Marki007
Experte
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Geschrieben am: 21.05.2015 um 18:35 Uhr
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Ist es eig. ein Formfehler, wenn in dem Bußgeldbescheid (Parkverstoß) zwar alles richtig ist, aber der falsche Autohersteller genannt ist?
Könnte ich dann widersprechen und sagen, so ein Auto besitze ich nicht?
Grüßle
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herfl - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.05.2015 um 18:55 Uhr
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Hallo,
wäre wohl einen Versuch wert.
Evtl. zieht sich dadurch das Verfahren hin oder wird fallengelassen.
Wenigstens wüsste die ausstellende Behörde, das sie etwas falsch gemacht hat.
Wenn der Strafzettel aber berechtigt ist und wirklich falsch geparkt wurde, sollte man (Schlussendlich) schon dazu stehen und zahlen.
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stupidus - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.05.2015 um 18:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.05.2015 um 18:59 Uhr
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So gern ich das bejahen würde, ich glaube am Ende kommts dann doch aufs Kennzeichen an... Oder kannst du nachweisen, dass dein Kennzeichen geklaut, an ein anderes Auto montiert und damit dann falsch geparkt wurde? Ich glaube ja nicht..
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siddich - 36
Experte
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Geschrieben am: 21.05.2015 um 19:52 Uhr
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Ähm. der Bescheid ist falsch. Punkt!
Beschwerde einlegen und sehen, was passiert
Immer mit der Ruhe.
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Biebe_666 - 47
Champion
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Dabei seit 05.2005
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Geschrieben am: 21.05.2015 um 20:15 Uhr
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Zitat von siddich: Ähm. der Bescheid ist falsch. Punkt!
Beschwerde einlegen und sehen, was passiert 
Wenn er weiss dass er schuldig ist, dann solte er auch blechen - meine einfache Meinung. Wurstegal was da steht.
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RealGeizt
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.05.2015 um 13:54 Uhr
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Wäre ja auch möglich das das falsche Kennzeichen eingetippt wurde und demzufolge ein anderes fhz raus kam.
Widersprechen, ein Versuch ist es wert.
Zum Thema dazu stehen: der Staat bedient sich schon genug am Geldbeutel der Bürger. Da sollte sowas auch mal drin sein.
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Lady-Bane - 37
Experte
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Geschrieben am: 22.05.2015 um 15:12 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2015 um 15:14 Uhr
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Manche Dinge haben tatsächlich einen Sinn. Ich habe letztens einer Frau im Rollstuhl mein rechtmäßig geparktes Auto weggestellt für einen halbwegs angenehmen Parkplatz, weil ein Depp auf den einzigen beiden Behindertenparkplätzen quer geparkt hatte. Selbst nicht behindert, nur beschränkt.
Vor einer Woche wurde vorm Halo im Parkverbot reihenweise so scheisse (excusez-moi) geparkt, dass Rangierunfälle leider provoziert wurden, einen hab ich mitbekommen. Schön den A7 gestreift, herrlich. Für die Falschparker kein Problem, aber für alle anderen, die auf 350 m bei Hochbetrieb auf jetzt einspuriger Fahrbahn warten, dass sie mal vorbeikommen. Verkehrschaos an der Donau. Und ich mittendrin, ich hab ja Zeit.
Selbiges kotzt den LKW-Fahrer und den Filialangestellten und mich an, wenn er mein Essen nicht anliefern kann, weil einer nur mal schnell 3 h da geschickt parkt.
Nein, das ist keine reine Moralpredigt und sicher war das obige Parken auch nicht so wild. Aber wenn man ne lächerliche Summe zu zahlen hat, die man berechtigterweise zahlen sollte, weil man eben was Blödes gemacht hat, versteh ich das manchmal nicht.
Und klar gibt der ein oder andere Arbeitsmittel und Spenden in der ESt an, die er nicht hatte, um zwei Euro zu drücken, tjaja. Aber wo fängts dann an und wo hörts auf.
Zimt.
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Juice83 - 42
Experte
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Geschrieben am: 23.05.2015 um 10:46 Uhr
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Naja wenn man sonst nix zu tun hat....
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 23.05.2015 um 11:04 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von siddich: Ähm. der Bescheid ist falsch. Punkt!
