sidewalker - 32
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 13:33 Uhr
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Hi.
Die Frage steht im Betreff.
Kurz zur Sache:
Wenn man den neuen Freund der Kindsmutter dabei beobachtet, wie er meinen Sohn schlägt, darf ich dann als Vater stellvertretend zurückschlagen?
LG sidewalker
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2God4You - 27
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 13:43 Uhr
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for sure, not!
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Daedalus - 41
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 13:47 Uhr
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Geh zur Polizei und mach ne Anklage wegen Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener.
Nur Wissen ist Macht!
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Mamba80 - 43
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 13:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.02.2015 um 13:58 Uhr
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Zitat von sidewalker: Hi.
Die Frage steht im Betreff.
Kurz zur Sache:
Wenn man den neuen Freund der Kindsmutter dabei beobachtet, wie er meinen Sohn schlägt, darf ich dann als Vater stellvertretend zurückschlagen?
LG sidewalker
Also wenn du siehst das der neue Freund deiner Ex deinen Sohn schlägt ob mit Grund oder ohne kannst du ihn zur Rechenschaft ziehen. Wie du es machst bleibt dir überlassen ob du mit ihm redest oder mit Gewalt.
Jedoch lass dir gesagt sein das Gewalt meistens nach hinten los geht, wenn du ihn so blöd triffst das er bleibende Schäden davon trägt hast du auch nicht viel gewonnen. Ich würde ihn eher am Kragen schnappen und mal richtig durch schütteln und deinen Standpunkt klar machen. Eine Drohung kann unter diesen Umständen mehr bringen wie Schläge.
Aber wie gesagt das mußt du für dich selber entscheiden wie du vorgehen willst.
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LinkSEXtrem
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 15:23 Uhr
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Zitat von sidewalker: Hi.
Die Frage steht im Betreff.
Kurz zur Sache:
Wenn man den neuen Freund der Kindsmutter dabei beobachtet, wie er meinen Sohn schlägt, darf ich dann als Vater stellvertretend zurückschlagen?
LG sidewalker
Stellvertretend, nein.
Aber wenn du in der Gefahrensituation, zurückhaust, etwa um den Täter vom prügeln abzubringen und die Gefahr vom Kind abzuwenden, ist das eine Notstandssituation und rechtfertigt dein straffälliges Verhalten, sodass du dich nicht strafbar machst.
Wenn du ihm aber erst später irgendwann auflauerst ist das Körperverletzung.
Voll lustig auf was für Fragen Menschen (auch aus langeweile) kommen.
"You hate people!" "But I love gatherings, isn't it ironic?"
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commenTA-tor
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 15:38 Uhr
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Zitat von Mamba80: Zitat von sidewalker: Hi.
Die Frage steht im Betreff.
Kurz zur Sache:
Wenn man den neuen Freund der Kindsmutter dabei beobachtet, wie er meinen Sohn schlägt, darf ich dann als Vater stellvertretend zurückschlagen?
LG sidewalker
Also wenn du siehst das der neue Freund deiner Ex deinen Sohn schlägt ob mit Grund oder ohne kannst du ihn zur Rechenschaft ziehen. Wie du es machst bleibt dir überlassen ob du mit ihm redest oder mit Gewalt. Völliger Quatsch.
Zumindest von gesetzlicher Seite aus, und davon reden wir hier.
Er als Privatperson hat überhaupt niemanden "zur Rechenschaft" zu ziehen, und körperlich schon gleich gar nicht, die Prügelstrafe ist schon seit ner Weile abggeschafft. Das sind ja Aussagen wie im schlimmsten Mittelalter, führen wir doch gleich die Blutrache wieder ein.
Wir sind hier in Mitteleuropa, nicht irgendwo....naja. -anderst.
@ TE:
Du kannst den Typen, der den Kleinen schlägt, anzeigen, dann kann der Staat ihn zur Rechenschaft ziehen. Und WÄHREND der Situation darfst Du natürlich auch körperlich zum Schutz des Kindes eingreifen, solange die Gefahr andauert und die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt. Das ist beides unabhängig davon, ab Du der Vater bist, oder nicht.
