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Forum / Politik und Wirtschaft
Antidiskriminierungsgesetz

keph - 44
Profi
(offline)
Dabei seit 03.2005
668
Beiträge
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Geschrieben am: 07.03.2005 um 10:35 Uhr
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Hallo miteinander,
was haltet ihr eigentlich von dem neuen Antidiskriminierungsgesetz, das da in Mache ist?
Ich halte es fuer aeusserst unangebracht, denn so wie ich das verstehe, sollen dadurch Benachteiligungen jeglicher benachteiligbarer Gesellschaftsgruppen unterbunden werden.
Soweit so gut, das Problem liegt nur daran, dass die Beweispflicht, dass *nicht* diskriminiert wurde, beim Angeklagten.
Das heisst soviel wie: Ein Vermieter hat schlechte Erfahrungen mit Paerchen in einer Wohnung gemacht, deswegen vermietet er aus Prinzip nicht mehr an Paerchen. Nach dem neuen Gesetz geht das nicht mehr, denn das Paerchen waere ja benachteiligt gegenueber Singles. Die Motivation, die hinter einer solchen Entscheidung steht, wird gar nicht mehr befragt, sie interessiert einfach nicht, und das halte ich fuer absolut unsinnig.
Ich befuerchte deswegen auch, dass wenn das Gesetz erstmal verabschiedet ist, eine grosse Flut an Klagen kommen wird, denn was hat ein potentiell Diskriminierter schon zu verlieren?
Generell halte ich einige Passagen im Arbeitsrecht fuer sehr fragwuerdig und verbesserungsfaehig. Mein Vater hatte beispielsweise eine Angestellte, die durch einen Verkehrsunfall als behindert eingestuft wurde (irgendwas mit der Hirnhaut, sie war nach wie vor als Sekretaerin arbeitsfaehig, sie durfte nur nicht allzu lange stehen). Aufgrund der Behinderung wurde die Arbeitszeit halbiert, was erstmal nicht das Problem war.
Die Probleme begannen erst, als diese Dame "bockig" wurde. Es wurde eine neue Verwaltungssoftware angeschafft, mit der die Angestellten arbeiten sollten. Bei allen war das kein Problem, nur bei eben dieser Behinderten. Das Problem war nun, dass sie zwar weiterhin ihre Arbeit machte, aber eben gewisse Dinge mit der alten Software (sie weigerte sich, dass die neue Software auf ihrem Rechner installiert werde), die nicht oder nur teilweise kompatibel zur neuen Software war.
Was soll man da machen? Effektiv leistet sie ja noch ihre Arbeit, rauswerfen geht deswegen nicht so einfach, aber dennoch arbeitet sie kontraproduktiv, weswegen man sie am liebsten rausschmeissen wuerde.
Durch das neue Gesetz wird eine Situation wie diese noch deutlich erchwert.
Aus diesem und anderen Gruenden halte ich dieses Gesetz fuer untragbar.
Gruesse
k.
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misterbig - 43
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2003
372
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Geschrieben am: 07.03.2005 um 11:28 Uhr
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Das Gesetz ist ein typisches Rot-Grünes Aufschwungverhinderungsgesetz.
Ein Arbeitsloser braucht nach diesem Gesetz nur einen Haufen Bewerbungen zu schicken, sagen wir mal 200 Stück, und macht auf die Bewerbungen vielleicht ein unvorteilhaftes Foto drauf (auf dem er schielt oder so). Dann kriegt er bei der heutigen Arbeitsmarktlage wahrscheinlich 200 Absagen.
Jetzt kann der gute Mensch 200 mal klagen. Und die jeweiligen Unternehmen müssen beweisen, dass dieser Mensch nicht diskriminiert wurde. Gelingt das einem dieser 200 Unternehmen nicht, hat der Arbeitslose anspruch auf Schadensersatz.
Bei diesem Aufwand und diesen Risiken ist doch jeder Unternehmer dumm, wenn er überhaupt noch offene Stellen ausschreibt, und Arbeitsplätze schafft.
