Red_Unicorn    - 29 
 
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	Geschrieben am: 11.04.2014 um 11:55 Uhr
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     Hallo ihr lieben.  
Ich brauche dringend Hilfe  
Es geht darum das ich ein Pferd gekauft habe und es zu mir gestellt habe. Doch der Vorbesitzer will mir ihren epass nicht geben.  
(Wegen Schulden der Vorbesitzerin) 
Was soll ich tun? Er hat doch keinerlei Rechte an dem Pferd? 
Und vorallem drohte er mir mit dem Verkauf von dem Pferd.  
Was soll ich tun????
      
     
          
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	Geschrieben am: 11.04.2014 um 12:01 Uhr
                  Zuletzt editiert am: 11.04.2014 um 12:01 Uhr 
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     Zitat von Red_Unicorn: Hallo ihr lieben.  
Ich brauche dringend Hilfe  
Es geht darum das ich ein Pferd gekauft habe und es zu mir gestellt habe. Doch der Vorbesitzer will mir ihren epass nicht geben.  
(Wegen Schulden der Vorbesitzerin) 
Was soll ich tun? Er hat doch keinerlei Rechte an dem Pferd? 
Und vorallem drohte er mir mit dem Verkauf von dem Pferd.  
Was soll ich tun????  
 
Hoi 
 
Du hast ein Pferd, im Rechtssinne ja Gegenstand, gekauft. Gibt es hierfuer eine Quittung, Unterlagen, Geburtsurkunde bzw. Stammbaum des Pferdes? EPASS ist der Pass fuer die Impfungen, oder? 
 
Was will er denn verkaufen, was ihm nicht gehoert? Sofern der Betrag !!!vollstaendig!!! gezahlt worden ist und es Zeugen bzw. eine Urkunde gibt ist es DEIN Eigentum.
      
     
      
      
      if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage } 
          
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	Geschrieben am: 12.04.2014 um 00:17 Uhr
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     der equidenpass ist deutlich mehr als nur für impfungen http://de.wikipedia.org/wiki/Equidenpass 
war der verkäufer den inzwischen auch der eigentümer oder hat er das pferd einfach verkauft weil die eigentliche besitzerin bei ihm schulden hat? dann hast du evtl. ein problem und das geld in den sand gesetzt
      
     
      
      
     ich führe selbstgespräche, dann hört mir eine kompetente person zu 
          
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	Geschrieben am: 12.04.2014 um 06:08 Uhr
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     Kurzum, burzum: 
War es wirklich sein Pferd und er hatte das Recht es zu verkaufen und Du kannst beweisen, dass Du das gemacht hast, bist Du auf der sicheren Seite. 
Wenn Du aber ein Pferd kaufst, ohne zu wissen, ob der Verkäufer es dir auch verkaufen darf und Du dir den Kauf nicht belegen lässt, bist Du ziemlich dumm.
      
     
          
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	Geschrieben am: 12.04.2014 um 11:56 Uhr
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     Zitat von deathworm: Zitat von Red_Unicorn: Hallo ihr lieben.  
Ich brauche dringend Hilfe  
Es geht darum das ich ein Pferd gekauft habe und es zu mir gestellt habe. Doch der Vorbesitzer will mir ihren epass nicht geben.  
(Wegen Schulden der Vorbesitzerin) 
Was soll ich tun? Er hat doch keinerlei Rechte an dem Pferd? 
Und vorallem drohte er mir mit dem Verkauf von dem Pferd.  
Was soll ich tun????  
Hoi
 
Du hast ein Pferd, im Rechtssinne ja Gegenstand, gekauft. Gibt es hierfuer eine Quittung, Unterlagen, Geburtsurkunde bzw. Stammbaum des Pferdes? EPASS ist der Pass fuer die Impfungen, oder?
 
Was will er denn verkaufen, was ihm nicht gehoert? Sofern der Betrag !!!vollstaendig!!! gezahlt worden ist und es Zeugen bzw. eine Urkunde gibt ist es DEIN Eigentum.  
 
Nope, denn dann liegt hier ein Rechtsmangel vor. Wenn etwas verkauft wird, dass einem nicht vollständig gehört (und der VK auch nicht ausdrücklich sagt, dass es zum Wiederverkauf freigegeben wurde) kannst du/die Ware in Regress genommen werden. Ich würde mich mit dem Vorbesitzer gütlich in Verbindung setzen und gegen den VK klagen.
      
     
      
      
     Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9 
          
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	Geschrieben am: 12.04.2014 um 12:06 Uhr
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     Zitat von AlbernerUser: 
Wenn Du aber ein Pferd kaufst, ohne zu wissen, ob der Verkäufer es dir auch verkaufen darf und Du dir den Kauf nicht belegen lässt, bist Du ziemlich dumm.  
 
Dumm ja, der neue rechtmäßige Eigentümer aber vielleicht trotzdem. 
Es gibt den so genannten "Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten"
      
     
      
      
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	Geschrieben am: 12.04.2014 um 15:06 Uhr
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     Zitat von hipi: Zitat von AlbernerUser: 
Wenn Du aber ein Pferd kaufst, ohne zu wissen, ob der Verkäufer es dir auch verkaufen darf und Du dir den Kauf nicht belegen lässt, bist Du ziemlich dumm.  
Dumm ja, der neue rechtmäßige Eigentümer aber vielleicht trotzdem. 
Es gibt den so genannten "Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten"  
mit Rückgabe der Kaufsache an den Eigentümer.
      
     
          
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	Geschrieben am: 12.04.2014 um 16:08 Uhr
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     Um zu wiedersprechen kenn ich mich deutlich zu wenig aus. Ich dachte (das beihaltet dass ich es nicht weiß), dass der Kauf durchaus rechtkräftig ist, der "falsche Verkäufer" aber gegnüber dem EIgentümer schadensersatzpflichtig.
      
     
      
      
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	Geschrieben am: 12.04.2014 um 16:34 Uhr
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     § 929 
Einigung und Übergabe.Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums. 
 
 
§ 935 
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen.(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war. 
 
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden. 
 
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/
      
     
          
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