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Forum / Reiselust

Zoll für gebrauchte E-Geräte

daMarco - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
109 Beiträge
Geschrieben am: 22.08.2009 um 12:13 Uhr

Flieg am Freitag für ein halbes Jahr nach Toronto (Kanada) und danach in die USA und wieder zurück.
Ich möchte mir dort ein Notebook, Iphone etc kaufen, weil der kanadische Dollar Kurs niedrig ist.

Wie ist es mit dem Zoll auf der Rückreise?
Die Geräte sind dann das halbe Jahr in Gebrauch gewesen - müssen sie danach auf der Rückreise verzollt werden? Wie wird das von der Zollbehörde festgestellt, ob ich die Geräte dort gekauft habe (abgesehen von der amerikanischen Tastatur, die ich ja wechseln kann)?
WodK4 - 32
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1663 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2009 um 12:17 Uhr

ich glaube dass es verzollt werden muss.

und JA sie können es feststellen^^
die sind ja nich blöd xD

also am besten einfach nachfragen^^
--I-c-E-- - 31
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
521 Beiträge
Geschrieben am: 22.08.2009 um 12:20 Uhr

Musst du ;) eigentlich...naja rechnung vorzeigen sonst wirds teurer soo hoch is der zoll bei den halbjährigen teilen ned ;)

► Lebe : und du wirst verletzt und gehasst... Stirb : und du wirst geliebt und vermisst... ◄

TechnoDevil - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2005
286 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2009 um 12:26 Uhr

Also nach nem halben Jahr gebrauch würde ich es drauf ankommen lassen. Darfst halt nicht die orginalen Verpackungen dabei haben. Aber nach nem halben Jahr haben die Teile auch gewisse gebrauchsspuren von daher kannst immer noch sagen die hast du schon in deinen (Urlaub?) mitgenommen.

Its not just Music.......It's an ADDICTION!!!!!!

--I-c-E-- - 31
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
521 Beiträge
Geschrieben am: 22.08.2009 um 12:40 Uhr

Geht ned die tippen hinten die nummern in den pc dann steht wann wo und wer es gekauft und wiefiel bezahlt wurde

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Algiz - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2008
110 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2009 um 12:56 Uhr

wie wärs wenn du einfach mal beim Deutschenzollamt anrufst und dich dort schlau machst. Sie können dir sicherlich weiterhelfen
DerWilli93 - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2007
138 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2009 um 13:17 Uhr

aufjedenfall den Kassenzettel vorzeigen
Vllt nicht unbedingt eine Laptoptasche dabei haben, sonst fällts arg auf, dass du einen Dabei hast.
Schauen, wenn du aus der Gepäckausgabe dein Gepäckstück nimmst, ob ein Punkt oder irgendeine Markirerung vom Zollamt drauf ist (zb. Roter Punkt oder so).
Wenn ja schön durch die Grüne Zone (Verzollung gehen)
Wenn nicht würde ich es durch die Rote Zone (nichts Verzollbares) probieren.

Ps: diese Markierung bedeutet, dass die vom Zoll bereits deinen Koffer als "verdächtig" eingestuft haben, also das zum BEispiel ein neuer Rechner drine ist!

Aber Anrufen schadet nicht!
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 26.08.2009 um 14:32 Uhr

Zitat von --I-c-E--:

Geht ned die tippen hinten die nummern in den pc dann steht wann wo und wer es gekauft und wiefiel bezahlt wurde


Als ob der Zoll Zugriff auf interne Firmendaten hätte...

Das würde sich der Zoll wohl wünschen. Hat er aber nicht.

Alledings spricht gegen die Theorie der Aussage "Hab ich schon mit in den Urlaub genommen...." die ganz einfache Aussage des Zolls: " Dann geben Sie und bitte die Ausfuhrbestätigung".

Generell wird Zoll für alle Waren fällig. Wenn ich den nicht bezahlen will, dann muss ich dem Zoll glaubhaft nachweisen, daß für dieses Produkt, aus welchem Grund auch immer, kein Zoll mehr fällig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um eine Rückware handelt. Also ein Produkt, das in der EU oder aus in der EU gefertigten Teilen hergestellt wurde.

Da mit der USA auch keine Warenpräferenzverkehr ausgehandelt ist, hilft hier noch nicht mal eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Allerdings gibt es (so weit ich weiss) eine Regelung, nach der man Produkte zollfrei nach Deutschland einführen darf, wenn man es als Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfs nach einem längeren Auslandsaufenthalt, einführt. Ich glaube aber das hier die Grenze bei 1 Jahr liegt.
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