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Forum / Politik und Wirtschaft
Zweitwohnung steuerlich absetzen?

Kokett_xD - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 06.2009
115
Beiträge
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Geschrieben am: 11.01.2013 um 20:17 Uhr
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Guten Abend,
ich bin Student und lebe momentan in einer eigenen Wohnung (Zweitwohnung) => (Erstwohnung bei Eltern).
Ich habe eine Ausbildung vor dem Studium gemacht, somit ist das Studium mein 2.Ausbildung (oder lieg ich da falsch? Spielt das eine Rolle?)
Jetzt wollte ich nachfragen, wie das aussieht:
Kann ich diese Zweitwohnung absetzen?
Wenn ja, was?
Wenn nein, warum nicht?
Wie läuft das ab?
Ich habe mich erst gerade daran gemacht, mich darüber zu informieren, daher der eher kleinlichen Wissenstand. Wäre hilfreich, wenn mir jmd. ein paar hilfreiche Links hier reinstellen könnte.
Gruß kokett_xD
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Twister75 - 50
Experte
(offline)
Dabei seit 02.2011
1042
Beiträge
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Geschrieben am: 11.01.2013 um 20:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.01.2013 um 20:29 Uhr
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Um etwas steuerlich absetzen zu können,mußt du erstmal Steuern gezahlt haben 
Eine Zweitwohnung kannst du meines Wissens aber lediglich dann absetzen,wenn du aus beruflichen Gründen zeitweise wo anders wohnst. Also du bist verheiratet,deine Familie (Frau und Kinder) haben ihren Lebensmittelpunkt in Stadt A. Wegziehn kommt nicht in Frage (Frau müsste z.B. gut bezahlten sicheren Job kündigen) du jedoch arbeitest in Stadt B. Pendeln kommt nicht in Frage.Dann könntest du die doppelte Haushaltsführung absetzen.
Evt könnten deine Eltern die Wohnung in der du wohnst jedoch absetzen.Sofern sie ihnen gehört. Oder sie setzen die Miete als Unterhaltszahlung ab.
Hier könnte ihre Werbung stehn !
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Holzwurm_97 - 47
Anfänger
(offline)
Dabei seit 01.2012
4
Beiträge
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Geschrieben am: 11.01.2013 um 20:34 Uhr
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Studium galt bei mir auch als Zweitausbildung, gegenüber dem Finanzamt heißt es immer nur mit Fortbildung kommunizieren.
Für die Anerkennung einer Zweitwohnung mußt Du eine eigene Erstwohnung haben, das bei den Eltern zählt nicht. Mußt einen komplett eigenen Haushalt haben ... war bei mir für das FA nicht eindeutig nachvollziehbar, da ich mich erst verspätet umgemeldet hatte und daher eine megagroße Diskussion ...
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Holzwurm_97 - 47
Anfänger
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Dabei seit 01.2012
4
Beiträge
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Geschrieben am: 11.01.2013 um 21:08 Uhr
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Zitat von Twister75: Um etwas steuerlich absetzen zu können,mußt du erstmal Steuern gezahlt haben
Eine Zweitwohnung kannst du meines Wissens aber lediglich dann absetzen,wenn du aus beruflichen Gründen zeitweise wo anders wohnst. Also du bist verheiratet,deine Familie (Frau und Kinder) haben ihren Lebensmittelpunkt in Stadt A. Wegziehn kommt nicht in Frage (Frau müsste z.B. gut bezahlten sicheren Job kündigen) du jedoch arbeitest in Stadt B. Pendeln kommt nicht in Frage.Dann könntest du die doppelte Haushaltsführung absetzen.
Evt könnten deine Eltern die Wohnung in der du wohnst jedoch absetzen.Sofern sie ihnen gehört. Oder sie setzen die Miete als Unterhaltszahlung ab.
Du kannst einen Verlustvortrag ansammeln, sprich Werbungskosten, wird dann verrechnet, wenn Du Einkommen hast. Wenn nicht viel Einkommen hast und viele Werbungskosten, rechnet sich das ...
Verheiratet mußt Du nicht sein, ist in dem geschilderten Falle aber einfacher, da sich damit der Lebensmittelpunkt leichter nachweisen lässt. Kommt hier aber ohnehin nicht in Frage, da keine eigene Erstwohnung ...
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newlander - 40
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2006
426
Beiträge
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Geschrieben am: 11.01.2013 um 21:28 Uhr
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Zitat von Holzwurm_97: Verheiratet mußt Du nicht sein, ist in dem geschilderten Falle aber einfacher, da sich damit der Lebensmittelpunkt leichter nachweisen lässt. Kommt hier aber ohnehin nicht in Frage, da keine eigene Erstwohnung ...
genau so ist das
Zitat von Twister75: Oder sie setzen die Miete als Unterhaltszahlung ab.
das könnte grundsätzlich noch eine möglichkeit sein
DEUTSCHER MEISTER 2011 --- DOUBLESIEGER 2012
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Cymru - 35
Champion
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Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
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Geschrieben am: 12.01.2013 um 21:11 Uhr
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Du könntest auch mal nachschauen, ob es eine Steuervergünstigung oder sogar -befreiung in deinem Fall gibt. In einigen Städten kann man sich von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen, wenn man ein geringes Einkommen hat. Man muss dafür dann halt jedes Jahr Auskunft über seine Einkommensverhältnisse geben, spart sich aber diese Steuer.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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