Jonnni91 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 24.08.2008 um 22:19 Uhr
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Zitat von Cymru: steht doch oben: Sicherheitsverwahrung in einer speziellen Anstalt.
Du hast doch gesagt: NATÜRLICH würde der Kinderschänder es wieder tun. Weshalb soll man ihn dann resozialisieren können?
Darin steckt wohl auch ein Widerspruch.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 24.08.2008 um 22:28 Uhr
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Zitat von Jonnni91: Zitat von Cymru: steht doch oben: Sicherheitsverwahrung in einer speziellen Anstalt.
Du hast doch gesagt: NATÜRLICH würde der Kinderschänder es wieder tun. Weshalb soll man ihn dann resozialisieren können?
Darin steckt wohl auch ein Widerspruch.
Eine Sicherheitsverwahrung sieht keine Resozialisierung vor. Momentan gestaltet sich eine solche tatsächlich als schwer, weil einfach nicht genug Forschungen zu diesem Thema durchgeführt wurden. Im Vergleich zu anderen Straftaten kommt es nämlich immer noch selten vor.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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StarPopograf - 48
Champion
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Geschrieben am: 24.08.2008 um 23:58 Uhr
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Zitat von Jonnni91: Ja Alter, aber die Grundrechte sind auch nur von irgendwelchen Deppen bestimmt worden.
wieso überrascht es mich nicht daß du einen mörder als avatar hast?
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Jonnni91 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 00:45 Uhr
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Zitat von StarPopograf: Zitat von Jonnni91: Ja Alter, aber die Grundrechte sind auch nur von irgendwelchen Deppen bestimmt worden.
wieso überrascht es mich nicht daß du einen mörder als avatar hast?
Tja, das ist wohl dein Problem und tut nichts zur Sache.
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KaltesHerz - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 01:47 Uhr
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Zitat von Jonnni91: Zitat von StarPopograf: Zitat von Jonnni91: Ja Alter, aber die Grundrechte sind auch nur von irgendwelchen Deppen bestimmt worden.
wieso überrascht es mich nicht daß du einen mörder als avatar hast?
Tja, das ist wohl dein Problem und tut nichts zur Sache.
omg hahahahaha
o.O
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McBudaTea - 32
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 09:01 Uhr
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Zitat von Cymru: Natürlich würde er es wieder tun. Es ist ein Trieb!
Jeder Mensch hat ei9nen Sexualtrieb. Wird jeder dann sofort zum Vergewaltiger?
Morgen wird die Zukunft besser sein
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McBudaTea - 32
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 09:05 Uhr
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Zitat von Jonnni91: Ja Alter, aber die Grundrechte sind auch nur von irgendwelchen Deppen bestimmt worden.
Vieleicht waren es Deppen. Aber die Grundrechte sind eine der größten Errungenschaften der Menschheit. (Auch wenn sie nicht überall anerkannt werden) Sie sichert jedem Menschen Freiheiten zu, die früher nur einigen kleinen Gruppen zugesprochen worden sind....
Morgen wird die Zukunft besser sein
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Schnitzi76 - 49
Profi
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 09:37 Uhr
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Zitat von DerGeneral: In Gefängnissen gibt es selbst unter Schwerverbrechern eine gewisse "Ehre". Kinderschänder und Vergewaltiger stehen auf dieser Rangliste ganz unten und haben nicht selten grausamste Repressionen von ihren Zellengenossen zu erwarten. Eine Erschießung würde genau diese "Bestrafung" eigentlich verhindern.
Weswegen nicht einer von diesen "psychisch Kranken" jemals auch nur einen Fuß in einen normalen Maßregelvollzug stellt!
Zitat von DerGeneral: Trotzdem sollte sich die Justiz der Frage stellen, ob ein "Wegsperren für immer" nicht die sicherste und zugleich humanste Methode ist. So kann einem Kinderschänder ein aufgrund seiner krankhaften Neigungen eingeschränktes Leben mit Berufsausbildung erlaubt werden, ohne dass von seiner Person eine Gefahr für die schwächsten Teile der Gesellschaft ausgeht.
Richtig - und zu Biebes Argument es gäbe ja auch "nicht-Rückfällig-werdende" :
Auch einmal rechtfertigt meiner Ansicht nach schon lebenslange Haft - und wer das nicht so sieht dem noch meine zweite Überzeugung - Gemeinwohl steht immer über Einzelwohl!