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Mamba80 - 43
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 15:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.02.2015 um 15:57 Uhr
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Zitat von commenTA-tor: Zitat von Mamba80: Zitat von sidewalker: Hi.
Die Frage steht im Betreff.
Kurz zur Sache:
Wenn man den neuen Freund der Kindsmutter dabei beobachtet, wie er meinen Sohn schlägt, darf ich dann als Vater stellvertretend zurückschlagen?
LG sidewalker
Also wenn du siehst das der neue Freund deiner Ex deinen Sohn schlägt ob mit Grund oder ohne kannst du ihn zur Rechenschaft ziehen. Wie du es machst bleibt dir überlassen ob du mit ihm redest oder mit Gewalt. Völliger Quatsch.
Zumindest von gesetzlicher Seite aus, und davon reden wir hier.
Er als Privatperson hat überhaupt niemanden "zur Rechenschaft" zu ziehen, und körperlich schon gleich gar nicht, die Prügelstrafe ist schon seit ner Weile abggeschafft. Das sind ja Aussagen wie im schlimmsten Mittelalter, führen wir doch gleich die Blutrache wieder ein.
Wir sind hier in Mitteleuropa, nicht irgendwo....naja. -anderst.
@ TE:
Du kannst den Typen, der den Kleinen schlägt, anzeigen, dann kann der Staat ihn zur Rechenschaft ziehen. Und WÄHREND der Situation darfst Du natürlich auch körperlich zum Schutz des Kindes eingreifen, solange die Gefahr andauert und die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt. Das ist beides unabhängig davon, ab Du der Vater bist, oder nicht.
Mit zur Rechenschaft ziehen meinte ich das er mit dem neuen Freund reden kann/sollte. Von Gewalt rate ich ab hättest meinen text komplett lesen sollen bevor ihn zitierst.Und seien wir doch mal ehrlich wie oft kommt es vor das sich der Staat in solche Situationen wirklich einmischt sogut wie garnicht. Meistens ist es doch so das die Kinder darunter leiden nach einer Trennung. Und wenn ich in der Sitution wäre wie der TE würde ich schon mein Recht wahr nehmen den neuen auf die Konsequenzen seines handeln hin zu weisen.
Klar bin ich auch eher für den Demokratischen Weg aber manchmal dauert das zu lange man sieht es ja an den vielen Kindern die ihr Leben lassen mußten wegen solchen Aktivitäten.
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Mamba80 - 43
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 16:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.02.2015 um 16:08 Uhr
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Was mich aber mehr interressieren würde wäre warum die Kindesmutter da nicht einschreitet und dem neuen es verbietet das Kind zu schlagen?
Hat sie etwa Angst vor ihrem neuen Partner oder was ?
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LinkSEXtrem
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 16:49 Uhr
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Zitat von Mamba80: Was mich aber mehr interressieren würde wäre warum die Kindesmutter da nicht einschreitet und dem neuen es verbietet das Kind zu schlagen?
Hat sie etwa Angst vor ihrem neuen Partner oder was ?
Geht dich doch nichts an? Der Kindesvater greift ja auch nicht ein.
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Mamba80 - 43
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 17:10 Uhr
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Zitat von LinkSEXtrem: Zitat von Mamba80: Was mich aber mehr interressieren würde wäre warum die Kindesmutter da nicht einschreitet und dem neuen es verbietet das Kind zu schlagen?
Hat sie etwa Angst vor ihrem neuen Partner oder was ?
Geht dich doch nichts an? Der Kindesvater greift ja auch nicht ein.
Der Kindesvater ist der TE und er will ja wissen wie er vorgehen soll. Also hättest dir die Antwort sparen können.
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SU-V460
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 17:33 Uhr
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ob du ihm eine klebst oder nicht ist deine sache, aber du solltest es nicht vor den augen deines kindes machen! damit schadest du dem/der kleinen mehr, als du hilfst
Wahre Freiheit fängt dort an, wo Verbote enden!
