wasser1900
Anfänger
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 17:53 Uhr
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Ist es sinnvoll in einem strafverfahren 2 rechtsanwälte zu haben anstatt einen, sagt mir doch
eure meinungen dazu und wie Ihr das seht
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Roddi - 39
Champion
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 17:56 Uhr
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Zitat von wasser1900: Ist es sinnvoll in einem strafverfahren 2 rechtsanwälte zu haben anstatt einen, sagt mir doch
eure meinungen dazu und wie Ihr das seht
Warum glaubst du denn, dass zwei Rechtsanwälte besser wären?
"Nope".
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wasser1900
Anfänger
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:00 Uhr
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Zitat von Roddi: Zitat von wasser1900: Ist es sinnvoll in einem strafverfahren 2 rechtsanwälte zu haben anstatt einen, sagt mir doch
eure meinungen dazu und wie Ihr das seht
Warum glaubst du denn, dass zwei Rechtsanwälte besser wären?
das habe ich nicht gesagt, ich kenn mich da nicht aus
deswegen frag ich ja
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Crankr - 32
Champion
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:08 Uhr
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Nimm dir am besten 5 Strafanwaelte UND mich.
Solange du alle bezahlst, duerfte alles gut laufen.
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thejoyINC_ - 32
Halbprofi
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Dabei seit 03.2008
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:14 Uhr
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wenn du dir 2 leisten kannst, dann solltest du das viele geld lieber in 1 guten investieren
Berufswunsch? Tierarzt oder Scharfschütze beim CIA
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wasser1900
Anfänger
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Dabei seit 02.2012
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:16 Uhr
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Zitat von Crankr: Nimm dir am besten 5 Strafanwaelte UND mich.
Solange du alle bezahlst, duerfte alles gut laufen.
guter vorschlag
aber sinnfrei ^^
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sn5
Fortgeschrittener
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Dabei seit 01.2007
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:23 Uhr
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Um welches Gericht und um welche Instanz handelt es sich?
Wenn es Dein Anwalt fachlich drauf hat reicht einer, wenn nicht reichen auch
Zwei Halbprofis
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Schneggale68 - 57
Halbprofi
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Dabei seit 06.2012
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.10.2012 um 18:27 Uhr
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Es gibt einen sogenannten Korrespondenzanwalt den man als zweiten Strafverteidiger hinzu nehmen kann.
Ob das aber sinnvoll ist? Denke mal zwei Anwälte können nicht mehr vor Gericht aus dem Strafgesetz raus holen als Einer.
Sollte man sich gut überlegen...... der Schuß könnte auch nach hinten los gehen denn weder Richter noch Staatsanwalt sind übermäßig beeindruckt wenn da zwei RA auftauchen. Zudem sind das ja auch doppelte Kosten.
.....und ob sich dass dann lohnt ist ne andere Sache.
Zitat von sn5:
Wenn es Dein Anwalt fachlich drauf hat reicht einer, wenn nicht reichen auch Zwei Halbprofis 
Die zwei Halbprofis dürfen dann aber auch nur die Hälfte kosten.....
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wasser1900
Anfänger
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:29 Uhr
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Zitat von Schneggale68: Es gibt einen sogenannten Korrespondenzanwalt den man als zweiten Strafverteidiger hinzu nehmen kann.
Ob das aber sinnvoll ist? Denke mal zwei Anwälte können nicht mehr vor Gericht aus dem Strafgesetz raus holen als Einer.
Sollte man sich gut überlegen...... der Schuß könnte auch nach hinten los gehen denn weder Richter noch Staatsanwalt sind übermäßig beeindruckt wenn da zwei RA auftauchen. Zudem sind das ja auch doppelte Kosten.
.....und ob sich dass dann lohnt ist ne andere Sache.
Zitat von sn5:
Wenn es Dein Anwalt fachlich drauf hat reicht einer, wenn nicht reichen auch Zwei Halbprofis 
Die zwei Halbprofis dürfen dann aber auch nur die Hälfte kosten.....
