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Forum / Politik und Wirtschaft

arbeitsrecht/lohnkürzung

egotod - 44
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2009
3 Beiträge
Geschrieben am: 25.02.2013 um 21:43 Uhr

servus leute! so ich bin seit dem 1.januar in ner firma angestellt......ich hatte einen arbeitsunfall wodurch ich 1,5 wochen krank geschrieben war......jetzt hat mir mein betrieb um 360 euro netto den lohn gekürzt......klebte ein zettelchen auf meiner abrechnung " da sie innerhalb der ersten 4 wochen krank waren kürzen wir ihren lohn.......ähm weiß jemand ob das einmalig is oder ob ich jetzt auf dauer weniger verdiene?

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DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 25.02.2013 um 21:51 Uhr

Sind das iwelche Zulagen? Ich würde zu einem anwalt gehen.

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Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Hodor - 34
Profi (offline)

Dabei seit 04.2011
706 Beiträge

Geschrieben am: 25.02.2013 um 21:55 Uhr

Sowas ist noch nichtmal zulässig o.O

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Hodor

alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 25.02.2013 um 21:55 Uhr

Zitat von egotod:

servus leute! so ich bin seit dem 1.januar in ner firma angestellt......ich hatte einen arbeitsunfall wodurch ich 1,5 wochen krank geschrieben war......jetzt hat mir mein betrieb um 360 euro netto den lohn gekürzt......klebte ein zettelchen auf meiner abrechnung " da sie innerhalb der ersten 4 wochen krank waren kürzen wir ihren lohn.......ähm weiß jemand ob das einmalig is oder ob ich jetzt auf dauer weniger verdiene?

Was steht im Arbeitsvertrag? Bekommst du eine leistungsabhängige Vergütung? Einmalig kann (je nach Vetragsvereinbarung) bei Krankheit Lohn gekürzt werden!

Wir Sind Hier

keinname16
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2013
19 Beiträge
Geschrieben am: 25.02.2013 um 21:56 Uhr

Noch besser, aufs Arbeitsgericht, das kostet dich nämlich nichts. Ich hatte mal nen ähnlichen Fall. Als ich meinem damaligen Arbeitgeber dann mit Arbeitsgericht gedroht habe, hab ich den vollen Lohn ausgezahlt bekommen.
Ich würde dir in diesem Fall auch zur Kündigung raten, da sowas nicht ein Einzelfall bleiben wird.

Viel Glück!

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Schneggale68 - 57
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2012
250 Beiträge
Geschrieben am: 25.02.2013 um 22:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.02.2013 um 22:47 Uhr

Zitat von egotod:

servus leute! so ich bin seit dem 1.januar in ner firma angestellt......ich hatte einen arbeitsunfall wodurch ich 1,5 wochen krank geschrieben war......jetzt hat mir mein betrieb um 360 euro netto den lohn gekürzt......klebte ein zettelchen auf meiner abrechnung " da sie innerhalb der ersten 4 wochen krank waren kürzen wir ihren lohn.......ähm weiß jemand ob das einmalig is oder ob ich jetzt auf dauer weniger verdiene?


Ist ganz normal.... und sicher nur eine einmalige Kürzung.

Während der ersten 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (=Wartezeit). In diesem Fall springt die Krankenkasse ein.

Das ist rechtens absolut in Ordnung. Du kannst Dir den Weg zum Arbeitsgericht sparen. ;-)

Geh zur Lohnbuchhaltung bei Deinem Arbeitgeber wenn Du wieder gesund bist und erkundige Dich ob die den Antrag auf Krankengeld für die Zeit bei der Kasse stellen oder ob Du das selbst machen mußt.

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_Best-Case_ - 49
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
101 Beiträge
Geschrieben am: 25.02.2013 um 22:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.02.2013 um 22:47 Uhr

Zitat von egotod:

servus leute! so ich bin seit dem 1.januar in ner firma angestellt......ich hatte einen arbeitsunfall wodurch ich 1,5 wochen krank geschrieben war......jetzt hat mir mein betrieb um 360 euro netto den lohn gekürzt......klebte ein zettelchen auf meiner abrechnung " da sie innerhalb der ersten 4 wochen krank waren kürzen wir ihren lohn.......ähm weiß jemand ob das einmalig is oder ob ich jetzt auf dauer weniger verdiene?


