Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Politik und Wirtschaft
Führerschein-Probezeit

danzarina - 37
Anfänger
(offline)
Dabei seit 08.2006
4
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.12.2006 um 15:47 Uhr
|
|
Folgendes Prblem:
Während der Probezeit wurde ein A-Verstoß begangen - was heißt:
Bußgeld, 3 Punkte, Probezeit verlängerung und Teilnahme an
einem Aufbauseminar.
Nach 2 Monaten kam ein Bescheid von der Polizei: 3 Punkte und
80€ Bußgeld zu zahlen.
Nach über 3 Monaten dann erst das schreiben vom Landratsamt,
dass zu einem Aufbau-Seminar fordert.
Nun meine Frage:
Ich hab mal davon mitbekommen, dass es diese 3 Monats Frist gibt, was heißt, dass wenn nach 3 Monaten noch nichts kam, sie auch kein Recht mehr haben, etwas zu fordern... gilt die auch in diesem Fall? Kann das Landratsamt nach 3 1/2 Monaten immer noch nach einem Aufbauseminar fordern und die Probezeit
2 Jahre verlängern?
Oder kann man dagegen Widerspruch erheben?
Wäre schön, wenn jemand mehr darüber weiß... *hoff*
All I want is everything!
|
|
Greenhorn - 39
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 01.2005
343
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.12.2006 um 16:15 Uhr
|
|
ich kann mir nicht vorstellen dass es da eine frist gibt!
ich hab meine punkte mitte april gekriegt, war aber erst ende dezember bis anfang januar im aufbauseminar...also des kann sich schon ne weile ziehen!
hip-hop zu hören ist wie in ein waschbecken zu pinkeln, man kann es tun sollte man aber nicht!(j.s.)
|
|
danzarina - 37
Anfänger
(offline)
Dabei seit 08.2006
4
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.12.2006 um 16:22 Uhr
|
|
Zitat von Greenhorn: ich kann mir nicht vorstellen dass es da eine frist gibt!
ich hab meine punkte mitte april gekriegt, war aber erst ende dezember bis anfang januar im aufbauseminar...also des kann sich schon ne weile ziehen!
Doch, also dir Frist gibt es... nur weiß ich eben nicht, ob sie auch in
diesem Fall gilt :-/
So lang? Ich hab 2 Monate Zeit, um eine Bescheinigung über eine Teilnahme an einem Aufbauseminar vorzulegen d.h. dass das Aufbauseminar am 14.02. abgeschlossen sein muss! :(
All I want is everything!
|
|
Hasstierchen - 38
Experte
(offline)
Dabei seit 05.2005
1364
Beiträge
|
Geschrieben am: 18.12.2006 um 16:27 Uhr
|
|
in diesem fall gilt die frist NICHT.
sitz genau so wie du in der tinte, der bußgeldbescheid ist eine sache, die probezeitmaßnahme ist eine andere, die kann dummer weise nicht verjähren. theoretisch kann auch nach 2 jahren noch die forderung zu nem aufbausemninar kommen und gilt trotzdem. blöde sache, is aber so.
viel glück, leidensgenossin.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
|
|
nawosna - 39
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 05.2006
34
Beiträge
|
Geschrieben am: 19.12.2006 um 16:30 Uhr
|
|
Zitat von danzarina: Folgendes Prblem:
Während der Probezeit wurde ein A-Verstoß begangen - was heißt:
Bußgeld, 3 Punkte, Probezeit verlängerung und Teilnahme an
einem Aufbauseminar.
Nach 2 Monaten kam ein Bescheid von der Polizei: 3 Punkte und
80€ Bußgeld zu zahlen.
Nach über 3 Monaten dann erst das schreiben vom Landratsamt,
dass zu einem Aufbau-Seminar fordert.
Nun meine Frage:
Ich hab mal davon mitbekommen, dass es diese 3 Monats Frist gibt, was heißt, dass wenn nach 3 Monaten noch nichts kam, sie auch kein Recht mehr haben, etwas zu fordern... gilt die auch in diesem Fall? Kann das Landratsamt nach 3 1/2 Monaten immer noch nach einem Aufbauseminar fordern und die Probezeit
2 Jahre verlängern?
Oder kann man dagegen Widerspruch erheben?
Wäre schön, wenn jemand mehr darüber weiß... *hoff*
red mal mit einem Rechtsanwalt der weis normaler weisse immer einen Ausweg
( spreche aus erfahrung )
Zum Schnee schauffel#n braucht man keine Schaufel und dicke Arme oft reicht eine Nase und ein Röhrch
|
|
CaeptnChaos - 60
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 12.2006
61
Beiträge
|
Geschrieben am: 19.12.2006 um 21:03 Uhr
|
|
Zitat von danzarina: Folgendes Prblem:
Während der Probezeit wurde ein A-Verstoß begangen - was heißt:
Bußgeld, 3 Punkte, Probezeit verlängerung und Teilnahme an
einem Aufbauseminar.
Nach 2 Monaten kam ein Bescheid von der Polizei: 3 Punkte und
80€ Bußgeld zu zahlen.
Nach über 3 Monaten dann erst das schreiben vom Landratsamt,
dass zu einem Aufbau-Seminar fordert.
Nun meine Frage:
Ich hab mal davon mitbekommen, dass es diese 3 Monats Frist gibt, was heißt, dass wenn nach 3 Monaten noch nichts kam, sie auch kein Recht mehr haben, etwas zu fordern... gilt die auch in diesem Fall? Kann das Landratsamt nach 3 1/2 Monaten immer noch nach einem Aufbauseminar fordern und die Probezeit
2 Jahre verlängern?
Oder kann man dagegen Widerspruch erheben?
Wäre schön, wenn jemand mehr darüber weiß... *hoff*
Also es ist so - dass innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß der Bußgeldbescheid ergehen muss - es sei denn es gibt Gründe die die Verjährung unterbrechen (z.B. Anhörung - da fängt die Frist ab Datum des Versandes des Anhörungsbogens erneut an 7 oder Schwere des Verstoßes z.B. ALkohol - da sinds 6 Monate). Nach Erhalt des Bußgeldbesscheides hat man eine Frist um Einspruch einzulegen - danach ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides kann vom Landratsamt die Nachbeschulung angeordnet werden.
Inwieweit hier Fristen gelten kann ich nicht sagen.
Hey - Seid bereit dazu zu stehen - Auch Dummheit die ist manchmal schön
|
|
Forum / Politik und Wirtschaft
|