Husky1 - 58
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.10.2008 um 17:45 Uhr
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Zitat von Capricornio: Ich hab mal eine Frage,und zwar fliege ich nächstes jahr für 10 Tage nach New York City und ich will da richitg einkaufen gehen,doch man darf ja nicht mehr als für 175€ eikaufen,sonst muss man alles ziemlich hoch verzollen.
wie hoch sind die gebühren für klamotten? u wie kann man solche zollkontrollen umgehen? habt ihr da tipps?
Mach nicht den Fehler und verlass dich nicht auf einen glücklichen Zufall !! Du ziehst auf jedenfalls den kürzeren !!!!! Halt dich an die regeln ! Vllt kann noch ein anderer der sein Limit nicht erreicht für Dich etwas mitnehmen!! Falls Du doch drüber liegst geh über den "verzollen" durchgang. Ehrlich währt am längsten!!!
Gruß Husky1
Der Hund blieb mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde !!!!!!!!!
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 27.10.2008 um 07:42 Uhr
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Zitat von -v4ns-: Zitat:
gehst du am flughafen durch den grünen ausgang und die erwischen dich... zahlst das dreifache und wirst wegen steuerhinterziehung angzeigt...
Dazu müssen sie es dir aber erstmal beweisen das du es ihn amerika gekauft hast...
Nicht die müssen dir beweisen dass dus dort gekauft hast...Sondern DU musst DENEN beweisen dass dus nicht dort gekauft hast...Und da kann man manchmal ganz schön in Erklärungsnöte kommen...
Zu dem Punkt hatte ich bereits weiter oben etwas geschrieben: das ist schlichtweg falsch, da auch in Deutschland die Unschuldsvermutung sowie "in dubio pro reo" gilt.
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Venus1984 - 40
Profi
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Geschrieben am: 27.10.2008 um 13:15 Uhr
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das gilt aber nicht beim steuer recht..
da is das ein wenig anders...weiß ich so genau weil ich erst freitag nachmittag ne reportage darüber gesehen habe.... und da wurde laut und deutlich gesagt das es beim steuer recht eben anders rum is....
Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 27.10.2008 um 20:27 Uhr
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Zitat von Venus1984: das gilt aber nicht beim steuer recht..
da is das ein wenig anders...weiß ich so genau weil ich erst freitag nachmittag ne reportage darüber gesehen habe.... und da wurde laut und deutlich gesagt das es beim steuer recht eben anders rum is....
Schön, dass du das im Fernsehen gesehen hast. Wie auch immer der Kontext in dieser speziellen Situation gewesen sein mag: In Deutschland gilt die auch in der Erklärung zu den Menschenrechten von 1948 von den Vereinten Nationen genannte Unschuldsvermutung.
Im Übrigen: einfach mal einen Blick in das aktuelle Steuer- und Zollrecht werfen, das sollte noch offene Fragen klären.
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HugoHiasl
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Geschrieben am: 08.11.2008 um 10:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.11.2008 um 10:42 Uhr
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Zitat von septicus: Zitat von Venus1984: das gilt aber nicht beim steuer recht..
da is das ein wenig anders...weiß ich so genau weil ich erst freitag nachmittag ne reportage darüber gesehen habe.... und da wurde laut und deutlich gesagt das es beim steuer recht eben anders rum is....
Schön, dass du das im Fernsehen gesehen hast. Wie auch immer der Kontext in dieser speziellen Situation gewesen sein mag: In Deutschland gilt die auch in der Erklärung zu den Menschenrechten von 1948 von den Vereinten Nationen genannte Unschuldsvermutung.
Im Übrigen: einfach mal einen Blick in das aktuelle Steuer- und Zollrecht werfen, das sollte noch offene Fragen klären.
Auch wenn Du es immer wieder wiederholst wird es nicht richtiger!
Es gibt auch in Deutschland multiple Fälle der Beweislastumkehr!
Die meisten davon findet man in Verbindung mit dem Aussensteuergesetz, bei dem sogar fast immer eine Beweislastumkehr greift. Man nennt das dann "Pflicht zu Mitwirkung bei der Aufklärung". Verweigerst Du die, wird Dir der Negativfall unterstellt. Ansonsten hätten die bei den ganzen Briefkastenfirmen in Offshore-Ländern auch keinerlei Chance was nachzuweisen.