Zitat von DerGeneral: Man muss hierzu aber abrücken von einer Denkweise, die annimmt, dass jeder Straftäter, ob Autodieb oder brutaler Vergewaltiger, resozialisierbar ist.
Richtig, aber das passiert ja nich in Deutschland - da wo jeder Täter vom Staat besser behandelt wird als sein Opfer!
Wenn Die Menschheit EINES bewiesen hat dann das Sie mit Freiheit nicht umzugehen weiß!
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ennui - 41
Champion
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 09:49 Uhr
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Zitat von Schnitzi76:
Zitat von DerGeneral: Man muss hierzu aber abrücken von einer Denkweise, die annimmt, dass jeder Straftäter, ob Autodieb oder brutaler Vergewaltiger, resozialisierbar ist.
Richtig, aber das passiert ja nich in Deutschland - da wo jeder Täter vom Staat besser behandelt wird als sein Opfer!
Ach, ist das so
Let's just imitate the real until we find a better one.
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McBudaTea - 32
Experte
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 09:55 Uhr
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Zitat von DerGeneral: Man muss hierzu aber abrücken von einer Denkweise, die annimmt, dass jeder Straftäter, ob Autodieb oder brutaler Vergewaltiger, resozialisierbar ist.
Erst kürzt man die Mittel für die Resozialisierung, dann wundert man sich, das diese Maßnahme immer weniger Früchte trägt...
Grundsätzlich sollte man versuchen jeden Straftäter zu resozialiesiren. (oder besser es gar nicht so weit kommen lassen) Das ist billiger als diese Leute immerwieder einzusperren. Ob man Kinderschänder resozialisieren kann, dazu fehlen hier wohl den meißten, wenn nicht sogar allen, die Kompetenz darüber zu entscheiden.
Morgen wird die Zukunft besser sein
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ViolentFEAR - 33
Champion
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 11:38 Uhr
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Zitat von Schnitzi76:
Gemeinwohl steht immer über Einzelwohl!
Inwiefern schränkt ein nicht rückfälliger Sexualstraftäter das Gemeinwohl ein?
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 12:19 Uhr
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Zitat von Schnitzi76: Gemeinwohl steht immer über Einzelwohl!
Das mag zu einem bestimmten Teil stimmen, wobei Gemeinwohl sich paradoxerweise ja auch wieder aus dem Wohl Einzelner, sprich dem Einzelwohl, zusammensetzt.
In der Justiz darf es aber kein allgemeines Gesetz geben, dass jeden genau gleich verurteilt, sondern die Gerichtsbarkeit muss über jeden Fall einzeln verhandeln. Ansonsten könntest du jeden Verbrecher absolut gleich bestrafen. Aufgrund der zu berücksichtigenden Umstände muss aber jedes Verfahren einzeln geführt werden. Und ich erinnere an den Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten". Eine Person ist bis zu Verurteilung als unschuldig anzusehen.
Und da es wohl auch sehr viele nicht Rückfällige gibt (wovon die Medien nie berichten), wenn wir hier auch nach wie vor keine konkreten wissenschaftlichen Zahlen haben, so gilt zwar dein Grundsatz, gleichzeitig muss aber auch das Wohl des Einzelnen sichergestellt werden.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 12:23 Uhr
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Zitat von Schnitzi76: Auch einmal rechtfertigt meiner Ansicht nach schon lebenslange Haft
Wie darf ich das verstehen: Wenn einer von 100 Kinderschändern rückfällig wird, so ist es gerecht, deiner Meinung nach, dass man alle 100 lebenslang einsperrt?
Eine solche Moral wünsch ich mir dann aber bei kriminellen Jugendbanden und Verkehrssünder. Da würde sich die Todesstrafe viel eher anbieten, weil sie häufiger verbreitet sind als Kinderschänder und sicherlich häufiger rückfällig werden als Kinderschänder. (Für unsere Finanzjunkies käme noch der Aspekt des Geldes hinzu.)
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Jonnni91 - 34
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 13:20 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Inwiefern schränkt ein nicht rückfälliger Sexualstraftäter das Gemeinwohl ein?
Der nicht, aber sein Kollege, der eben rückfällig wird.
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 25.08.2008 um 13:38 Uhr
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Zitat von Jonnni91: Zitat von ViolentFEAR: Inwiefern schränkt ein nicht rückfälliger Sexualstraftäter das Gemeinwohl ein?
Der nicht, aber sein Kollege, der eben rückfällig wird.
Ach ja, die gute alte Sippenhaft....
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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