Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Politik und Wirtschaft

Vermieter fordert nachträglich Nebenkosten

musclecar - 37
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
11519 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2012 um 17:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2012 um 17:38 Uhr

Hey, ich habe mal eine Frage.
Folgende Situation:
Ich bin am 1.10.2011 in eine Mietwohnung eingezogen. Ich bekam damals einen Mietvertrag in dem steht:
Monatlicher Mietbetrag: X
Monatliche Nebenkosten: XY
Die Nebenkosten sind als vorauszahlung zu leisten und kommen zum Mietbertag hinzu.
So, alles gut und recht soweit. Nun aber folgende Situation:
Ich bin zum 30.09.2012 aus der Mietwohnung ausgezogen.
Nun bekam ich einen Brief der Vermieter, dass ich den Betrag YY an Nebenkosten nachbezahlen müsste, da die Heiz- und Betriebskosten sich erhöht haben und ich in meiner Mietzeit mehr benötigte als gedacht. Die Nachzahlung wäre also für 1.10.11-30.09.12.
Ist das Rechtens??
Ich habe doch immer Nebenkosten bezahlt?
Falls jemand wirklich Ahnung von der Sache hat bitte ich um eine Antwort.
Mir geht es nun darum, ob ich die Nachzahlung tätigen muss oder ob es nicht Rechtens ist und ich sie deshalb ignorieren kann.
Im Mietvertrag steht nichts davon, dass sich die Nebenkosten einfach so erhöhen können, so wie ich das lese, sind die Nebenkosten im Mietvertrag festgelegt mit der Summe XY.


Ich bin Hänsel aus dem Ghetto und schieb Hexen in den Ofen

rossbosch - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2011
4 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2012 um 17:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2012 um 17:49 Uhr

Die Nebenkosten berechnen sich ja an dem was dein Vormieter verbraucht hat. Ist also nur ein geschätzter Betrag, für die Nebenkosten, die du eventuell verbrauchst. Wenn du mehr Wasser etc. verbaucht hast, kommen auch dementsprechend mehr Kosten auf dich zu. Scheint in deim Fall so zu sein.
Aber es drüfte sich ja nicht um allzu viel handeln.

Gruß



Daniel_1996 - 28
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
4153 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2012 um 17:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2012 um 17:50 Uhr

Es spielt keine Rolle, ob du die Nebenkosten gezahlt hast, sondern wie viel du verbraucht hast. Verbrauchst du mehr, musst du auch manchmal nachzahlen. Verbrauchst du weniger kannst du sogar was zurückbekommen. ^^
Ich würde aber nachprüfen, wenn man übertrieben viel mehr fordert und es nicht stimmen kann.

Oh Hell Yeah!

musclecar - 37
Champion (offline)

Dabei seit 01.2010
11519 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2012 um 17:49 Uhr

sie sagten mir damals als ich den Vertrag unterschrieben habe, dass ich sogar noch eine Summe an Geld rausbekommen würde jeden Monat. Ich war jede Woche nur an 3Tagen in der Wohnung, habe kaum wasser und Strom gebraucht, zudem war es eine 18qm wohnung, also recht klein. Aber nun fordern sie für jeden Monat über 10€ mehr ein, die ich zahlen soll...

Ich bin Hänsel aus dem Ghetto und schieb Hexen in den Ofen

Daniel_1996 - 28
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
4153 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2012 um 17:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2012 um 17:55 Uhr

Zitat von musclecar:

sie sagten mir damals als ich den Vertrag unterschrieben habe, dass ich sogar noch eine Summe an Geld rausbekommen würde jeden Monat. Ich war jede Woche nur an 3Tagen in der Wohnung, habe kaum wasser und Strom gebraucht, zudem war es eine 18qm wohnung, also recht klein. Aber nun fordern sie für jeden Monat über 10€ mehr ein, die ich zahlen soll...

Bei so einer kleinen Wohnung und bei echt kleinem Verbrauch klingt das recht betrügerisch. Laut einer Statistik ist jede zweite/dritte Nebenkostenabrechnung falsch. Meine Mutter zahlt glaube um den Dreh (75qm² und drei Leuten in der Wohnung) ca. 130€ oder so und der Vermieter fordert pro Monat wegen den Nebenkosten 40€ mehr und das sind fast 1/3 mehr und das ist schon was. ^^
Das kann nicht sein und sagt meine Mutter auch. Seit letztem Jahr ist ein neuer Vermieter da und letztes Jahr hat meine Mutter 120€ von den Nebenkosten zurückbekommen und nun soll sie noch mehr nachzahlen.