Genauso wie jeder Vermieter der Dumme ist, wenn er Wohnraum anbietet. Ich finde, die Rechte der Mieter sind sowieso unter Rot-Grün extrem zu Ungunsten der Vermieter gestärkt worden, da würde das Antidiskriminierungsgesetz dem Fass noch den Boden ausschlagen.
Dieses Gesetz ist ein weiteres Zeichen der Unfähigkeit der Rot-Grünen Bundesregierung!
littera enim occidit Spiritus autem vivificat - 2 Kor 3,6
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ChrisR - 43
Fortgeschrittener
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Dabei seit 11.2002
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Geschrieben am: 07.03.2005 um 15:55 Uhr
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Da geb ich euch beiden recht. Diese Regierung mit ihrern gesetzen verhindert jedlichen aufschwung, und das diskriminierungsgesetz setzt dem allem noch den hut auf!!!
Aber im SGB IX für die schwerbehinderten menschen (MUSS man jetzt so sagen, dank den Grünen, man darf nicht mehr nur schwerbehinderte sagen!!!) gibt es einen tollen absatz, wenn den jeder schwerbehinderte mensch lesen und umsetzen würde, dann könnte er vollberuflich bewerbungen schreiben und abkassieren.
denn er hat anspruch auf 3 monatsgehälter wenn er nicht eingestellt wird. Steht im § 81 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX
3. Wäre der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden, leistet der Arbeitgeber eine angemessene Entschädigung in Höhe von höchstens drei Monatsverdiensten. Als Monatsverdienst gilt, was dem schwerbehinderten Bewerber bei regelmäßiger Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeits oder sonstige Beschäftigungsverhältnis hätte begründet werden sollen, an Geld und Sachbezügen zugestanden hätte.
Also wenn ich eine Frima aufmachen würd, dann würd ich mir das 3mal überlegen, ob ich eine stellenausschreibung mach, wenn ich angst haben muß das sich ein schwerbehinderter mensch bewirbt, und ich dem dann 3 monatsgehälter zahlen muss, auch wenn er einfach meiner meinung nach nicht fpr den job geeignet ist, ohne das seine behinderung einen grund spielen würde....
Dafür bedanke ich mich bei der SPD und Grünen!! und das diskriminierungsgesetz das schlägt genau in die selbe kerbe....weiter so sag ich da nur!!!
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OWF
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 06.2004
185
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Geschrieben am: 10.03.2005 um 13:15 Uhr
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sagt mal wenn ihr da so viel ahnung von habt *g*, dann dagt mir doch mal bitte ab wann man zu einer minderheit gehört! ich mein in welchen klassen geht des denn? städte weise oder bundesländer weil ich mein is ja egal ob es um ausländer, schwarze, keine, große,......... geht, des andert sich ja je nach region! des müsste dann soch eigentlich auch berücksichtigt werden?!
wer fehler findet darf sie behalten!!!
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misterbig - 43
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2003
372
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Geschrieben am: 10.03.2005 um 21:30 Uhr
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Es geht nicht um die Definition von Minderheit.
Es geht in dem Gestz darum, dass niemand auf Grund seiner ethnischen Herkunft diskriminiert werden darf.
Das gilt für jeden, der sich angesprochen fühlt. Und dieser Punkt ist ja nur einer von den vielen, durch die man "diskriminiert" wird.
Egal ob ein Schwarzer, dem man das ansieht, dass er anderer ethnischer Herkunft ist, oder ein Weißer, der vielleicht Franzose ist sich hier um einen Job bewirbt, und nicht genommen wird. Beide können klagen. Und auch der schwule Deutsche. Die "normale" Frau. Der Behinderte,....
Ich finds ja auch nicht gut, dass solche Menschen diskriminiert werden. Es gibt ja eine einschlägige EU-Richtlienie, die schon in Deutschland quasi umgesetzt wird.