Beim Zoll ist es genauso. Die Nachweispflicht, daß ich etwas hier gekauft habe, liegt bei mir. Aus diesem Grund kann man sich auch eine Ausfuhrbestätigung für teure, neuwertige Güter geben lassen. Damit gibt es dann keine Probleme bei der Wiedereinfuhr.
Und zum Thema "Die müssen nachweisen woher es kommt"... Das könnten die anhand der Chargennummern und anderer Kennzahlen auf den Etiketten ohne Probleme. Dort ist bei den allermeisten Produkten codiert, für welchen Markt die Waren produziert wurden!
Bei Kleidung ist es allerdings so, daß die sich vorwiegend für Neuware interessieren, die verkauft werden könnte um Gewinn zu machen. Prinzipiell gilt die Grenze für alle neuerworbene Waren.
Hier habe ich noch einen Link gefunden, der ein wenig leserfreundlicher aufgemacht ist:
http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/rueckkehr-aus-usa-zittern-vor-dem-zoll_aid_301267.html
Und in Sachen Unschuldsvermutung... Prinzipiell hast Du damit natürlich recht. Aber in Sachen Zoll will ja der Einreisende etwas und nicht der Zoll.
Üblicherweise wird Zoll für alle Waren fällig, es sei denn sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Zoll, in dem sie schon ausgeführt wurden oder unter die Mindestwertgrenze fallen. Und da der Einführende die Besserstellung anstrebt, ist auch klar, daß man ihm eine Nachweispflicht auferlegt.
Nettes Beispiel hierfür: Kauft man in den USA einen Porsche, dann könnte man den, wenn man die Ausfuhrbestätigung hätte, als Rückware deklarieren und damit die 10% Zoll sparen. Die 19% MwSt. (Einfuhrumsatzsteuer) bleiben natürlich. Da aber Porsche keine Re-Importe unterstützt, bekommt man diese Ausfuhrbestätigung nicht und muss die 10% Zoll bezahlen. Die werden von Porsche dem Staat "geschenkt". Zahlen tut sie natürlich der Re-Importeur. 
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 09.11.2008 um 14:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.11.2008 um 14:40 Uhr
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Zitat von Capricornio: Ich hab mal eine Frage,und zwar fliege ich nächstes jahr für 10 Tage nach New York City und ich will da richitg einkaufen gehen,doch man darf ja nicht mehr als für 175€ eikaufen,sonst muss man alles ziemlich hoch verzollen.
wie hoch sind die gebühren für klamotten? u wie kann man solche zollkontrollen umgehen? habt ihr da tipps?
Keine Tipps, riskier es. Ich bin seit gestern wieder zurück von NY (bin von Newark abgeflogen). Hab sicher für über 400 Euro eingekauft. Riskier es. Das Problem sind übrigens nicht die Amerikanischen Flughäfen sonder der deutsche Zoll.
Achja, nebenbei: Demnächst wird die Summe von 175 auf 300 oder 400 hochgesetzt, auch beim Versenden von Paketen (bislang waren so weit ich mich erinnere 20 Dollar) wird der zollfreie Paketwert hochgesetzt. IM zweifelsfall einfach nachschikcen lassen.
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Flopchop
Champion
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Geschrieben am: 09.11.2008 um 15:31 Uhr
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Man muss die Etikette wegmachen und den Kassenzettel am besten auch nciht im Geldbeutel oder offen im Koffer haben ...so kann man dir nichts nachweisen
aber bei dem Dollarkurs willst du in NewYork shopen?
Bei 1.6 okay aber bei dem momentanen?
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 09.11.2008 um 16:00 Uhr
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Zitat von Flopchop: Man muss die Etikette wegmachen und den Kassenzettel am besten auch nciht im Geldbeutel oder offen im Koffer haben ...so kann man dir nichts nachweisen
aber bei dem Dollarkurs willst du in NewYork shopen?
Bei 1.6 okay aber bei dem momentanen?
Naja, kasenzettel wegmachen bringt im Zweifelsfall nciht, wie shcon erwähnt wurde, die Nachweispflicht muss man SELBST bringen, es liegt nicht am Zoll nachzuweisen dass die Waren aus den USA stammen, man muss SELBST nachweisen dass sie NICHT aus den USA stammen.
ZUm Thema Dollarkurs: Elektronik und Klamotten drüben zu kaufen lohnt sich noch allemal. Ich habe n paar tolle Levis Jeans gekauft, umgerechnet für 25-35 euro....was will man mehr=?
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