Dazu gibt es je nach Betrieb einen Chef oder Lohnbüro die hier verbindliche Aussagen machen!

Aber wie erwähnt: In den ersten 4 Wochen hast die Wartezeit zum einen nicht erfüllt, zum anderen solltest froh sein, dass nur die Lohnkürzung am Lohnzettel hing und nicht die Kündigung!

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Project-Hyde - 58
Experte (offline)

Dabei seit 10.2012
1136 Beiträge

Geschrieben am: 25.02.2013 um 22:56 Uhr

vor 20 jahren wäre sowas undenkbar gewesen....
ihr, und ich leider auch noch, lebt in einer beschissenen gegenwart

goodbye mr smith

MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 25.02.2013 um 23:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.02.2013 um 23:21 Uhr

Zitat von _Best-Case_:

Aber wie erwähnt: In den ersten 4 Wochen hast die Wartezeit zum einen nicht erfüllt, zum anderen solltest froh sein, dass nur die Lohnkürzung am Lohnzettel hing und nicht die Kündigung!


Jetzt soll man also schon froh sein, dass man wegen einer Ausfallzeit die Aufgrund eines Unfalls beim Arbeitgeber entstand von selbigem nicht auch noch gekündigt wird? Schöne neue Welt..

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betty_oxx - 35
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2006
16 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2013 um 00:25 Uhr

So wie Schneggale schon schrieb, ist es eine einmalige Kürzung.

Du musst, den Lohn für die 1,5 Wochen bei deiner Krankenkasse beantragen. Dem Arbeitnehmer steht in den ersten 4 Wochen nach Arbeitsantritt, eine Entgeltfortzahlung durch die Krankenkasse zu.
Bei einem Arbeitsunfall ist es von der Entgeltfortzahlung her das selbe, jedoch kann ich nicht sagen, wo man es beantragen muss (Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft).

Also hat ein Rechtsanwalt oder Arbeitsgericht kein Wert, denn es ist so geregelt.

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BackfischXXX
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2011
144 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2013 um 00:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.02.2013 um 01:15 Uhr

Schaue doch einfach mal ins Gesetz:

Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.[...]

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Oder auch hier, wo explizit der Arbeitsunfall erwähnt wird.

Von deinem Arbeitgeber hast du hier also nichts zu erwarten und das war so schon korrekt.

Für die Zeit vor Beginn der Entgeltfortzahlung leistet die Krankenkasse Krankengeld.
Oder die Berufsgenossenschaft Verletztengeld, weil es ja ein Arbeitsunfall war. Verletztengeld wird der Krankenkasse, bei welcher der Empfänger versichert ist, im Auftrag der Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft) oder des Versorgungsamts ausgezahlt. Die Krankenkassen rechnen die verauslagten Leistungen mit dem zuständigen Träger ab.

Google ist schon was praktisches...

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Grüne = Nazis und Faschisten? Dank dem Bashing von Diablo wähle ich jetzt Grün, um ihn zu Ärgern.

Kleiemaus - 41
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
480 Beiträge

Geschrieben am: 26.02.2013 um 01:13 Uhr

Hallo. Also so wie schneggale es schon schrieb stimmt alles. War bei mir auch so im den ersten 8 Wochen krank musst du krank Meldung holen vom Arzt und die Krankenkassen müssen in der Zeit wo du krank warst zahlen. Du musst selber den Antrag auf kranken Geld stellen bei der Krankenkasse. Bist du nochmal innerhalb von diesen 8 Wochen krank muss du erneut den Antrag stellen. Musst aber in der AntragsFrist bleiben. Meldet man es zu spät trotz krank Meldung zahlt sie nicht wie bei mir. Wusste das mit den 8 Wochen auch nicht. Und dann war es zu spät .

