ShitBrix
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.09.2011 um 22:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.09.2011 um 23:13 Uhr
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hallo,
stimmt es, dass wenn man mit einem motorboot oder anhängern allgemein eine sondergenemigung braucht wenn man durch österreich nach italien fährt bei einer breite von 2,60 m? und wenn ja, könnte man dann durch die schweiz fahren oder braucht man da auch eine, und braucht man in italien eine?
danke im vorraus:)
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djrene - 58
Champion
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Geschrieben am: 26.09.2011 um 22:50 Uhr
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Wieso sollte man? Wie groß ist das Ding? Überbreite?
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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ShitBrix
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.09.2011 um 23:06 Uhr
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Zitat von djrene: Wieso sollte man? Wie groß ist das Ding? Überbreite?
der trailer vom boot ist ungefähr 10 m lang und das boot 9, ist 2,60m breit.
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Coni - 38
Profi
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Geschrieben am: 26.09.2011 um 23:08 Uhr
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Jetzt versteh ich den Hintergrund der Frage ... der Titel lässt anderes vermuten ;) Aber weiterhelfen kann ich dir auch nicht, Sorry.
Sei immer du selbst, außer du kannst ein Einhorn sein, dann sei ein Einhorn.
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__AEROSOL - 16
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.09.2011 um 23:10 Uhr
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Zitat von Coni: Jetzt versteh ich den Hintergrund der Frage ... der Titel lässt anderes vermuten ;) Aber weiterhelfen kann ich dir auch nicht, Sorry.
tatsache.
Freestyle..!
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djrene - 58
Champion
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Geschrieben am: 26.09.2011 um 23:20 Uhr
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Da ist nicht das Boot als solches das Problem, sondern die Abmessungen. 2,60 dürfte schon mal zuviel sein und auch 10 Meter Trailer könnte problematisch sein. Ich würde in dem Fall einfach mal beim ADAC anrufen. Die wissen es entweder selber, oder kennen jemand der Dir verbindlich und fundiert Auskunft geben kann. Halbwissen nutzt Dir hier gar nichts.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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GaaraX - 33
Experte
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Geschrieben am: 27.09.2011 um 00:06 Uhr
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Zitat von djrene: Da ist nicht das Boot als solches das Problem, sondern die Abmessungen. 2,60 dürfte schon mal zuviel sein und auch 10 Meter Trailer könnte problematisch sein. Ich würde in dem Fall einfach mal beim ADAC anrufen. Die wissen es entweder selber, oder kennen jemand der Dir verbindlich und fundiert Auskunft geben kann. Halbwissen nutzt Dir hier gar nichts. wollt ich auch gerade anmerken^^
The struggle of live is our reason of existence.Don't loose it! ;-)
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seb-89 - 36
Experte
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Geschrieben am: 27.09.2011 um 14:48 Uhr
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Sobald dein Fahrzeug breiter als 2,55 ist brauchst du auch in Deutschland eine Sondergenemigung ( Ausnahmen sind Landwirtschaft und Kühltransporte ). Und ich gehe mal davon aus, das das in sämtlichen EU Ländern so ist.
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