journalist - 63
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Geschrieben am: 14.08.2006 um 11:30 Uhr
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Hallo miteinander - ist es einem von Euch schon mal passiert, dass ihr eine gekaufte defekte Ware innerhalb der Garantiezeit/Gewährleistungsfrist umtauschen wolltet und dafür ein "Nutzungsentgelt" zahlen solltet? Also einen Betrag für den Vorteil, dass die Ware eine Weile lang genutzt wurde und jetzt ein Neu-Gerät zur Verfügung gestellt wird? Kann sowohl bei Möbeln passiert sein als auch bei Autos oder elektrischen Geräten aller Art. Dieses Nutzungsentgelt steht nämlich demnächst beim BGH auf dem Prüfstand...
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MasterChef - 36
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Geschrieben am: 14.08.2006 um 11:34 Uhr
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darf normal nicht passieren.
ist das rechtlich schon erlaubt?
also so weit wie ich mal gelernt hab nicht
du hast ja en recht drauf ne fehlerfreie korrekte ware zu bekommen und dafür das sie defekt ist kannst du ja nichts dafür is ja so gesehn schwachsinn dass du dann dafür noch zahlen musst, höchstens wenn du ein leihgerät willst oder so.
mfg
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journalist - 63
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Geschrieben am: 14.08.2006 um 12:06 Uhr
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Sollte man denken. Stimmt aber nicht. Viele Händler bestehen darauf! z.B. wenn du ein neues Auto kaufst und nach 10.000 km stellt sich heraus, dass es irreparabel kaputt ist: Du bekommst einen Neuwagen, aber der Händler argumentiert, dass du ja immerhin 10.000 km gefahren bist. Im konkreten Fall ging es um einen Backofen. Nach 1 1/2 Jahren war das Teil hinüber, der Versandhandel (und das war einer von den Großen!) lieferte ein neues Gerät, wolllte sich aber die Nutzung des alten Geräts zahlen lassen. Ob das rechtens ist wird gerade überprüft. Deshalb ja die Klage. Deshalb suche ich ja jemanden, der auch schon mal mit dem Thema zu tun hatte...
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MasterChef - 36
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Geschrieben am: 14.08.2006 um 12:29 Uhr
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also normal nicht
bei nem auto weiss ich nich
aber normal keine gebühr weil du ja nichts dafür kannst.
naja meld dich mal wieder wenn du rechtlich bescheid weisst würd mich jetz schon mal interessieren
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teimo01 - 37
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Geschrieben am: 14.08.2006 um 16:09 Uhr
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Du hast die Ware 1,5 Jahre benutzt also zahltst du dafür völlig ok meiner Meinung nach. Aber dann soll der Verkäufer auch Zinsen zahlen denn er hate dein Geld ja schließlich auch so lange....
Ja das Leben ist ein Hund, mal schwarz, mal weiß, mal kunterbunt.
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the_WarLord - 40
Champion
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Geschrieben am: 16.08.2006 um 13:52 Uhr
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Kommt drauf an. Wenn der Backofen auf Gewährleistung neu kommt, dann würd ich das Nutzungsentgelt zahlen und die Schnauze halten, da nach nem halben Jahr die Beweislastumkehr zieht.
Kommt der Backofen auf Garantie neu, dann würd ich das Maul aufreißen, dann kann es nämlich nicht sein, dass ich Nutzungsentgelt zahl. Der Hersteller garantiert ja, dass das Gerät ohne Probleme während der Garantiezeit ohne Probleme läuft. Anders wär's wiederum, wenn es in den Garantiebedingungen steht.
Gruß WarLord
Grüße vom WarLord
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journalist - 63
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Geschrieben am: 17.08.2006 um 11:35 Uhr
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Der Bundesgerichtshof hat am 16.8.06 die Verbraucherentscheidung über Nutzungsgebühren bei Ersatzlieferung an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben. Die Frage, ob der Verkäufer einer mangelhaften Ware für die Zeit bis zur Lieferung einer Ersatzware vom Käufer eine Gebühr verlangen darf, kann nicht beim BGH in Karlsruhe entschieden werde. Das deutsche Recht widerspricht in dieser Frage dem EU-Recht, das dies nicht vorsieht.
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