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LinkSEXtrem
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 17:36 Uhr
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Zitat von Mamba80: Zitat von LinkSEXtrem: Zitat von Mamba80: Was mich aber mehr interressieren würde wäre warum die Kindesmutter da nicht einschreitet und dem neuen es verbietet das Kind zu schlagen?
Hat sie etwa Angst vor ihrem neuen Partner oder was ?
Geht dich doch nichts an? Der Kindesvater greift ja auch nicht ein.
Der Kindesvater ist der TE und er will ja wissen wie er vorgehen soll. Also hättest dir die Antwort sparen können.
Ja und er hat nichts besseres zu tun, als ein Forum auf einer nahezu inaktiven Plattform, das zu 90% aus Trolls besteht, nach Tips für das Wohlergehen seines Kindes zu befragen.
Also ich wiederhole mich: Der Kindsvater greift ja auch nicht ein.
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Mamba80 - 43
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Geschrieben am: 21.02.2015 um 20:57 Uhr
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Also ich wiederhole mich: Der Kindsvater greift ja auch nicht ein.
Ja viel kann er ja nicht tun entweder er redet mit ihm ein ernstes Wörtchen.
Oder er ist so unvernüftig und ballert ihm eine, oder er geht den rechtlichen Weg über Polizei und so weiter.
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LinkSEXtrem
Halbprofi
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Geschrieben am: 22.02.2015 um 01:04 Uhr
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Zitat von Mamba80: Also ich wiederhole mich: Der Kindsvater greift ja auch nicht ein.
Ja viel kann er ja nicht tun entweder er redet mit ihm ein ernstes Wörtchen.
Oder er ist so unvernüftig und ballert ihm eine, oder er geht den rechtlichen Weg über Polizei und so weiter.
Tja und für sie stehen auch unbestritten selbige Optionen offen. Punkt.
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commenTA-tor
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Geschrieben am: 22.02.2015 um 14:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.02.2015 um 14:32 Uhr
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Zitat von Mamba80: Zitat von commenTA-tor: Zitat von Mamba80: Also wenn du siehst das der neue Freund deiner Ex deinen Sohn schlägt ob mit Grund oder ohne kannst du ihn zur Rechenschaft ziehen. Wie du es machst bleibt dir überlassen ob du mit ihm redest oder mit Gewalt. Völliger Quatsch....
Von Gewalt rate ich ab hättest meinen text komplett lesen sollen bevor ihn zitierst. Hab ich, tut aber nichts nennenswertes zur Sache. Daß Du von körperlicher Gewalt abRÄTST, ändert nix an der Tatsache, daß du erst geschrieben hast, daß er das machen KANN- und das ist schlicht und einach falsch. Unterscheide zwischen der gesetzlichen und der- naja, meinetwegen moralischen oder persönlichen Seite. Gesetzlich darf er es nicht, fertig.Insofern ist die Auskunft Quatsch.
Wie man das moralisch sieht, darf jeder selber entscheiden. Ich bin grundsätzlich gegen körperliche Gewalt, weiß aber ehrlich gesagt auch nicht, wie ich reagieren würde, wenn es mein Kind wäre. Von daher denke ich, wir sehen das schon ähnlich- aber hier wurde von meinem Verständnis her nach der gesetzlichen Seite gefragt, und das ist ganz klar geregelt.
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1fach_netter - 32
Champion
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Geschrieben am: 22.02.2015 um 15:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.02.2015 um 15:29 Uhr
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Zitat von commenTA-tor:
Wie man das moralisch sieht, darf jeder selber entscheiden.
Nein.
Moralisch MUSS immer so gehandelt werden, dass es möglichst wenig Leid verursacht und keine Opfer bringt. Du kannst natürlich unterschiedliche, geringfügige Variationen deiner Handlungen einnehmen. Wenn du dich aber nicht z.B. nach Kant oder Voltaire richtest, sondern nach Ethiken von Attila, der sicherlich Gewalt und Mord als moralisch richtig angesehen hat, dann ist es falsch.
Zensiert und Gekreuzigt für das Einsetzen der Menschenrechte.
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