Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Politik und Wirtschaft
|
-1- -2- | vorwärts >>> |
mini-driver ![]() Champion (offline) Dabei seit 11.2005 2559 Beiträge ![]() |
Also folgendes: Scheidung wurde eingereicht aber ein Mietverhältnis zum 1.4.13 davor geschlossen. Beide Parteien und Vermieter haben unterschrieben. Nun hat Anwalt A dem Mandanten A gesagt Wohnung sofort kündigen. Aber laut Mietvertrag darf keine Wohnung vor Mietbeginn gekündigt werden=3monate Kündigungsfrist. Kündigung ist aber nur wirksam wenn beide Mieter die Kündigung unterschreiben. Mandant B hat aber nicht unterschrieben. Anwalt A hat daraufhin gesagt Kündigung mit einer Unterschrift abschicken. Hat der Anwalt nun wissentlich! Die kündigungsvorschriften ignoriert? Denn Mandant A + B (der nicht unterschrieben hat) sollen jetzt dem Vermieter 3 Monate Miete + Schadenersatz zahlen. Kann Mandant B diesen Schadenersatz bei Anwalt A geltend machen? let´s drive a real mini |
||
Thomas1106 ![]() Halbprofi (offline) Dabei seit 11.2008 186 Beiträge |
Mit sowas geht man zum Anwaltsverein oder zu einem zweiten Anwalt. Hier auf TU sind lauter Nobelpreisanwälte, die machen solche Bagatellen nicht, die werden erst ab einem Schaden von 3 Millionen tätig www.schwabenhypnose.de |
||
mini-driver ![]() Champion (offline) Dabei seit 11.2005 2559 Beiträge ![]() |
Lol so gering ist der Schaden eben nicht. Nur wenn mandant B jetzt zu nem Anwalt rennt dann will der auch Kohle sehen. Drum erst mal ne Vorabinformation ob es überhaupt möglich ist let´s drive a real mini |
||
Thomas1106 ![]() Halbprofi (offline) Dabei seit 11.2008 186 Beiträge |
OK, du hast die Ironie nicht so recht verstanden: Niemand der nicht das zweite juristische Staatsexamen (in Vertretung reicht auch einer mit dem ersten) hat, darf dich rechtlich beraten, als Ausnahme gilt das Steuerrecht, hier darf auch ein zugelassener Steuerberater beraten (wie der Name schon sagt). Glaubst Du wirklich hier in TU kriegst rechtlich verbindliche Aussagen? www.schwabenhypnose.de |
||
mini-driver ![]() Champion (offline) Dabei seit 11.2005 2559 Beiträge ![]() |
Wie gesagt mandant B will ja nur wissen ob jemand schon so etwas gemacht hat bzw ob es da ne Chance gibt let´s drive a real mini |
||
Thomas1106 ![]() Halbprofi (offline) Dabei seit 11.2008 186 Beiträge |
Selbst wenn einer sowas schon gehabt hätte sind solche dinge immer einzelfallentscheidung, das ist wie pizza, dem einen schmeckt die , dem anderen nicht www.schwabenhypnose.de |
||
1835_1349 ![]() Halbprofi (offline) Dabei seit 04.2012 374 Beiträge ![]() |
Die Kündigung ist schlicht und ergreifend nicht rechtskräftig. Evtl. müsste man den Vermieter daran erinnern, wenn dir daran gelegen ist. "Der Versuch", die Kündigung mit nur einer Unterschrift zu erreichen ist hingegen nicht strafbar nach meinem Rechtsempfinden. Aber wenn der Vermieter die Kündigung annimmt und du das nicht haben willst, könntest du IHN evtl. verklagen wegen Vertragsbruch. |
||
PieceHaineux - 13
Halbprofi (offline) Dabei seit 04.2009 116 Beiträge ![]() |
Den Schadensersatz könntest du bei Anwalt A geltend machen bzw. bei deiner werten Dame, nachdem Sie diesen Zug vorgenommen hat, aber dazu kommt es nicht, die Kündigung ist nicht rechtswirksam, da die Kündigung die Unterschrift von beiden erfordert schokolade aus eigenproduktion im angebot! bei bedarf - melden |
||
1835_1349 ![]() Halbprofi (offline) Dabei seit 04.2012 374 Beiträge ![]() |
