber durchaus empfiehlt, da was schriftliches dabei zu haben, aber das steht ja bereits geschrieben.
Formular
Du kannst zum Beispiel dieses Formular nutzen. Allerdings würde ich sogar noch einen Schritt weitergehen und regeln, wer im Ernstfall über medizinisch notwendige Eingriffe zur Erhaltung der Gesundheit bzw. des Lebens (klingt entmutigend ist aber nur ne Absicherung) gefragt werden soll. Das könnte eine 18jährige mitreisende Person sein oder aber auch deine Eltern per Telefon.
Wir handhaben das in unserem Verein so, dass wir zur Absicherung zusätzlich noch einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen lassen. Hier stellt sich aber die Frage, wie lange du dich im Ausland aufhälst und ob es tatsächlich Anlass gibt diesen auszufüllen.
Wenn du noch Fragen hast, melde dich einfach.
Sei immer du selbst, außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn.
|
|
Love-Muffin - 25
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 03.2011
77
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.08.2012 um 00:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.08.2012 um 00:50 Uhr
|
|
Ich war im Alter von 10 Jahren in Singapur, mit 11 in Istanbul und mit 12 in Mexiko. Alles mit einer AG von der Schule, es waren also keine Eltern dabei. Hat nirgends Probleme gegeben
|
|
tina159 - 50
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2005
647
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.08.2012 um 00:55 Uhr
|
|
Zitat von Love-Muffin: Ich war im Alter von 10 Jahren in Singapur, mit 11 in Istanbul und mit 12 in Mexiko. Alles mit einer AG von der Schule, es waren also keine Eltern dabei. Hat nirgends Probleme gegeben 
da lag die aufsichtspflicht dann bei den lehrern
Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.
|
|
Coni - 38
Profi
(offline)
Dabei seit 03.2010
431
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.08.2012 um 09:47 Uhr
|
|
Zitat von tina159: Zitat von Love-Muffin: Ich war im Alter von 10 Jahren in Singapur, mit 11 in Istanbul und mit 12 in Mexiko. Alles mit einer AG von der Schule, es waren also keine Eltern dabei. Hat nirgends Probleme gegeben 
da lag die aufsichtspflicht dann bei den lehrern
Und ich bin gewiss, das auch die sich abgesichert haben, schon allein mit der Teilnehmererklärung.
Sei immer du selbst, außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn.
|
|