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wissen is Macht, nix wissen macht auch nix

damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 26.02.2013 um 14:23 Uhr

und wieder einmal der gleiche kommentar von mir wie so oft,
steigt in die gewerkschaft ein....
das kostet nicht viel, ist für einen (für euch-alle) guten zweck, und die
zeiten werden nicht besser, es lohnt sich wirklich, einen starken partner hinter sich zu haben.
dort wäre die geschichte des TE nun ein anruf, und die frage sowie die weitere vorgehensweise ist geklärt.
mag altbacken klingen, aber is so.

so, nun kann wieder ein schlauemeierndes arschloch kommen mit dem kommentar: aber die gewerkschaften machen unsere löhne kaputt usw.
so ein blödsinn, jedesmal wenn mein kommentar zur gewerkschaft kommt, kommen die gleichen bescheuerten kommentar hinterher.

wem die gewerkschaft nicht passt, der lasse es doch einfach und verhungere am ausgestreckten arm.
oder renne sofort heulend zum anwalt, dass macht im anschluß immer ein besonders tolles weiterarbeiten möglich.

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

_Best-Case_ - 49
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
101 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2013 um 16:15 Uhr

Zitat von MrRobot:

Zitat von _Best-Case_:

Aber wie erwähnt: In den ersten 4 Wochen hast die Wartezeit zum einen nicht erfüllt, zum anderen solltest froh sein, dass nur die Lohnkürzung am Lohnzettel hing und nicht die Kündigung!


Jetzt soll man also schon froh sein, dass man wegen einer Ausfallzeit die Aufgrund eines Unfalls beim Arbeitgeber entstand von selbigem nicht auch noch gekündigt wird? Schöne neue Welt..


Ob es richtig oder gerechtfertigt ist stand (steht) hier nicht zur Debatte!
Fakt ist aber, dass viele Betriebe einen Ausfallzeit in der Probezeit (egal wodurch und wegen was) dies als Kündigungsgrund nehmen.

Kranke Mitarbeiter kosten dem Unternehmen nun einmal Geld (und damit ist nicht nur die Lohnfortzahlung gemeint) und eine ökonimische Denkweise verbietet das nunmal.

Und für alle wo sich über sowas (oder meinen Kommentar) aufregen, die sollten mal die Sache aus Sicht eines Arbeitgebers zu sehen!
_Best-Case_ - 49
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2012
101 Beiträge
Geschrieben am: 26.02.2013 um 16:17 Uhr

Zitat von _Best-Case_:

Zitat von MrRobot:

Zitat von _Best-Case_:

Aber wie erwähnt: In den ersten 4 Wochen hast die Wartezeit zum einen nicht erfüllt, zum anderen solltest froh sein, dass nur die Lohnkürzung am Lohnzettel hing und nicht die Kündigung!


Jetzt soll man also schon froh sein, dass man wegen einer Ausfallzeit die Aufgrund eines Unfalls beim Arbeitgeber entstand von selbigem nicht auch noch gekündigt wird? Schöne neue Welt..


Ob es richtig oder gerechtfertigt ist stand (steht) hier nicht zur Debatte!
Fakt ist aber, dass viele Betriebe einen Ausfallzeit in der Probezeit (egal wodurch und wegen was) dies als Kündigungsgrund nehmen.

Auch geht aus dem Post nicht hervor wodurch der Arbeitsunfall verursacht wurde!
Mangelnde Einarbeitgung, fehlende Schutzausrüstung, Vorsatz, Missachtung von Anweisungen oder einfach ein unvermeidbarer Unfall - alleine deshalb muss die Aussage in Ralation gesehen werden!


Kranke Mitarbeiter kosten dem Unternehmen nun einmal Geld (und damit ist nicht nur die Lohnfortzahlung gemeint) und eine ökonimische Denkweise verbietet das nunmal.

Und für alle wo sich über sowas (oder meinen Kommentar) aufregen, die sollten mal die Sache aus Sicht eines Arbeitgebers zu sehen!

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