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Nutzungsentgelt

journalist - 63
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
275 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2006 um 11:30 Uhr

Hallo miteinander - ist es einem von Euch schon mal passiert, dass ihr eine gekaufte defekte Ware innerhalb der Garantiezeit/Gewährleistungsfrist umtauschen wolltet und dafür ein "Nutzungsentgelt" zahlen solltet? Also einen Betrag für den Vorteil, dass die Ware eine Weile lang genutzt wurde und jetzt ein Neu-Gerät zur Verfügung gestellt wird? Kann sowohl bei Möbeln passiert sein als auch bei Autos oder elektrischen Geräten aller Art. Dieses Nutzungsentgelt steht nämlich demnächst beim BGH auf dem Prüfstand...
MasterChef - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
355 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2006 um 11:34 Uhr

darf normal nicht passieren.
ist das rechtlich schon erlaubt?
also so weit wie ich mal gelernt hab nicht
du hast ja en recht drauf ne fehlerfreie korrekte ware zu bekommen und dafür das sie defekt ist kannst du ja nichts dafür is ja so gesehn schwachsinn dass du dann dafür noch zahlen musst, höchstens wenn du ein leihgerät willst oder so.

mfg
journalist - 63
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
275 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2006 um 12:06 Uhr

Sollte man denken. Stimmt aber nicht. Viele Händler bestehen darauf! z.B. wenn du ein neues Auto kaufst und nach 10.000 km stellt sich heraus, dass es irreparabel kaputt ist: Du bekommst einen Neuwagen, aber der Händler argumentiert, dass du ja immerhin 10.000 km gefahren bist. Im konkreten Fall ging es um einen Backofen. Nach 1 1/2 Jahren war das Teil hinüber, der Versandhandel (und das war einer von den Großen!) lieferte ein neues Gerät, wolllte sich aber die Nutzung des alten Geräts zahlen lassen. Ob das rechtens ist wird gerade überprüft. Deshalb ja die Klage. Deshalb suche ich ja jemanden, der auch schon mal mit dem Thema zu tun hatte...
MasterChef - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
355 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2006 um 12:29 Uhr

also normal nicht
bei nem auto weiss ich nich
aber normal keine gebühr weil du ja nichts dafür kannst.
naja meld dich mal wieder wenn du rechtlich bescheid weisst würd mich jetz schon mal interessieren
teimo01 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2005
176 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2006 um 16:09 Uhr

Du hast die Ware 1,5 Jahre benutzt also zahltst du dafür völlig ok meiner Meinung nach. Aber dann soll der Verkäufer auch Zinsen zahlen denn er hate dein Geld ja schließlich auch so lange....

Ja das Leben ist ein Hund, mal schwarz, mal weiß, mal kunterbunt.

the_WarLord - 40
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3882 Beiträge
Geschrieben am: 16.08.2006 um 13:52 Uhr

Kommt drauf an. Wenn der Backofen auf Gewährleistung neu kommt, dann würd ich das Nutzungsentgelt zahlen und die Schnauze halten, da nach nem halben Jahr die Beweislastumkehr zieht.

Kommt der Backofen auf Garantie neu, dann würd ich das Maul aufreißen, dann kann es nämlich nicht sein, dass ich Nutzungsentgelt zahl. Der Hersteller garantiert ja, dass das Gerät ohne Probleme während der Garantiezeit ohne Probleme läuft. Anders wär's wiederum, wenn es in den Garantiebedingungen steht.

Gruß WarLord

Grüße vom WarLord

journalist - 63
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
275 Beiträge
Geschrieben am: 17.08.2006 um 11:35 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat am 16.8.06 die Verbraucherentscheidung über Nutzungsgebühren bei Ersatzlieferung an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben. Die Frage, ob der Verkäufer einer mangelhaften Ware für die Zeit bis zur Lieferung einer Ersatzware vom Käufer eine Gebühr verlangen darf, kann nicht beim BGH in Karlsruhe entschieden werde. Das deutsche Recht widerspricht in dieser Frage dem EU-Recht, das dies nicht vorsieht.
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