RealGeizt
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2013 um 03:46 Uhr
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Hallo,
Möchte mal eure Meinung zu diesem Thema hören.
Mein spezifischer Fall:
SPiel noch vor release über steam gekauft. Nach Freischaltung musste ich feststellen dass dieses Spiel einfach nur grottenschlecht ist.
Egtl habe ich doch ein 14 tägiges rucktrittsrecht da der kauf ja im Internet stattfand.
Ferner gilt doch auch der Grundsatz "ware nicht wie beschrieben"
Das Spiel wurde als super toll geworben. Ist aber mies. Und das bestätigen 95% der hiesigen spieletester.
handelt sich hierbei um aliens: colonial marines
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MauseleKarla - 47
Anfänger
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Geschrieben am: 19.03.2013 um 05:25 Uhr
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Hallo alle zusammen,
na so ganz so einfach ist das bei CD und DVD sowie PC Games nicht. Dort ist es meist so, dass sobald du die Folie wegmachst das Rückgaberecht wegfällt. Es gibt dazu nur ganz wenige Ausnahmen, die aber auf deinen Fall nicht zutreffen.
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MrRobot
Champion
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Geschrieben am: 19.03.2013 um 06:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2013 um 06:02 Uhr
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Wenn er es über Steam gekauft hat hat das Spiel aber keine Folie oder ähnliches sondern es ist ein rein digitaler Kauf ;)
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mbDino - 52
Profi
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Geschrieben am: 19.03.2013 um 07:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2013 um 07:07 Uhr
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Zitat von RealGeizt: Hallo,
Möchte mal eure Meinung zu diesem Thema hören.
Mein spezifischer Fall:
SPiel noch vor release über steam gekauft. Nach Freischaltung musste ich feststellen dass dieses Spiel einfach nur grottenschlecht ist.
Egtl habe ich doch ein 14 tägiges rucktrittsrecht da der kauf ja im Internet stattfand.
Ferner gilt doch auch der Grundsatz "ware nicht wie beschrieben"
Das Spiel wurde als super toll geworben. Ist aber mies. Und das bestätigen 95% der hiesigen spieletester.
handelt sich hierbei um aliens: colonial marines
dürfte wohl nicht klappen.....woher will steam wissen das du das spiel tatsächlich gelöscht hast?ich bezweifle das es bei solch einen kauf irgend eine möglichkeit gibt.....14 tage hin oder her.......kaufst im laden ein spiel und stellst dann fest das es nicht dem entspricht was du dir vorgestellt hast geht ja auch nix von demher macht das absolut keinen unterschied.....les mal die agb genau durch.....da steht bestimmt irgendwo ein hinweis
es gibt ne menge Leute die kennen mich und es gibt jede menge Leute die können mich
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Ehinger1887
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.03.2013 um 11:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.03.2013 um 14:45 Uhr
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Also erstmal kannst du das mit dem "nicht so wie beschrieben" komplett knicken. Das Spiel sollte toll sein, aber du findest es gar nicht toll reicht da überhaupt nicht aus. Da geht es um Dinge, wie wenn deine Matratze 2m lang sein sollte, aber nur eine mit 1,9m geliefert wurde. Rücktritt wegen Mangel kannst du daher vergessen.
Aber du willst ja eigentlich auch BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, was eine andere Baustelle ist.
Meistens steht bei den Downloads von Software etwas wie: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.)." Du hast die Software gekauft und den Download selbst veranlasst für die Ausführung der gekauften Dienstleistung. Dann ist dein Widerrufsrecht erloschen. Die Möglichkeit gibt es nach dem BGB und wahrscheinlich wurde davon bei dir auch Gebrauch gemacht.
Das geht so nach § 312d Absatz 3.
Ferner gibt es auch noch den Absatz 4, wo steht, wann das Widerrufs- oder Rückgaberecht sonst nicht gilt, wenn nicht schon vorzeitig erloschen.
Beispielsweise bei 1. bei Waren, "die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind". Dürfte hier auch greifen.
Dann 2. "zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind," Wann bei einer rein digitalen Lieferung die "Entsiegelung" stattfindet, steht hier zwar nicht, aber der Sinn ist hier ja, dass du dir nicht eine Software kaufen kannst, die dann installieren oder kopieren und dann einfach zurück gibst. Normal ist es ja entsiegelt, wenn du die Sachen auspackst und einsatzfähig hast, so dass du sie kopieren oder installieren könntest. Bei einem Download wäre es äquivalent gegebenenfalls schon bei Beendigung der Datenübertragung "entsiegelt" und schon gilt das Rückgaberecht nicht mehr.
Stell dir mal vor du schaust einen Film per kostenpflichtigen Stream und danach sagst du, dass du dir den Film aber besser vorgestellt hast und dein Geld zurück haben möchtest. Bei einer gekauften DVD ginge das natürlich nicht und bei einem Stream oder Download wohl sehr sicher auch nicht. Alles andere fände ich sehr absurd.
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dropC - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.03.2013 um 12:23 Uhr
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Also das "find es doch total doof" sagt bereits alles. Wenn du dir nicht sicher bist ziehst du dir ne Demo oder leihst es aus.. was dann zufällig installiert bleibt..
Aber eine derartige Rückgabe geht nicht, außer der Entwickler wäre so coolant :D dir eine Entschädigung zurück zu zahlen, was ich stark bezweifel.
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bredator - 41
Champion
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Geschrieben am: 19.03.2013 um 14:36 Uhr
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Zitat von RealGeizt:
SPiel noch vor release über steam gekauft.
Und schon sind wir fertig. Du bist damit das Risiko eingegangen, dass du eventuell Werbeversprechen für absolut voll genommen hast und dann davon enttäuscht wurdest. Das ist dann einfach nur Pech und damit hat es sich. Wenn du dir im Kino einen toll beworbenen Film anschaust, wirst du an der Kasse wohl kaum dein Geld wiederbekommen, weil du dir das besser vorgestellt hattest.
Leb damit und sieh es als Lehrgeld fürs nächste Mal. Schwacher Trost zwar, aber du wirst so ziemlich keine Chance haben, das irgendwie durchzuboxen, allein schon, weil Valve nicht in Deutschland sitzt und es sich wegen 50€ nicht lohnt, durch Gerichte zu ziehen.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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-miep-
Champion
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Geschrieben am: 19.03.2013 um 14:40 Uhr
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Zitat von dropC: coolant :D .
50ct in die kalauerkasse, sofort!
There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.
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