Roll_it - 30
Profi
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Dabei seit 03.2010
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Geschrieben am: 25.09.2012 um 16:54 Uhr
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hallo
ich wollt mal fragen ob jemand von euch weis wies in dem thema auto VERkauf unter 18 aussieht
ich hab jetzt schon n bischen nachgeforscht jedoch nur etwas zum kauf gefunden deshalb wollt ich jetzt fragen darf ich ein auto unter 18 (mit kaufvertrag natürlich) verkaufen
mfg
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Average - 30
Halbprofi
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Dabei seit 08.2012
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Geschrieben am: 25.09.2012 um 17:06 Uhr
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Mit Einverständnis deiner Eltern schon?
„Ich habe viel Mühe, ich bereite meinen nächsten Irrtum vor.“
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cp_ - 32
Halbprofi
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Dabei seit 09.2009
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Geschrieben am: 25.09.2012 um 17:21 Uhr
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bis du 18 bist bist du - lass mich nicht lügen - beschränkt geschäftsfähig also deine verträge sind "schwebend" und nur mit einverständnis deiner eltern rechtswirksam ...
"Am Grunde eins Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire
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deathworm
Team-Ulmler
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Dabei seit 01.2005
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Geschrieben am: 25.09.2012 um 17:24 Uhr
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naja, autokauf unter 18 ist wie alles andere mit hohem wert unter 18.
§ 108 Abs. 1 BGB - Vertragsschluss ohne Einwilligung
Schliesst der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
if ( $ahnung == 'keine' ) { lies ( FAQ ) && ( Suche ) } else { post->frage }
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augurius3 - 59
Anfänger
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Dabei seit 09.2012
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Geschrieben am: 25.09.2012 um 17:41 Uhr
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Dem obengenannten steht aber entgegen:
Gehört ihm das Auto? Wenn ja, ein Autoverkauf ist auch ohne schriftlichen Kaufvertrag möglich.
Frage ist nur, wer ist im Fahrzeugbrief eingetragen als Halter?
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Roll_it - 30
Profi
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Dabei seit 03.2010
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Geschrieben am: 25.09.2012 um 18:34 Uhr
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das auto is kaput es handelt sich also um keine hohe summe
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Pandur76 - 48
Anfänger
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Dabei seit 06.2011
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Geschrieben am: 25.09.2012 um 18:53 Uhr
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Grundsätzlich gilt:
Minderjährige bedürfen für den Abschluss von Verträgen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Das sind zumeist die Eltern (gemeinsam). Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wird und auch unabhängig von dem Wert der Sache.
Wie bist du an das Auto gekommen? Hastu du es dir von deinem Taschengeld damals selbst gekauft? Hatten es dir deine Eltern geschenkt, wenn ja, zu welchem Zweck?
Gruß Pandur
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kxy - 26
Anfänger
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Dabei seit 08.2011
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Geschrieben am: 25.09.2012 um 20:04 Uhr
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Zitat von Pandur76: Grundsätzlich gilt:
Minderjährige bedürfen für den Abschluss von Verträgen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Das sind zumeist die Eltern (gemeinsam). Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wird und auch unabhängig von dem Wert der Sache.
Außer es liegt ein rechtlicher Vorteil für den Minderjährigen vor, dann ist auch die Genehmigung hinfällig.
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Pandur76 - 48
Anfänger
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Dabei seit 06.2011
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Geschrieben am: 25.09.2012 um 21:03 Uhr
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Zitat von kxy:
Außer es liegt ein rechtlicher Vorteil für den Minderjährigen vor, dann ist auch die Genehmigung hinfällig.
Da hast du Recht. Ich war etwas auf die Fragestellung fokussiert. Bei nem Autokaufvertrag kann kein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft für den Minderjährigen vorliegen, weshalb ich darauf nicht eingegangen war. Der Vollständigkeit halber müssen wir dann noch § 110 BGB, den sog. Taschengeldparagraphen erwähnen, auf den meine Rückfragen abzielten. Auch im Fall des § 110 BGB braucht es keiner Genehmigung der Eltern.
Gruß Pandur
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