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Forum / Reiselust

wichitg!

Single_ - 115
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2008
7 Beiträge
Geschrieben am: 15.07.2010 um 20:05 Uhr

ich hab im märz den urlaub gebucht mit einer freundin in die türkei
sie hat aber kurzfristig abgesagt es sind noch 20 tage bis zum urlaub die tickets sind noch nicht da reiserücktrittversicherung geht auch nicht mehr
jetzt zu meiner frage
kann man auch noch in der zeit jemadn anderes mitnhemen oder muss ich die reise absagen?

lg selin
Odyssee
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1821 Beiträge

Geschrieben am: 15.07.2010 um 20:09 Uhr

Den Tickets ists doch egal wer sie benutzt. Oder sind die mit dem Namen derjenigen Person bedruckt?
Single_ - 115
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2008
7 Beiträge
Geschrieben am: 15.07.2010 um 20:10 Uhr

ja sind sie deswegen wollt ich auch fragen ob man sie i-wie umschreiben kann und wenn ja in welchen zeitraum weil es sind schließlich nur noch 20 tage
Bada - 22
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
461 Beiträge
Geschrieben am: 15.07.2010 um 20:11 Uhr

bei welcher reise gesellschaft hast du die reise gebucht?
Dragon666 - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
307 Beiträge

Geschrieben am: 15.07.2010 um 20:12 Uhr

Das kann dir wirklich sicher nur dein Reiseunternehmen sagen

Ippen... Shinde miru?

Single_ - 115
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2008
7 Beiträge
Geschrieben am: 15.07.2010 um 20:12 Uhr

Bei lmx-Touristik.
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 15.07.2010 um 20:12 Uhr

normal kannst se umbuchen, aber wie wärs mit reisebüro/fluggesellschaft kopntaktieren?

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Harry-Behr
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2005
119 Beiträge
Geschrieben am: 15.07.2010 um 20:13 Uhr

kannst sie umschreiben, kostet aber bis zu 150 €, je nach airline.

oder du fliegst einfach alleine
Bada - 22
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
461 Beiträge
Geschrieben am: 15.07.2010 um 20:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.07.2010 um 20:19 Uhr

"5.7 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt ("Name Change"). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können."

quelle: LMX Touristik
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