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Forum / Politik und Wirtschaft

Deusche Rechtssprechung - zu lasch?

  -1- -2- vorwärts >>>  
Scenatico - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
232 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 16:40 Uhr

Was meint ihr?
Ich finde die Rechtssprechung in Deutschland ist allgemein gesehen zu lasch, warum bekommt ein Vergewaltiger z.B. nur 10 Jahre Haft, wird dann vorzeitig wegen guter Führung entlassen, bekommt von dem Psychodoktor noch nen Attest ausgestellt dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, und kein Monat später passiert das gleiche wieder. Hat der "arme" Vergewaltiger dann noch vor seiner Tat etwas zu tief ins Glas geschaut und Promille gehabt bekommt er noch mildernde Umstände, da er ja nicht zurechnungsfähig war :kopfschuettel: also immer erst die Kante geben, dann jemand um die Ecke bringen. Das kanns doch nicht sein, wie war es bei den Eltern die ihr Kleinkind in Weißenhorn damals todgeschlagen haben, er hatte ne schlechte Kindheit gehabt ==> mildernde Umstände, was ist den das für eine Rechtssprechung.

Das nur mal aus der Sicht auf bürgerlicher Ebene, was auf promiebene abgeht, ist für mich absolut nicht akzeptabel. Es ist doch eindeutig dass Promis anderest Behandelt werden vor Gericht wie ein normal Bürger, für das gleiche Vergehen würden normale Bürger eingebuchtet, Promis schmieren etwas Geld und bekommen einen Geldstrafe die denen am Arsch vorbeigeht weil sie eh genug haben.
Meine Meinug zum Deutschen Rechtssystem - absolut nicht fair!

Wer bis zum Hals in der Scheisse steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen

Sani23 - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
36 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2007 um 17:17 Uhr

Recht haben und Recht kriegen, sind zwei paar Stiefel!

Du hast recht, da läuft einiges schief! Aber nicht nur in der Rechtssprechung, sondern auch in der gesamten Politik! Was zur Zeit mit der CSU und der Ämterverteilung abgeht, das glaub ich echt nicht! Das nennen die Demokratie??? Ich nenn das Vetterleswirtschaft und Machtgeilheit!

Es gibt so viel Themen über die wir "Normalos" uns aufregen können, aber wenn sich immer nur ein paar aufregen und wir uns nicht zusammen organisieren können, dann wird sich nie was ändern!

Drachea
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
578 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 17:27 Uhr

Ist zu lasch, eindeutig. Viele Urteile sind einfach nur lächerlich

14.10.12 10 Jahre Team ulm xD

Sani23 - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
36 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2007 um 17:30 Uhr

Viel zu viele werden gar nicht verurteilt, das nennt sich "Einstellung durch den Staatsanwalt"! Das passiert so oft,.... das könnt ihr euch gar nicht vorstellen!
deli89 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2004
183 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 17:32 Uhr

stimm ich dir voll zu... also mal zum vergleich: wegs ner vergewaltigung kanns du nach 2 jahren wieder draußen sein, wegen drogen kanns lebenslang geben... rein menschlich gesehn is des ne sauerei... aber so steht´s im gesetz...
hugh - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
153 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 17:35 Uhr

Naja... letztens wurde ein Vergewaltiger nur 5 Jahre eingesperrt... Aber auch nur, weil das 11-jährige(!!!) Mädchen schwanger wurde und das als strafverschärfend galt... strafmildernd weil er ein Geständnis abgelegt hatte. Tja... hätte er nur 2 Jahre gekriegt, wenn sie nicht schwanger geworden wäre?
Kopiert man sich ne CD bekommste auch 5 Jahre Haft.
Naja... ich weiß nicht, da lauft echt etwas schief...
Faiv - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
198 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2007 um 17:38 Uhr

wo kriegt man denn wegen Drogenhandel lebenslänglich und 5 Jahre Haft für ne gebrannte CD?
was Leute hier für ne scheiße schreiben ist echt unübertrefflich
drunkpunk - 38
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
13725 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 18:02 Uhr

Zitat von Sani23:

Viel zu viele werden gar nicht verurteilt, das nennt sich "Einstellung durch den Staatsanwalt"! Das passiert so oft,.... das könnt ihr euch gar nicht vorstellen!


wenn das delikt geringfügig ist ODER es keine Aufmerksamkeit auf sich zieht ^^

Wenn """""Das Volk""""" also kein Intresse daran hat die Person zu verurteilen
So spart der Staat Millionen im Jahr an Prozess Kosten!

