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Geschlossen Wenn sich die Polizei in Sachsen langweilt...

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AlbernerUser
Experte (offline)

Dabei seit 09.2012
1800 Beiträge
Geschrieben am: 09.02.2013 um 12:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.02.2013 um 12:18 Uhr

Zitat:

Laut dem Strafgesetzbuch ist die Verbreitung von Texten verboten, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt“.

Was genau versteht das Strafgesetzbuch unter "menschenähnlichen Wesen"?
Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 09.02.2013 um 12:46 Uhr

Zitat von AlbernerUser:

Zitat:

Laut dem Strafgesetzbuch ist die Verbreitung von Texten verboten, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt“.

Was genau versteht das Strafgesetzbuch unter "menschenähnlichen Wesen"?

Ach, die Staatsanwaltschaft und unsere Gesetze sind doch eh wie Feuer und Wasser :)

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

FerdiFuchs - 38
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
693 Beiträge
Geschrieben am: 10.02.2013 um 00:32 Uhr



da fällt mir gerade nur einer ein....


http://www.youtube.com/watch?v=OQnNH7I07RY

"wo" ist eine ORTSANGABE

nohrmal
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2013
9 Beiträge
Geschrieben am: 10.02.2013 um 00:38 Uhr

Zitat von AlbernerUser:

Zitat:

Laut dem Strafgesetzbuch ist die Verbreitung von Texten verboten, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt“.

Was genau versteht das Strafgesetzbuch unter "menschenähnlichen Wesen"?
Videospiele? Kennste noch von früher, als die einfach das Blut für Deutschlandversionen grün gemacht haben und gesagt haben, das sind so offensichtlich keine Menschen und die Normen gelten deswegen nicht. Die Lücke wurde so dann mal geschlossen. Heute kannste dich nicht mehr mit menschenähnlichen Aliens etc. rausreden, wenn du deine Vergewaltigungs- oder andere Gewaltfantasien darstellen willst.

ich machs noch falscher

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 10.02.2013 um 13:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.02.2013 um 14:19 Uhr

Zitat von nohrmal:

Videospiele? Kennste noch von früher, als die einfach das Blut für Deutschlandversionen grün gemacht haben und gesagt haben, das sind so offensichtlich keine Menschen und die Normen gelten deswegen nicht. Die Lücke wurde so dann mal geschlossen. Heute kannste dich nicht mehr mit menschenähnlichen Aliens etc. rausreden, wenn du deine Vergewaltigungs- oder andere Gewaltfantasien darstellen willst.

Wobei ich noch nicht gehört hab, das bei einem Spiel - nun mal abgesehen von 86a irgendetwas strafrechtliches gezogen hätte?!
Selbst solche spassigen Dinge wie Manhunt stehen IIRC lediglich auf dem Index und haben keine Jugendfreigabe.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

nohrmal
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2013
9 Beiträge
Geschrieben am: 10.02.2013 um 17:28 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Zitat von nohrmal:

Videospiele? Kennste noch von früher, als die einfach das Blut für Deutschlandversionen grün gemacht haben und gesagt haben, das sind so offensichtlich keine Menschen und die Normen gelten deswegen nicht. Die Lücke wurde so dann mal geschlossen. Heute kannste dich nicht mehr mit menschenähnlichen Aliens etc. rausreden, wenn du deine Vergewaltigungs- oder andere Gewaltfantasien darstellen willst.

Wobei ich noch nicht gehört hab, das bei einem Spiel - nun mal abgesehen von 86a irgendetwas strafrechtliches gezogen hätte?!
Selbst solche spassigen Dinge wie Manhunt stehen IIRC lediglich auf dem Index und haben keine Jugendfreigabe.
Vielleicht wird beim Jugendschutz ja auf diesen Paragraphen des Strafrechts verwiesen bei Definitionen o.ä.. Ob man schonmal was strafrechtliches hier gegen Videospiele gezogen hat, weiß ich nicht und ist mir auch ziemlich egal. Klar ist, dass mit menschenähnlichen Wesen so Sachen wie Zombis, Aliens etc. gemeint sind und damit das biologisch-natürliche Tatbestandsmerkmal Mensch nicht einfach ausgetrickst werden kann und das früher doch häufig versucht wurde, indem bei den deutschen Versionen einfach das Blut nicht mehr rot war, sonder grün oder so. Heute macht das halt rechtlich überhaupt keinen Unterschied mehr.
"In den gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz sind so denn auch virtuelle menschenähnliche Wesen virtuellen Menschen gleichgestellt."

