Geschrieben am: 18.09.2012 um 10:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.09.2012 um 10:33 Uhr
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Zitat von Kokett_xD: Guten Abend,
hab mal paar Fragen:
Welche Kündigungsfrist beinhaltet ein
a) befristeter Mietvertrag
b) unbefristeter Mietvertrag
Bedarf es einer ordentliche Kündigung oder einer außerordenlichte Kündigung?
Welche Gründe müssen vorliegen für eine außerordentliche Kündigung?
Was ist der Unterschied der ordentlichen Kündigung zu der außerordenlichen Kündigung im Mietvertrag!?
Gruß & Schönen Abend noch
kokett_xD
Wenn im Mietvertrag nichts zur Kündigungsfrist steht, ist sie für den Mieter immer 3 Monate, egal ob befristeter, oder unbefristeter Mietvertrag.
Der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung ist ganz einfach: bei einer ordentlichen Kündigung hältst du die vereinbarte bzw. gesetzliche Kündigungsfrist ein, bei der außerordentlichen nicht, eine außerordentliche Kündigung kann deshalb nur bei trifftigen Gründen stattfinden (mehrfach reklamierte Wohnungsmängel, Todesfall, etc.)
EDIT: alles was ich geschrieben habe gilt für den MIETER, für den VERMIETER gelten andere Fristen
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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