Fuck me im famous. (ich Dieb)

hugh - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
153 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 18:27 Uhr

Zitat von Faiv:

wo kriegt man denn wegen Drogenhandel lebenslänglich und 5 Jahre Haft für ne gebrannte CD?
was Leute hier für ne scheiße schreiben ist echt unübertrefflich


Schonmal was von Ironie gehört?
Faiv - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
198 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2007 um 18:39 Uhr

Zitat von hugh:

Zitat von Faiv:

wo kriegt man denn wegen Drogenhandel lebenslänglich und 5 Jahre Haft für ne gebrannte CD?
was Leute hier für ne scheiße schreiben ist echt unübertrefflich


Schonmal was von Ironie gehört?

auch wenn jemand zuhause 17000 gebrannte CDs gebunkert hat bekommt er keine 5 Jahre Haft

hugh - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
153 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 18:42 Uhr

Zitat von Faiv:

Zitat von hugh:

Zitat von Faiv:

wo kriegt man denn wegen Drogenhandel lebenslänglich und 5 Jahre Haft für ne gebrannte CD?
was Leute hier für ne scheiße schreiben ist echt unübertrefflich


Schonmal was von Ironie gehört?

auch wenn jemand zuhause 17000 gebrannte CDs gebunkert hat bekommt er keine 5 Jahre Haft


Kannst ja mal ausprobieren ;-)
Scenatico - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
232 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 18:53 Uhr

Zitat von Faiv:


Kannst ja mal ausprobieren ;-)


*g* ausprobieren würd ichs nicht

Außerdem wäre ich mir da nicht so sicher ob man für 17.000 CDs noch auf freiem Fuß bleibt, wie schon jemand richtig gesagt hat, bei Dingen die meiner Meinung nach härter bestraft gehören wie Mord, Vergewaltigung... ist die Rechtssprechung zu lasch, wenn es aber im Vergleich dazu um "harmlosere" Straftaten geht, können die Urteile schon auch mal härter ausfallen.


Wer bis zum Hals in der Scheisse steckt, sollte den Kopf nicht hängen lassen

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 19:50 Uhr

Zitat von Scenatico:

Hat der "arme" Vergewaltiger dann noch vor seiner Tat etwas zu tief ins Glas geschaut und Promille gehabt bekommt er noch mildernde Umstände, da er ja nicht zurechnungsfähig war :kopfschuettel: also immer erst die Kante geben, dann jemand um die Ecke bringen.


Man ist zwar in betrunkenem Zustand nicht schuldfähig, doch bedeutet dies nicht, dass man nicht verurteilt werden kann. Der Rausch kann dann gesetzlich geahndet werden (wenn mir entsprechender Paragraph wieder einfällt, poste ich ihn nach).


Ich finde aber auch einige Lücken am deutschen Gesetz, nicht unbedingt an der Rechtssprechung. Letztere kann nur das sprechen, was ihr vom Gesetz her vorgegeben wird.
Ich halte das Jugendstrafrecht für zu lasch. Sicher ist auch die Bestrafung mancher Vergewaltiger nicht hart genug. Doch muss man das individuell betrachten und darf nicht alle über einen Kamm scheren. Außerdem gibt es -gott sei dank- nicht so viele Vergewaltiger, wie andere Gewalttäter.

Gerade Jugendliche werden in meinen Augen bei Gewaltdelikten mit Samthandschuhen angefasst. Natürlich muss es auch hier individuell betrachtet werden. Doch sehe ich gerade bei diesen Gangs keinerlei Einsehen oder Reue. Das sollte härter bestraft werden!

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

-R32- - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
236 Beiträge
Geschrieben am: 20.01.2007 um 19:56 Uhr

die isch doch vollkommen sch......!!!
voll verwirrend jede woche ne ndere
net mal mehr die lehrer wissen wie die isch!!:autsch:

...

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 20:11 Uhr

Zitat von -R32-:

die isch doch vollkommen sch......!!!
voll verwirrend jede woche ne ndere
net mal mehr die lehrer wissen wie die isch!!:autsch:


Was meinst du genau?

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Ifrit - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
297 Beiträge

Geschrieben am: 20.01.2007 um 23:15 Uhr

Zitat von Cymru:

[...]
Man ist zwar in betrunkenem Zustand nicht schuldfähig, doch bedeutet dies nicht, dass man nicht verurteilt werden kann. Der Rausch kann dann gesetzlich geahndet werden (wenn mir entsprechender Paragraph wieder einfällt, poste ich ihn nach).


Lass mich dir helfen ;-)
Das wär § 323a StGB, aber die Starfandrohung liest sich da auch eher unbefriedigend (mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, oder Geldstrafe).
Man mag jetzt glauben, dass Vergewaltiger oder Mörder besser davon kommen, wenn sie sich zuvor besaufen, aber das ist nicht ganz richtig.
Die Freiheitsstrafe kann so zwar maximal 5 Jahre betragen, aber eine anschließende Sicherungsverwahrung ist bereits ab 2 Jahren Freiheitsstrafe und bestimmter Tatbestandsvorraussetzungen aus § 66 StGB möglich.
Also kommen die Leute doch lange genug hinter Schloss und Riegel und sind nicht nach 5 Jahren wieder frei!

Ich wurde vom Glück verfolgt, doch ich war schneller!!!

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