Beschwerde einlegen und sehen, was passiert 
Wenn er weiss dass er schuldig ist, dann solte er auch blechen - meine einfache Meinung. Wurstegal was da steht.
das wäre einfacher, wenn dieser Staat und die Stadt schuld nicht so hindrehen würde, wie es ihm passt und da wir gerade in Ulm ja nicht gerade eine Stadt haben, die nur darauf achtet, dass ein Falschparker vor allem dann zu zahlen hat, wenn er andere behindert. Sondern diese Aktionen sinnstiftend als Betriebsmitttelerhöhung gesehen werden.
Daher sieht die Sache doch etwas anders aus - wie oben erwähnt wird an den wirklich kritischen Stellen nämlich nicht geschaut - die Wege sind zu lang. In der Innenstadt kann man z.T keine 10minuten - sinngemäß der Beschilderung zur Ausladung/Anlieferung - parken, ohne einen Zettel am Auto hängen zu haben. Auf der anderen Seite wird einem wohl keiner widersprechen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung nachts um 4 auf einer ca 20m breiten Straße - hinter einen Blumenkübel parkt keine große Behinderung darstellen kann. Wie man sieht - eher Ideologie als denn irgendetwas anderes.
Daneben muss man auch anmerken, dass die Stadt Ulm mittlerweile zu gleichen Teilen für Ihre Abzocker Politessen, wie auch für Ihren Hass auf einen guten Verkehrsfluss bekannt ist. (War mal anders, Athener Modell bzw CIAM).
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 23.05.2015 um 14:55 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von Biebe_666: Zitat von siddich: Ähm. der Bescheid ist falsch. Punkt!
Beschwerde einlegen und sehen, was passiert 
Wenn er weiss dass er schuldig ist, dann solte er auch blechen - meine einfache Meinung. Wurstegal was da steht.
das wäre einfacher, wenn dieser Staat und die Stadt schuld nicht so hindrehen würde, wie es ihm passt und da wir gerade in Ulm ja nicht gerade eine Stadt haben, die nur darauf achtet, dass ein Falschparker vor allem dann zu zahlen hat, wenn er andere behindert. Sondern diese Aktionen sinnstiftend als Betriebsmitttelerhöhung gesehen werden.
Daher sieht die Sache doch etwas anders aus - wie oben erwähnt wird an den wirklich kritischen Stellen nämlich nicht geschaut - die Wege sind zu lang. In der Innenstadt kann man z.T keine 10minuten - sinngemäß der Beschilderung zur Ausladung/Anlieferung - parken, ohne einen Zettel am Auto hängen zu haben. Auf der anderen Seite wird einem wohl keiner widersprechen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Behinderung nachts um 4 auf einer ca 20m breiten Straße - hinter einen Blumenkübel parkt keine große Behinderung darstellen kann. Wie man sieht - eher Ideologie als denn irgendetwas anderes.
Daneben muss man auch anmerken, dass die Stadt Ulm mittlerweile zu gleichen Teilen für Ihre Abzocker Politessen, wie auch für Ihren Hass auf einen guten Verkehrsfluss bekannt ist. (War mal anders, Athener Modell bzw CIAM).
Und das Geblubber hat mit der Ursprungsfrage nun genau was zu tun?
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HugoHiasl
Profi
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Dabei seit 02.2006
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Geschrieben am: 23.05.2015 um 17:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.05.2015 um 17:44 Uhr
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Das ist ein heilbarer Mangel. Der wird dann durch Ausstellen eines neuen Bußgeldbescheides geheilt.
Auch die Verjährung wird dadurch nicht unterbrochen.
Wer es selbst nachlesen mag. § 45 und § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG.
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 23.05.2015 um 17:34 Uhr
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Zitat von Biebe_666:
Und das Geblubber hat mit der Ursprungsfrage nun genau was zu tun?
Ist das nun eine Selbstreflektion in Rekursion?
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Biebe_666 - 47
Champion
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Dabei seit 05.2005
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Geschrieben am: 23.05.2015 um 18:12 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von Biebe_666:
Und das Geblubber hat mit der Ursprungsfrage nun genau was zu tun?
Ist das nun eine Selbstreflektion in Rekursion? 
Keine Antwort ist eben auch eine Antwort, gell.
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Der666Diablo
Champion
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Dabei seit 04.2006
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Geschrieben am: 23.05.2015 um 19:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.05.2015 um 19:44 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von Der666Diablo: Zitat von Biebe_666:
Und das Geblubber hat mit der Ursprungsfrage nun genau was zu tun?
Ist das nun eine Selbstreflektion in Rekursion? 
Keine Antwort ist eben auch eine Antwort, gell.
Dieses Statement ist der Statements genug. Exakt.
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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