SeeFucknLies - 37
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 10:00 Uhr
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Bis wann ist Diebstahl in DE noch eine Ordnungswiedrigkeit?
also in spanien sind es pro person bis zu 400euro..
400euro pro person nicht pro coup...
PROGRES EST AS TARIUM / weil es notwendig ist, ist es legal. // WEHRTROLL ->only trolling @fullmoon
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Barmonster - 39
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 10:05 Uhr
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es wäre mir neu, dass Diebstahl in Deutschland als Ordnungswidrigkeit gewertet werden kann...ich dachte immer, es wäre per Definition eine Straftat.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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schnaebber
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 10:11 Uhr
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Link
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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SeeFucknLies - 37
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 10:16 Uhr
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spanien macht sich recht attraktiv..
PROGRES EST AS TARIUM / weil es notwendig ist, ist es legal. // WEHRTROLL ->only trolling @fullmoon
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Barmonster - 39
Champion
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 10:18 Uhr
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laut wikipedia wird zumindest bei Ladendiebstahl immer wieder darüber diskutiert, den Ladendiebstahl aus dem Bereich der Straftaten herauszunehmen und nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, aber aktuell ist Diebstahl in jeder Form immer eine Straftat.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Frgt10 - 32
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 10:20 Uhr
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So lernt man eine weitere moralisch positive Seite von dir kennen. Man kann nicht soviel essen, wie man kotzen möchte.
Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.
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schnaebber
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 10:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.04.2014 um 10:25 Uhr
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Ja, da prügelt dich vermutlich der Geschädigte ohne rechtliche Konsequenzen windelweich.
There is room for all God's creatures, right next to the potato salad and the cole slaw.
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258369147 - 37
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 10:36 Uhr
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Zitat von schnaebber: Ja, da prügelt dich vermutlich der Geschädigte ohne rechtliche Konsequenzen windelweich.
wird das plumempire etwa outsourcen?
meine postings sind wie brennendes laub: nicht von dauer.
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deathworm
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 11:01 Uhr
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also hier is alles noch eine straftat. jedoch werden bei den ersten vergehen die eine gewisse grenze nicht ueberschreiten... faustformel in etwa 50-100 euro das verfahren gegen eine ordentliche stellungsnahme eingestellt...
if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }
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Thomas1106
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 12:36 Uhr
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Hat das schon mal jemand aus der Sicht des Bestohlenen gesehen? Wenn einer einem Wohlhabenden 50 Euro klaut, dann ist das geld genauso weg als würde jemand einer älteren Dame/Rentnerin diese 50 Euro klauen, nur dass die Rentnerin vielleicht den Rest des monats nix mehr zum Beißen kaufen kann.
Ist schon sehr sehr bedenklich dass sich jemand darüber Gedanken macht wieviel man in Deutschland klauen kann ohne bestraft zu werden.
www.schwabenhypnose.de
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SeeFucknLies - 37
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 13:17 Uhr
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Zitat von Frgt10:
So lernt man eine weitere moralisch positive Seite von dir kennen. Man kann nicht soviel essen, wie man kotzen möchte.
mimimimimi...
mimimimimi...
auf jeden fall verwerflich.. ja wohl.. erst recht da es genuegend folks im land gibt denen der verlust von 400euro nicht mal auffallen wuerde..
kotze nur..
ersticke nicht..
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augurius2 - 44
Halbprofi
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Geschrieben am: 24.04.2014 um 18:39 Uhr
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Kann mir nicht vorstellen, dass in spanien klauen nur ne ordnungswidrigkeit ist, evtl. geht man für unter 400 nicht ins gefängnis oder vor gericht, aber ne straftat ists bestimt weiterhin, außer es ist ne kleinigkeit wie nen apfel klauen.
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SeeFucknLies - 37
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Geschrieben am: 25.04.2014 um 00:47 Uhr
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Zitat von augurius2: Kann mir nicht vorstellen, dass in spanien klauen nur ne ordnungswidrigkeit ist, evtl. geht man für unter 400 nicht ins gefängnis oder vor gericht, aber ne straftat ists bestimt weiterhin, außer es ist ne kleinigkeit wie nen apfel klauen.
reportiert wurde ueber den diebstahl vom acker weg.. der bauer: "bla, heul, machtlos, heul, bloedes gesetz bis 400euro ordnungswidrigkeit, nicht freu, 10 leute 4000euro, nicht freu, nicht freu..."
deshalb campiert er mit seiner sippe beim wertvollsten aufm feld, de wassermelonen..
PROGRES EST AS TARIUM / weil es notwendig ist, ist es legal. // WEHRTROLL ->only trolling @fullmoon
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Alphaforce
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 08.07.2014 um 13:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.07.2014 um 13:29 Uhr
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Mundraub ist keine Straftat. Also etwas im Laden zu sich zu nehmen um zu überleben Das heraustragen von Lebensmitteln ist kein Mundraub!. Alles andere läuft soweit ich weiß direkt als Straftat.
Außerdem kommt da noch Hausverbot und in manchen geschäften eine Geldstrafe dazu.
Der Weg der Tyrannei beginnt mit der Zerstörung der Wahrheit.
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Frgt10 - 32
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Geschrieben am: 08.07.2014 um 13:41 Uhr
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Zitat von Alphaforce: Mundraub ist keine Straftat. Also etwas im Laden zu sich zu nehmen um zu überleben Das heraustragen von Lebensmitteln ist kein Mundraub!. Alles andere läuft soweit ich weiß direkt als Straftat.
Außerdem kommt da noch Hausverbot und in manchen geschäften eine Geldstrafe dazu.
Bullshit, Mundraub gibt es als TB schon seit '75 nicht mehr.
Zitat: Anders als allgemein angenommen, blieb Mundraub früher mithin keineswegs straffrei, sondern nur unter Eheleuten und gegenüber bestimmten Verwandten. Auch die Früchte von Kulturpflanzen durften und dürfen nicht einfach gepflückt werden, denn kein Baum oder Strauch ist herrenlos, sondern gehört jemandem. Das unerlaubte Betreten umzäunter Flächen war und ist zudem noch Hausfriedensbruch. Lediglich bei wildlebenden Pflanzen darf man Früchte u.ä. „in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen“, sofern kein Betretungsverbot besteht (§ 39 Abs. 3 BNatSchG).
Seit der Strafrechtsreform wurde der Mundraub zum 1. Juli 1975 als eigenständiges Delikt abgeschafft. Es wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen dem Stehlen eines Apfels und eines Kugelschreibers; beim heutigen Diebstahl im Rahmen des früheren Mundraubs handelt es sich daher um eine Strafverschärfung und nicht um eine Entkriminalisierung. Übertretungen wie der Mundraub wurden abgeschafft, einzelne bisherige Übertretungen sind zu Vergehen aufgewertet worden, so auch der Mundraub als Diebstahl geringwertiger Sachen. Nach heute geltendem Recht werden Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Strafantrag verfolgt. Da der Diebstahl auch geringwertiger Sachen nunmehr zu den Vergehen gehört, ist eine erhebliche Verschärfung der Strafandrohung gegen jede Form des Ladendiebstahls eingetreten.
Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.
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