ich machs noch falscher

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 11.02.2013 um 00:00 Uhr

Du hast nicht zufällig auch Paragraphen? Prinzipiell könnte das im Rahmen des Jugendmedienschutz Staatsvertrages geregelt sein. Mich wundert nur die (angebliche) Strafbarkeit.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

0verkillll
Profi (offline)

Dabei seit 02.2013
488 Beiträge

Geschrieben am: 11.02.2013 um 01:37 Uhr

Zitat von AlbernerUser:

Zitat:

Laut dem Strafgesetzbuch ist die Verbreitung von Texten verboten, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt“.

Was genau versteht das Strafgesetzbuch unter "menschenähnlichen Wesen"?

Bullen

Antisemitismus ist nicht sexy!      ♥&h earts;♥♥

---genervt--
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2013
1 Beitrag
Geschrieben am: 16.02.2013 um 18:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.02.2013 um 18:46 Uhr

Zitat von 0verkillll:

Zitat von AlbernerUser:

Zitat:

Laut dem Strafgesetzbuch ist die Verbreitung von Texten verboten, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt“.

Was genau versteht das Strafgesetzbuch unter "menschenähnlichen Wesen"?

Bullen


Hast du also nichts dazugelernt, gesperrter User "luftprinzip"?

Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 16.02.2013 um 19:35 Uhr

....ähm Zippi, Hsohnlol, Kar, etc. Allein wegen deinen Beledigungen, die du hier ablässt, könntest du monatelang sitzen. Packt man noch die Morddrohungen dazu, könnten es ein paar Jahre werden;-).

"Nope".

d68rg4
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2013
2 Beiträge
Geschrieben am: 16.02.2013 um 19:40 Uhr

Zitat von Roddi:

....ähm Zippi, Hsohnlol, Kar, etc. Allein wegen deinen Beledigungen, die du hier ablässt, könntest du monatelang sitzen. Packt man noch die Morddrohungen dazu, könnten es ein paar Jahre werden;-).


Als Spam markiert, am Thema vorbei.
Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 16.02.2013 um 19:44 Uhr

Zitat von d68rg4:

Zitat von Roddi:

....ähm Zippi, Hsohnlol, Kar, etc. Allein wegen deinen Beledigungen, die du hier ablässt, könntest du monatelang sitzen. Packt man noch die Morddrohungen dazu, könnten es ein paar Jahre werden;-).


Als Spam markiert, am Thema vorbei.



Mensch Züppi. Ich wollte dich nur darauf hinweißen, was du in deinen Drogendelyrien ständig betreibst;-).


Gut dann diskutieren wir: Wie findest du die Aktion von der sächsischen Polizei, während sie jahrelang einen Aufmarsch von meheren tausend NeoNazis in Dresden förderte?

"Nope".

d68rg4
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2013
2 Beiträge
Geschrieben am: 16.02.2013 um 19:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.02.2013 um 19:48 Uhr

Überall Nazis, Neonazis, neonfarbene Nazis......
Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 16.02.2013 um 19:53 Uhr

Zitat von d68rg4:

Überall Nazis, Neonazis, neonfarbene Nazis......


Gut: Liebe User/innen: Der ständig unter Drogeneinfluss stehende User: Zippi, Karl, Hsohnlol, der auch schon Userinnen Mord und Vergewaltigungsdrohungen geschickt hat, möchte sich nun Opfer der öminösen Nazikeule aufspielen, obwohl ich ihn nie als solchen bezeichnet habe. Was ziehen wir daraus? Paranoider gehts nicht mehr.

"Nope".

xXLuderXx - 39
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
992 Beiträge

Geschrieben am: 16.02.2013 um 20:13 Uhr

abgeshen von manch kuriosen rechtschreibfehlern,
wird hier nichts zum thema beigetragen...
es wird auch nicht erwartet, dass da was sinnvoles kommt...

daher closed

ein klick und zu ist... ich hab alles im blick

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