Aber bitte: Diese Gesetz geht viel zu weit.
Allein, dass unser Rechtssystem auf den Kopf gestellt wird...
Im Normalfall gilt: Unschuldig, bis mir die Schul bewiesen werden kann. Nach dem Gesetz muss ich meine Unschuld beweisen, d.h. die Beweislast liegt beim Angeklagten und nicht mehr beim Kläger.
Das ist schon ein starkes Stück...!
littera enim occidit Spiritus autem vivificat - 2 Kor 3,6
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OWF
Halbprofi
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Dabei seit 06.2004
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Geschrieben am: 11.03.2005 um 07:41 Uhr
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aber eigentlich müsste des dann doch total ausgenützt werden!? ich mein wenn da irgendjemand meint er kann jemanden nicht leiden, dann klagt er ihn einfach an. und die ganzen punkte und der mit dem ausnützen sind doch bestimmt irgendwo verfassungswiedrig oder so?! des kann ja nicht sein! aber das ist typisch deutschland da gibt es schon den strich ( eu-gesetz) und wir setzen noch den i-punkt drauf! wo kommen wir nur hin?!?!? *g*
wer fehler findet darf sie behalten!!!
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keph - 44
Profi
(offline)
Dabei seit 03.2005
668
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Geschrieben am: 11.03.2005 um 14:27 Uhr
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Was auch ganz interessant waere:
Was ist denn zum Beispiel, wenn ein Hotel einen Rezeptionisten sucht
und da eben auch sagt "wir nehmen niemanden, der schielt, weil
jemand, der schielt, auf manche Menschen nicht so gut wirkt", von wem
geht dann die Diskriminierung aus?
Oder noch besser: Ein Alkoholiker wird nicht als Aussenverteter
eingestellt ,weil er zu sehr nach Alkohol riecht, aber eine gewisse
repraesentantive Funktion hat, was soll man mit dem dann anstellen?
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OWF
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 06.2004
185
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Geschrieben am: 12.03.2005 um 10:40 Uhr
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Zitat: Was auch ganz interessant waere:
Was ist denn zum Beispiel, wenn ein Hotel einen Rezeptionisten sucht
und da eben auch sagt "wir nehmen niemanden, der schielt, weil
jemand, der schielt, auf manche Menschen nicht so gut wirkt", von wem
geht dann die Diskriminierung aus?
Oder noch besser: Ein Alkoholiker wird nicht als Aussenverteter
eingestellt ,weil er zu sehr nach Alkohol riecht, aber eine gewisse
repraesentantive Funktion hat, was soll man mit dem dann anstellen?
also ich hoffe sehr, dass da dann auch bei den "gelerten" der verstand siegt!
wer fehler findet darf sie behalten!!!
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punkrock_guy - 40
Experte
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Dabei seit 08.2004
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Geschrieben am: 14.03.2005 um 12:48 Uhr
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gelehrten
http://www.death-or-glory.de
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OWF
Halbprofi
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Dabei seit 06.2004
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Geschrieben am: 14.03.2005 um 16:42 Uhr
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danke der aufmerksamkeit! ich schenke dir als anerkennung den fehler!! viel spass damit!
wer fehler findet darf sie behalten!!!
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Cymru - 35
Champion
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 13:37 Uhr
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Warum gräbst du denn alte Threads aus, ohne etwas dazu zu sagen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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McBudaTea - 32
Experte
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Geschrieben am: 09.01.2010 um 14:34 Uhr
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Zitat von keph:
Ich befuerchte deswegen auch, dass wenn das Gesetz erstmal verabschiedet ist, eine grosse Flut an Klagen kommen wird, denn was hat ein potentiell Diskriminierter schon zu verlieren?
Naja, soweit ich weiß sind die Klagen ausgeblieben.
Gibt es aber vielleicht eine Studie, die untersucht hat, ob sich dieses Gesetz auf das Einstellungspolitik von Unternehmer eine Wirkung hatte?
Morgen wird die Zukunft besser sein
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