Oh Hell Yeah!

rossbosch - 42
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2011
4 Beiträge
Geschrieben am: 03.10.2012 um 17:52 Uhr

Dann lags daran, dass sich die Heiz- und Betriebskosten erhöht haben. Ich bin mir da nicht sicher, in wie weit der Vermieter von der Erhöhung gewusst hat. Kann sein, dass er es erst mitgekriegt hat, nachdem er deine Abrechnungen gemacht hat. Die Erhöhung wälzt sich dummerweise auf dich ab. Keine Ahnung, ob man da was machen kann. Sorry
jo_04
Experte (offline)

Dabei seit 05.2010
1191 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2012 um 17:59 Uhr

die mehr nebenkosten die entstanden sind musst du nachzahlen.
der vermieter ist allerdings dazu verpflichtet dir genau angaben zu übermitteln wie die höheren nebenkosten entstanden sind. z.B. durch heizkosten, wasser...

No videos found for Schenkelfick

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2012 um 18:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2012 um 18:11 Uhr

Ja, ist rechtens und auch üblich.

Du zahlst selbstverständlich alles was du verbraucht hast, die monatliche Pauschale wird nur verrechnet.

Es kann ja nicht jeden Monat abgelesen/-rechnet werden, drum zahlst du ne geschätzte Pauschale. Einmal im Jahr wird abgerechnet. Hast du weniger verbraucht bekommst du Geld raus und hast du, wie in deinem Fall, mehr verbraucht zahlst du nach.

Außer, die NK sind falsch berechnet.

E: Außer in deinem Mietvertrag steht explizit drin, dass für NK nur eine Pauschale zu zahlen ist. Bei Wohnheimen ist das oft so.
Du hast aber ein Recht dir die genaue Abrechnung zeigen zu lassen.

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

wdfwdbmerz - 56
Profi (offline)

Dabei seit 11.2010
458 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2012 um 18:12 Uhr

Das ist die Frage, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen.
Wir haben eine 75 qm-Wohnung und zahlen 170,- Euro NK.
Und wir heizen sogar fast nur mit eigenem Ofen.
Und Strom kommt extra dazu. Kabelanschluß haben wir nicht.

Oft wird das aber alles eingerechnet. Und es kommt hinzu, wie Dein Vermieter die Heizung betreibt. Öl, Gas, Fernwärme,......meist Kosten, auf die er keinen Einfluß hat.
Selbst wenn Du nur wenige Tage daheim bist, die Heizung aber ständig läuft, dann kostet das mal richitg Geld....!

Prüf also bitte, woraus sich Deine NK zusammen setzen und melde Dich dann erneut.


Nen schönen Gruß an all die, die unfehlbar sind...

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2012 um 18:20 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Ja, ist rechtens und auch üblich.

Du zahlst selbstverständlich alles was du verbraucht hast, die monatliche Pauschale wird nur verrechnet.

Es kann ja nicht jeden Monat abgelesen/-rechnet werden, drum zahlst du ne geschätzte Pauschale. Einmal im Jahr wird abgerechnet. Hast du weniger verbraucht bekommst du Geld raus und hast du, wie in deinem Fall, mehr verbraucht zahlst du nach.

Außer, die NK sind falsch berechnet.

E: Außer in deinem Mietvertrag steht explizit drin, dass für NK nur eine Pauschale zu zahlen ist. Bei Wohnheimen ist das oft so.
Du hast aber ein Recht dir die genaue Abrechnung zeigen zu lassen.


und was das hearuabskoemmen angeht: die preise sind letztes jahr enorm gestiegen zstzl. weisst du nicht, wie der vor mieter da so drauf war. daran wird i.d.r nämlich gemessen. ;)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 03.10.2012 um 18:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.10.2012 um 18:50 Uhr

Zitat von musclecar:


da die Heiz- und Betriebskosten sich erhöht haben und ich in meiner Mietzeit mehr benötigte als gedacht.


diese textpassage heißt übersetzt: bezahlen ist angesagt. und ist rechtens.

beispiel:
du willst mit dem auto nach italien und rechnest dir aus, dass du mit einer tankfüllung da hin kommst. die bezahlst du auch.
so, nun ist kein stau, das wetter ist schön, und eine heisse beifahrerin flüstert die ganze zeit wie scharf sie raser machen.
also drückst du das gaspedal fast durchs bodenblech, -im hinterkopf `eine tankfüllung reicht ja..`
kurz nach der grenze und 180 km vom ziel entfernt, fällt dir auf, dass sich auf einmal der abzug deines autos verringert, und deine beifahrerin ganz enttäuscht kuckt.
dein tank ist leer, und mit dem letzten restschwung schaffst du es gerade noch zu einer tankstelle reinzurollen.
du hast also nun mehr verbraucht als du im vorfeld dafür berechnet hast, denkst du das interessiert den tankwart?
es wird dir also nichts anderes übrig bleiben als den zusätzlich benötigten sprit zu bezahlen.

