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Forum / Reiselust

Geld/Ware aus Ausland nach Deutschland

RaPhI_DeLuXe - 29
Profi (offline)

Dabei seit 10.2007
587 Beiträge

Geschrieben am: 28.03.2010 um 15:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.03.2010 um 15:02 Uhr

also ich such schon ne ewigkeit bei google und zoll.de nach einer antwort auf meine frage.

ich würde gern wissen welchen geldbetrag als waren ich aus dem ausland mit nach deutschland nehmen darf..
ich hab bis jetzt nur gelesen das ich 10.000€ bargeld mit nach deutschland nehemn darf..
aber gilt das auch als ware?

also wenn ich jetzt in saudi arabien kauf und des zb. mehr als 500€ umgerechnet kostet.. darf ich des dann mit einführen?


d n g d z h d d d d g i g d w d d d d , d d t d N

Baby_J - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2006
13 Beiträge

Geschrieben am: 28.03.2010 um 15:03 Uhr

ruf beim zoll an und frag nach...

~* Lebe deine träume und träume nicht dein leben *~

Daedalus - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1605 Beiträge

Geschrieben am: 28.03.2010 um 15:04 Uhr

Musst die Ware einfach vorher beim Zoll anmelden dann sollte das schon gehen solange der Artikel in Deutschland nicht illegal ist. Musst dafür dann aber die Mehrwertsteuer zahlen.

Nur Wissen ist Macht!

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 28.03.2010 um 15:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.03.2010 um 15:08 Uhr

3 Sec. gegoogelt !

Die Höhe der zu entrichtenden Abgaben ist vom Warenwert abhängig.
Warenwert bis 175 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 175 Euro sind solche Waren, die von Reisenden unter 15 Jahren gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden.

Warenwert bis 300 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 300 Euro sind solche Waren, die von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, die nicht als Flug- oder Seereisende einreisen (z.B. per Auto oder Bahn), für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden (Reisemitbringsel).

Warenwert bis 430 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 430 Euro sind solche Waren, die von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, die als Flug- oder Seereisende einreisen, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden (Reisemitbringsel).

Warenwert bis 700 Euro
Bei Überschreitung der oben genannten Wertgrenzen werden Einfuhrabgaben erhoben. Bis zu einem Warenwert von 700 Euro besteht die Möglichkeit der Pauschalverzollung. Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 17,5 % vom Warenwert. Für Waren aus Ländern, mit denen die EG Abkommen über Zollvergünstigungen hat, reduziert sich dieser Satz auf 15 % vom Warenwert.

Warenwert über 700 Euro
Sollten die Waren den Wert von 700 Euro überschreiten, so hängt die Höhe der Einfuhrabgaben nicht allein vom Wert der Waren, sondern auch von ihrer Art ab. Die Abgabenerhebung erfolgt dann nach den individuellen Sätzen des Zolltarifs und der einschlägigen Steuergesetze. Es sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code/Codenummer) ein Produkt zugeordnet wird. Die deutsche Zollverwaltung bietet einen kostenlosen Zugriff auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) an. Dort können Sie die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen einsehen.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

RaPhI_DeLuXe - 29
Profi (offline)

Dabei seit 10.2007
587 Beiträge

Geschrieben am: 28.03.2010 um 15:11 Uhr

Zitat von --Joerg--:

3 Sec. gegoogelt !

Die Höhe der zu entrichtenden Abgaben ist vom Warenwert abhängig.
Warenwert bis 175 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 175 Euro sind solche Waren, die von Reisenden unter 15 Jahren gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden.

Warenwert bis 300 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 300 Euro sind solche Waren, die von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, die nicht als Flug- oder Seereisende einreisen (z.B. per Auto oder Bahn), für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden (Reisemitbringsel).

Warenwert bis 430 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 430 Euro sind solche Waren, die von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, die als Flug- oder Seereisende einreisen, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden (Reisemitbringsel).

Warenwert bis 700 Euro
Bei Überschreitung der oben genannten Wertgrenzen werden Einfuhrabgaben erhoben. Bis zu einem Warenwert von 700 Euro besteht die Möglichkeit der Pauschalverzollung. Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 17,5 % vom Warenwert. Für Waren aus Ländern, mit denen die EG Abkommen über Zollvergünstigungen hat, reduziert sich dieser Satz auf 15 % vom Warenwert.

Warenwert über 700 Euro
Sollten die Waren den Wert von 700 Euro überschreiten, so hängt die Höhe der Einfuhrabgaben nicht allein vom Wert der Waren, sondern auch von ihrer Art ab. Die Abgabenerhebung erfolgt dann nach den individuellen Sätzen des Zolltarifs und der einschlägigen Steuergesetze. Es sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code/Codenummer) ein Produkt zugeordnet wird. Die deutsche Zollverwaltung bietet einen kostenlosen Zugriff auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) an. Dort können Sie die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen einsehen.



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farcry82 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 11.2008
403 Beiträge
Geschrieben am: 28.03.2010 um 15:13 Uhr

Zitat von RaPhI_DeLuXe:

also ich such schon ne ewigkeit bei google und zoll.de nach einer antwort auf meine frage.

ich würde gern wissen welchen geldbetrag als waren ich aus dem ausland mit nach deutschland nehmen darf..
ich hab bis jetzt nur gelesen das ich 10.000€ bargeld mit nach deutschland nehemn darf..
aber gilt das auch als ware?

also wenn ich jetzt in saudi arabien kauf und des zb. mehr als 500€ umgerechnet kostet.. darf ich des dann mit einführen?


nach 1 minute auf der homepage vom zoll gefunden!

weitere themen findest du auch unter den FAQ's von zoll.de

90% aller amokläufer spielen "killerspiele"! 100% aller amokläufer essen brot! VERBIETET BROT!!!!

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 28.03.2010 um 15:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.03.2010 um 15:16 Uhr

da es um Warenwert und Zoll geht,
suche ich nach Spongebob Schwammkopf.

Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 368.000 für

warenwert zoll

. (0,23 Sekunden)

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#einreise_nicht_eg1


Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

BrumselBiene - 53
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2010
35 Beiträge

Geschrieben am: 20.04.2010 um 18:19 Uhr

Du hast Waren bis 450 € frei. Den Rest mußt du bei der Einreise (roter Eingang) anmelden. Melde es bei Ankunft unbedingt an, denn sonst zahlst du Steuern nach und in gleicher Höhe nochmals eine Strafe.
Bringe keinen Käse, Fleisch/Wurst und andere Lebensmittel weg. Die werden weggeschmissen und du zahlst noch die Gebühren!
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