Warum sind da staatsanwalt/richter nicht beeindruckt wenn
2 anwälte auftauchen
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Schneggale68 - 57
Halbprofi
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Dabei seit 06.2012
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.10.2012 um 18:39 Uhr
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Weil heutzutage einfach ein guter Strafverteidiger reicht..... wenn man einen nimmt der sein "Handwerk" versteht zahlt man zwar ein höheres Honorar aber es lohnt sich. Zudem kommts ja auch noch darauf an um was es geht......
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wasser1900
Anfänger
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:38 Uhr
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Zitat von Schneggale68: Weil heutzutage einfach ein guter Strafverteidiger reicht..... wenn man einen nimmt der sein "Handwerk" versteht zahlt man zwar ein höheres Honorar aber es lohnt sich. Zudem kommts ja auch noch darauf an um was es geht......
ok versteh trotzdem den sinn
nicht warum da der staatsanwalt/richter nicht begeistert ist..
zeigt es nicht eher davon das die denken guck mal her der
kommt mit 2 guten anwälten
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Verdammnis - 46
Champion
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Dabei seit 06.2007
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:39 Uhr
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Zitat von wasser1900: Zitat von Schneggale68: Es gibt einen sogenannten Korrespondenzanwalt den man als zweiten Strafverteidiger hinzu nehmen kann.
Ob das aber sinnvoll ist? Denke mal zwei Anwälte können nicht mehr vor Gericht aus dem Strafgesetz raus holen als Einer.
Sollte man sich gut überlegen...... der Schuß könnte auch nach hinten los gehen denn weder Richter noch Staatsanwalt sind übermäßig beeindruckt wenn da zwei RA auftauchen. Zudem sind das ja auch doppelte Kosten.
.....und ob sich dass dann lohnt ist ne andere Sache.
Zitat von sn5:
Wenn es Dein Anwalt fachlich drauf hat reicht einer, wenn nicht reichen auch Zwei Halbprofis 
Die zwei Halbprofis dürfen dann aber auch nur die Hälfte kosten.....
Warum sind da staatsanwalt/richter nicht beeindruckt wenn
2 anwälte auftauchen
Weil wie in Deutschland und nicht in einer amerikanischen Gerichtsserie sind.
Bitte hier Fußzeile einfügen.
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Schneggale68 - 57
Halbprofi
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Dabei seit 06.2012
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:40 Uhr
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Zitat von Verdammnis:
Weil wie in Deutschland und nicht in einer amerikanischen Gerichtsserie sind.
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wasser1900
Anfänger
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:45 Uhr
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Zitat von Schneggale68: Zitat von Verdammnis:
Weil wie in Deutschland und nicht in einer amerikanischen Gerichtsserie sind.
was hat des mit einer gerichtsserie zum tun :)
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MrRobot
Champion
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:47 Uhr
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Zitat von wasser1900: Zitat von Schneggale68: Weil heutzutage einfach ein guter Strafverteidiger reicht..... wenn man einen nimmt der sein "Handwerk" versteht zahlt man zwar ein höheres Honorar aber es lohnt sich. Zudem kommts ja auch noch darauf an um was es geht......
ok versteh trotzdem den sinn
nicht warum da der staatsanwalt/richter nicht begeistert ist..
zeigt es nicht eher davon das die denken guck mal her der
kommt mit 2 guten anwälten
Wohl kaum.. Die denken eher "lol, was is denn das für einer". Ich hab noch von keinem einzigen Strafverfahren gehört wo das einer gemacht hat, du wärst also wohl eher Kuriosität als dass du Eindruck schinden würdest..
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Schneggale68 - 57
Halbprofi
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Dabei seit 06.2012
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Geschrieben am: 26.10.2012 um 18:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.10.2012 um 18:51 Uhr
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Zitat von MrRobot:
ok versteh trotzdem den sinn
nicht warum da der staatsanwalt/richter nicht begeistert ist..
zeigt es nicht eher davon das die denken guck mal her der
kommt mit 2 guten anwälten
peinlich wirds erst dann wenn du mit zwei anwälten kommst und staatsanwalt sowie richter wissen dass beide nichts können .......
du es aber nicht weißt
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