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

NBN
Profi (offline)

Dabei seit 02.2012
522 Beiträge

Geschrieben am: 04.10.2012 um 00:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.10.2012 um 00:45 Uhr

Zitat:

Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Vor der Mietrechtsreform, die am 1.9.2001 in Kraft trat, galt folgende Regelung: Bei Sozialwohnungen muss die Nebenkostenabrechnung kraft Gesetz innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode vorgelegt werden. Danach kann der Vermieter keinen Cent mehr verlangen, auch wenn für den Mieter eigentlich noch eine Nachzahlung fällig gewesen wäre. Zwar gab es dieses gesetzliche Limit bei freifinanzierten Wohnungen nicht, doch gingen die Gerichte davon aus, dass es auch dort möglich sein muss, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten zu erstellen. Ein Vermieter konnte danach seinen Anspruch auf die Nachzahlung verwirken.
_____________________________________
Seit der Mietrechtsreform gilt für Abrechnungszeiträume, die nach dem 1.9.2001 enden ebenfalls, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, kann er keine Nachzahlung geltend machen.
Dabei soll es nach der neuen gesetzlichen Regelung nur dann Ausnahmen geben, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat, bzw. nicht verschuldet hat.

Wurde die Nebenkostenabrechnung pünktlich vorgelegt und gibt es inhaltlich keine Beanstandungen, muss der Mieter die ggf. fällige Nachzahlung innerhalb angemessener Frist leisten. Gleiches gilt für den Vermieter, falls aufgrund zu hoher Vorauszahlungen eine Rückerstattung ansteht. Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verjähren ebenso wie Rückforderungen grundsätzlich in drei Jahren, nachdem die Abrechnung vorgelegt wurde.


Du musst also nachzahlen.

- Nordish by Nature! -

damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 04.10.2012 um 18:43 Uhr

Zitat von NBN:

Zitat:

Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Vor der Mietrechtsreform, die am 1.9.2001 in Kraft trat, galt folgende Regelung: Bei Sozialwohnungen muss die Nebenkostenabrechnung kraft Gesetz innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode vorgelegt werden. Danach kann der Vermieter keinen Cent mehr verlangen, auch wenn für den Mieter eigentlich noch eine Nachzahlung fällig gewesen wäre. Zwar gab es dieses gesetzliche Limit bei freifinanzierten Wohnungen nicht, doch gingen die Gerichte davon aus, dass es auch dort möglich sein muss, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten zu erstellen. Ein Vermieter konnte danach seinen Anspruch auf die Nachzahlung verwirken.
_____________________________________
Seit der Mietrechtsreform gilt für Abrechnungszeiträume, die nach dem 1.9.2001 enden ebenfalls, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, kann er keine Nachzahlung geltend machen.
Dabei soll es nach der neuen gesetzlichen Regelung nur dann Ausnahmen geben, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat, bzw. nicht verschuldet hat.

Wurde die Nebenkostenabrechnung pünktlich vorgelegt und gibt es inhaltlich keine Beanstandungen, muss der Mieter die ggf. fällige Nachzahlung innerhalb angemessener Frist leisten. Gleiches gilt für den Vermieter, falls aufgrund zu hoher Vorauszahlungen eine Rückerstattung ansteht. Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verjähren ebenso wie Rückforderungen grundsätzlich in drei Jahren, nachdem die Abrechnung vorgelegt wurde.


Du musst also nachzahlen.


nach der frist wurde nicht gefragt, spielt auch in seinem fall keine rolle.
wäre das über ein jahr gewesen, wäre der hinweis schon gekommen.

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

reifen-ulm - 48
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2013
23 Beiträge

Geschrieben am: 08.04.2013 um 21:05 Uhr

Dein Ex-Vermieter kann dich am. ... küssen.
Wenn er innerhalb von einem Jahr nach Auszug keine Nebenkostenabrechnug
zu geschickt, kann er gleiche machen.


  [Antwort schreiben]

Forum / Politik und Wirtschaft

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -