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Forum / Politik und Wirtschaft

Fach Recht, HILFE BEI HAUSARBEIT!

ZK-D - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2008
275 Beiträge
Geschrieben am: 21.07.2016 um 21:05 Uhr

Hallo,
ich studiere was kreatives doch habe das Fach Recht in dem es mir sehr schwer fällt bei den Dozenten was zu verstehen.
Habe bis morgen eine Hausarbeit abzugeben die vielleicht meine Prüfung in diesem Fach rettet und mich bestehen lässt. Das Problem ist ich kriege die Hausarbeit nicht hin... Es ist nur ein Fallbeispiel rund um Nacherfüllung. Man muss im endeffekt den Fall analysieren und im juristen-deutsch 2 auf 2 Seiten verteilt den Fall lösen.
Ich kriege das ohne Hilfe nicht hin...

Ich wollte einfach mal fragen ob es hier jemand gibt der gegen mir helfen könnte (BWL-Student evtl) - ich bin sicher das ist für jemand der sich da etwas auskennt ein Kinderspiel und man muss nicht die ganze Arbeit für mich verfassen, nur etwas helfen und korrigieren evlt.
Wäre toll wenn sich da jemand melden könnte...

Ansonsten könnte ich auch schauen wie ich die Mühe geldlich entlohnen könnte.
netscout - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
6301 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2016 um 22:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.07.2016 um 22:41 Uhr

Du verstehst Recht nicht? Herzlichen Glückwunsch, das ist eine tolle und wichtige Erkenntnis, denn: Niemand versteht Recht. NIEMAND.
Jura ist kein Fach, das auf eiskalter Logik basiert, Jura ist ein Fach indem man nur bestehen kann wenn man sich in seiner Gesetzesrubrik auskennt. Das heißt: Als Arbeitsrechtler kennt man seine Paragraphen die man braucht grob auswendig und weiß, was sie bedeuten. Der Rest ist Auslegungssache. Das ganze ist stumpfes Auswendig lernen.
Deshalb gibt es auch kaum Universalanwälte, sondern Scheidungsrechtler, Arbeitsrechtler oder Umweltrechtler. Kein Schwein kann sich den ganzen Mist komplett merken.

Eine Frage, wenn man dir jetzt hilft, wer hilft dir dann in Zukunft? Leute bezahlen, dass sie für dich die Hausarbeit machen ist jedenfalls keine Langfristige Lösung. Jedenfalls wird dir das beim Verständnis von Recht nicht weiterhelfen, wenn du dich nicht hinsetzt, im Unterricht die wichtigsten Paragraphen in deinem Gesetzestext markierst und zu Hause versuchst, damit Fallbeispiele zu lösen. Nur so bekommt man einen Überblick und kann mit der Zeit Fälle schneller und "korrekt" lösen.
Wenn Recht Teil deines Studiums ist, dann hat das einen Grund. Heißt: du wirst es zur Ausübung letztendlich benötigen.
Das ist hart, aber so ist das Leben.

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-miep-, ... mehr anzeigen


Alles was entsteht ist wert, dass es zu Grunde geht.

namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 21.07.2016 um 22:39 Uhr

Gewährleistung ist doch gar nicht komplex? Das sind immer dieselben Paragraphen, die da ziehen. Und immer labert man von 2 maliger Chance nachzubessern. Auswendig weiß ich die Paragraphen nicht mehr, aber das dürfte überall zu googlen sein bzw. deinen Unterlagen zu entnehmen sein.

Naja. Viel Erfolg, auch wenn es ehrlich gesagt etwas bläuäugig ist am fortgeschrittenen Vorabend mit mehrseitigen Hausarbeiten.

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Jonsen, Spearhead, ... mehr anzeigen

Spearhead - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2015
932 Beiträge

Geschrieben am: 22.07.2016 um 00:30 Uhr

Nacherfüllung ist nun wirklich nicht schwer. Nimm dir eine der einschlägigen Juraseiten zur Hand wie z.B. Juraschema, und arbeite dich Stück für Stück durch.

Aber ich muss Namnam definitiv zustimmen. Am Vorabend mit einer mehrseitigen Hausarbeit zu beginnen ist gelinde gesagt strunzdämlich.

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Jonsen, ... mehr anzeigen


Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

VRDRBR - 7
Profi (offline)

Dabei seit 04.2012
597 Beiträge

Geschrieben am: 22.07.2016 um 03:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.07.2016 um 03:17 Uhr

Zitat:

Wenn Recht Teil deines Studiums ist, dann hat das einen Grund. Heißt: du wirst es zur Ausübung letztendlich benötigen.


ob schule oder ausbildung - ich habe gegenteilige erfahrungen gemacht: das meiste was mir zwangsweise eingetrichtert wurde konnte man nach den jeweiligen prüfungen komplett löschen. hat man _nie_ wieder gebraucht. rudimentär, evtl - aber in solchem detail? lel. nee mois.

edit: glatt die häme vergessen:

soso. was kreatives. mit medien?

falls du deine prüfung nicht schaffst, bist du eventuell nicht gut genug. nicht geeignet. soll vorkommen. wenn du deine SUPERWICHTIGE arbeit erst am abend vor der abgabe machst, scheinst du kein interesse zu haben. hier im forum nach hilfe betteln ist kriecherisch.

^ exakt deshalb verachte ich studenten. ¯\_(ツ)_/¯

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forengepeitsche bis zur extase

-Tobi-93 - 30
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
4369 Beiträge

Geschrieben am: 22.07.2016 um 19:11 Uhr

Hast du denn ein BGB zuhause?
solltest du sicher als BWL Student besitzen, vor allem bei den Thesen in Recht.

Dann schlage mal den $439 ff. BGB auf.

Generell interessant zum Thema Rechte des Käufers bei Mängel wäre der §437 ff. hier steht auch deutlich drin, welche Forderungen, bzw. weitere Schritte der "geschädigte" einleiten kann.

- Rücktritt vom Kaufvertrag (welche Bedingungen müssen gegeben sein)
- Kaufpreis Minderung
- Schadensersatz
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
- und natürlich Nacherfüllung

Und daran wurde ich diesen Fall abarbeiten, was wie in Betracht kommt, gegeben ist.

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R-O-B-I-N - 27
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2010
122 Beiträge
Geschrieben am: 27.07.2016 um 22:11 Uhr

Nunja, zunächst einmal gibt es bei Rechtsfragen ja nie wirklich DIE einzig richtige Auslegung.
Klären kannst du solche Fälle im Gutachtenstil.
Dabei ist der Aufbau in der Regel derselbe:

Frage: Hat x Anspruch auf y gegenüber z?

x hat Anspruch auf y auf Grundlage von §§...
Voraussetzung dafür ist...
Sind die Voraussetzungen erfüllt?
Ergebnis



Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.

namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 27.07.2016 um 22:16 Uhr

Den ersten Satz versteh ich nicht. Bei Gewährleistungsfällen ist zunächst bis zur Beweislast eigentlich kein Spielraum, es sei denn man spricht von Kulanz?
ck30 - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2015
19 Beiträge
Geschrieben am: 28.07.2016 um 09:27 Uhr

Zitat von namnam123:

Den ersten Satz versteh ich nicht. Bei Gewährleistungsfällen ist zunächst bis zur Beweislast eigentlich kein Spielraum, es sei denn man spricht von Kulanz?


Es gibt auch Möglichkeiten, den Gewährleistungsanspruch auszuschließen. Dann sind zunächst diese Tatbestände zu prüfen.
Es ist aber empfehlenswert, zu erst zu prüfen, ob ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Schlägt diese Prüfung bereits fehl, dann ist der Rest überflüssig.
Ansonsten kann ich deinem Vorredner hinsichtlich der gutachterlichen Prüfung zustimmen.
namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2016 um 09:55 Uhr

Natürlich kann man den Anspruch ausschließen, das wird ja Sinn und Zweck seiner Beschäftigung mit dem Thema sein. Ich meinte eher, dass mir aus meiner ganzen Gewährleistungslaufzeit nie strittige "kann man so nicht entscheiden"-Thematiken bekannt wurden. Da gibt es doch sehr eindeutige Paragraphen, die nicht sehr komplex sind, wenn man alle Fälle mal durchspielt.
R-O-B-I-N - 27
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2010
122 Beiträge
Geschrieben am: 28.07.2016 um 10:22 Uhr

Der Fall ist hier ja nicht beschrieben.
Handelt es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmern ist die Rechtslage anders als bei einem B2C-Geschäft.
Auch ist es nicht klar, ob es sich um einen Kauf- oder Werkvertrag handelt.

Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.

namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2016 um 10:34 Uhr

Es ist so oder so nicht unlösbar. -_- sei's drum. Dem TE scheints mittlerweile auch scheissegal zu sein.

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ck30 - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2015
19 Beiträge
Geschrieben am: 28.07.2016 um 13:41 Uhr

Zitat von namnam123:

Natürlich kann man den Anspruch ausschließen, das wird ja Sinn und Zweck seiner Beschäftigung mit dem Thema sein. Ich meinte eher, dass mir aus meiner ganzen Gewährleistungslaufzeit nie strittige "kann man so nicht entscheiden"-Thematiken bekannt wurden. Da gibt es doch sehr eindeutige Paragraphen, die nicht sehr komplex sind, wenn man alle Fälle mal durchspielt.


Sofern du nur auf (Beruf)Schulwissen zurückgreifen kannst, ist eine einfache Fallkonstellation, die ohne Weiteres lösbar ist, nachvollziehbar.. Der Fall ist jedoch nicht bekannt, so dass für eine korrekte Erörterung wichtige Informationen fehlen (der Fall kann u.a. strittige Punkte enthalten kann).
Abgesehen davon gibt es sehr wohl nicht näher bestimmte Begriffe die näher ausgelegt werden müssen.
Insoweit ist deine Aussage "sehr eindeutige Paragraphen" nicht ganz korrekt.
namnam123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 10.2015
2516 Beiträge

Geschrieben am: 28.07.2016 um 13:51 Uhr

Ich weiß nicht wie du auf "Berufsschulwissen" kommst, aber das ist auch nicht weiter von Belang. Der Junge Herr studiert "etwas Kreatives" - naiv anzunehmen, er würde sich nicht mit komplexesten Erschwernissen aus der juristischen Schublade bedienen müssen. Nenn mich naiv.

Dennoch ist es ein für mich eindeutiges Thema, sofern man sich mit den grundlegendsten Dingen im Vertragswesen auskennt und wenn Eindeutigkeit Möglichkeiten einschließt, derer man sich bewusst ist. Und das sollte man, wenn man es studiert. Wir beginnen doch auch kein Studium mit dem ABC.
ck30 - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2015
19 Beiträge
Geschrieben am: 28.07.2016 um 14:50 Uhr

Zitat von namnam123:

Ich weiß nicht wie du auf "Berufsschulwissen" kommst, aber das ist auch nicht weiter von Belang. Der Junge Herr studiert "etwas Kreatives" - naiv anzunehmen, er würde sich nicht mit komplexesten Erschwernissen aus der juristischen Schublade bedienen müssen. Nenn mich naiv.

Dennoch ist es ein für mich eindeutiges Thema, sofern man sich mit den grundlegendsten Dingen im Vertragswesen auskennt und wenn Eindeutigkeit Möglichkeiten einschließt, derer man sich bewusst ist. Und das sollte man, wenn man es studiert. Wir beginnen doch auch kein Studium mit dem ABC.


Schön, wenn es für dich eine eindeutige Materie ist. Ich wollte lediglich darstellen, dass dies eine Fehleinschätzung ist.
Für "Alltagswissen" mag dem so sein, aber weiter darf es dann nicht gehen.
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