Zitat von PieceHaineux: Den Schadensersatz könntest du bei Anwalt A geltend machen bzw. bei deiner werten Dame, nachdem Sie diesen Zug vorgenommen hat, aber dazu kommt es nicht, die Kündigung ist nicht rechtswirksam, da die Kündigung die Unterschrift von beiden erfordertWenn die Kündigung nicht rechtswirksam ist, ist doch offensichtlich auch kein Schaden entstanden - weshalb sollte dann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen? Ich denke nicht, dass das der Fall ist. |
||
Captain_Cort ![]() Fortgeschrittener (offline) Dabei seit 03.2008 72 Beiträge |
Zitat von mini-driver: Also folgendes: Scheidung wurde eingereicht aber ein Mietverhältnis zum 1.4.13 davor geschlossen. Beide Parteien und Vermieter haben unterschrieben. Nun hat Anwalt A dem Mandanten A gesagt Wohnung sofort kündigen. Aber laut Mietvertrag darf keine Wohnung vor Mietbeginn gekündigt werden=3monate Kündigungsfrist.Kündigung ist aber nur wirksam wenn beide Mieter die Kündigung unterschreiben. Mandant B hat aber nicht unterschrieben. Anwalt A hat daraufhin gesagt Kündigung mit einer Unterschrift abschicken. Hat der Anwalt nun wissentlich! Die kündigungsvorschriften ignoriert? Denn Mandant A + B (der nicht unterschrieben hat) sollen jetzt dem Vermieter 3 Monate Miete + Schadenersatz zahlen. Kann Mandant B diesen Schadenersatz bei Anwalt A geltend machen? Zitat von 1835_1349: Die Kündigung ist schlicht und ergreifend nicht rechtskräftig. Evtl. müsste man den Vermieter daran erinnern, wenn dir daran gelegen ist. "Der Versuch", die Kündigung mit nur einer Unterschrift zu erreichen ist hingegen nicht strafbar nach meinem Rechtsempfinden. Aber wenn der Vermieter die Kündigung annimmt und du das nicht haben willst, könntest du IHN evtl. verklagen wegen Vertragsbruch.1.) Wie bereits geschrieben ist die Kündigung nicht rechtskräftig, da BEIDE Parteien unterschreiben müssten. 2.) Der Vermieter kann, meines Wissens, nur dann Schadensersatz fordern, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Dies scheint in diesem Fall nicht zuzutreffen. 3.) Der Vermieter kann, meines Wissens, diese 3 Monatsmieten NICHT einfordern. Er kann nur auf die Kündigungsfrist hinweisen. 4.) In diesem Fall solltest du und dein Anwalt prüfen, ob ein triftiger Grund vorliegt und ob du in dieser Suítuation nicht von einem Sonderkündigungrecht gebrauch machen kannst. 5.) Der Vermieter kann, meines Wissens, einen Mietparnter aus dem Vertrag entlassen. Dabei wäre allerdings noch zu prüfen, ob Mandant B dem zustimmen muss. |
||
hipi ![]() Champion (offline) Dabei seit 09.2002 4152 Beiträge |
Was zum Teufel für Schadensersatz will der Vermieter? 3 Monatsmieten müssen bezahlt werden und zwar von A und B, dass ist klar. Aber sonst sehe ich nicht an welcher Stelle ein Schaden entstanden sein soll?!? FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum! |
||
Twister75 ![]() Experte (offline) Dabei seit 02.2011 1042 Beiträge ![]() |
Zitat von mini-driver: Also folgendes: Scheidung wurde eingereicht aber ein Mietverhältnis zum 1.4.13 davor geschlossen. Beide Parteien und Vermieter haben unterschrieben.Wie könnt ihr im Trennungsjahr bitte eine Wohnung gemeinsam anmieten?? Denn eine Scheidung kann erst ca. 10 Monaten nach der offizellen Trennung (Trennung von Tisch und Bett) überhaupt eingereicht werden ![]() Zum Problem: Die Kündigung als solche ist erstmal ungültig,da ja nur einer unterschrieben hat. Der Vermieter kann wenn ihr dann fristgerecht mit beiden Unterschriften kündigt allenfalls für die 3 Monate Kündigungszeit die Miete einfordern/einklagen,aber auch nur dann,er nachweislich früher keinen adäquaten Mieter finden konnte. Vermietet er z.B. doch zum ersten 01.04.13 an jemanden anderen,seid ihr zwei fein raus. Das mit dem Sonderkündigungsrecht allerdings würde ich mir nochmals genauer anschauen. Änderung der Lebensumstände ,Trennung ect. Viell. findet sich da doch noch ne Möglichkeit aus dem Vertrag vorzeitig raus zukommen. Hier könnte ihre Werbung stehn ! |
||
stbe ![]() Halbprofi (offline) Dabei seit 01.2013 192 Beiträge ![]() |
Ich glaube nicht, dass man den Anwalt auf Schadensersatz in irgend einer Weise verklagen kann. Er hat ja nix verbotenes getan. Du kannst doch ein Kündigungsschreiben verschicken, ungeachtet irgendwelcher Fristen, solange nicht 2 Parteien darauf eingehen hat das eh keinerlei Gehalt. Vielleicht habe ich die Sache aber jetzt auch nicht korrekt überblickt. In meinen Augen kannst du aber eine Kündigung immer "abschicken", völlig Wumpe, was für Vorschriften es da gibt. Die gegenerische Partei wird halt eben sagen: nö. Wenn du zu schnell fährst, erwischt wirst und dich anwaltlich vertreten lässt dann wird auch mit vollkommen abstrusen Methoden versucht, natürlich um eine entsprechende Strafe zu kommen. Ob das letzendlich funktioniert oder nicht ist ja ein völlig anderes Blatt. Sowieso erstmal zur Rechtsschutzversicherung damit. Für mich sieht das so aus, als ob der Anwalt einfach das mal probiert, viele Leute reagieren entsprechend, wenn ein Schreiben mit einem tollen "Anwaltsbriefkopf" kommt. Da probiert mal sowas schon gerne mal. no windows, no gates and an apache inside. |
||
mini-driver ![]() Champion (offline) Dabei seit 11.2005 2559 Beiträge ![]() |
Das Problem ist ja das weder Mandant a noch b die Wohnung alleine beziehen können. Die Wohnung wurde von beiden um November mit Mietvertrag unterschrieben. Die Scheidung wurde im Januar eingereicht und Anwalt a hat eben wissentlich! Gesagt das wenn Mandant b nicht unterschreibt, einfach nur mit einer Unterschrift weg schicken. Das Problem ist das die Wohnung über einen Makler läuft und der ja doppelt kassiert^^ mir kann es ja relativ egal sein da es nicht mein Geld ist. Das Problem ist definitiv das eben eine Kündigung VOR! Mietbeginn nicht möglich ist. Sprich es müssen 3 Mieten bezahlt werden. Dazu sollen eben Mandant A+B eine Vertragsstrafe zahlen wegen der kündigungsklausel. Wie gesagt der Anwalt A hat eben wissentlich den Vertragsbruch gefordert. let´s drive a real mini |
||
BlackRock ![]() Experte (offline) Dabei seit 02.2007 1148 Beiträge |
Zitat von mini-driver: Das Problem ist ja das weder Mandant a noch b die Wohnung alleine beziehen können. Die Wohnung wurde von beiden um November mit Mietvertrag unterschrieben.Und solange mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde, ist besteht der Mietvertrag. Zitat: Wie gesagt der Anwalt A hat eben wissentlich den Vertragsbruch gefordert.Nö, hat er nicht. Er hat den Ratschlag gegeben, ein unwirksames Kündigungsschreiben abzuschicken. Das ist kein Vertragsbruch. Nachdem keine wirksame Kündigung ausgesprochen wurde, gilt der Mietvertrag unverändert weiter, ohne irgendwelche Vertragsstrafen oder so. "It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams) |
||
mini-driver ![]() Champion (offline) Dabei seit 11.2005 2559 Beiträge ![]() |
Also mandant b hat mit einem Anwalt gesprochen. Antwort: der Schadenersatz muss vorerst selbst bezahlt werden von beiden Mandanten. Dieser kann dann aber auf Anwalt A geltend gemacht werden. Kann also geschlossen werden let´s drive a real mini |
||
-1- -2- |
vorwärts >>> |
- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -