keepcalm - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 02.05.2012 um 10:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.05.2012 um 10:20 Uhr
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Zitat von Bierfee88: Lass dir nichts gefallen.
Besorg dir nen anständigen Grill und verfeuer feuchtes Nadelholz, lass frisch überfahrenes aas darauf anbrennen, fickt auf dem Balkon bis es kracht, nimm deine stereoanlage, hau merzbow rein und dreh auf bis zum anschlag, besorg dir den kläffer oder ein schlagzeug.
Ganz egal was hauptsache du gibsts ihr zurück sonst lernt sies nie und macht immer weitr
genau so!
i step to dub!
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Thomas1106
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.05.2012 um 10:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.05.2012 um 10:50 Uhr
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Ist es denn sooooo schwer bei Google nach Betreuungsrecht/Heimunterbringung zu suchen? Kleiner Tipp: Im Großen und Ganzen ist eine Unterbringung nur auf richterliche Anordnung oder wenn die untergebrachte Person zustimmt möglich. Wenn die Person einen Betreuer hat, dessen Zuständigkeit auch der Wohnort ist dann geht das mit der Unterbringung wenn man sich an den Betreuer wendet. Ein Richter wird eine Zwangseinweisung von den Kriterien Selbstgefährung/Fremdgefährdung abhängig machen.
www.schwabenhypnose.de
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sonne-strahl - 70
Profi
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Geschrieben am: 02.05.2012 um 11:14 Uhr
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Zitat von spastlol: meine freundinn und nicht nur sie, hat aerger mit einer zutiefst schwerstgestoerten nachbarin, sie lauert den ganzen tag hinterm vorhang, und keift vorbigehende passanten an.
wenn die kinder aus der gegend dort spielen, oder sich nur aufhalten, wird ebenfalls gekeift.
meine freundinn geht zum rauchen immer auf den balkon, wie eben, es kam der satz "elleweil oina raucha ond d ganze daahg rollada onda".
meine freundinn moechte keinen aerger mit dem vermieter, wie alle mieter in der gegend.
nun hab ich mir ueberlegt, anonym in zwiefalten anzurufen, und die nacharin anzuzeigen, damit man sie abholen kommt, damit ein gutachter sich das mal anschaut, wie gehe ich da als privatperson am besten vor?
Ach, das ist doch ein leichter Fall, da hilft nur ein bisschen Gelassenheit, einfach leer laufen lassen.. Als stabile Person verkraftest du dies.. .
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 02.05.2012 um 15:43 Uhr
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Zitat von Thomas1106: Kleiner Tipp: Im Großen und Ganzen ist eine Unterbringung nur auf richterliche Anordnung oder wenn die untergebrachte Person zustimmt möglich
Es hat schon seine Gründe, dass man nicht mal eben anrufen kann und jemanden wegbringen lassen. Die Zeiten gab es in Deutschland auch mal. Zum Glück sind da heute hohe Hürden aufgestellt.
Glaube kaum, dass eine Nachbarin, die nervt (und manche Menschen können wirklich sehr nerven) einfach mal so eingewiesen werden kann. Sehe da auch sonst keine wirklichen Chancen, etwas dagegen zu unternehmen, wenn man nicht vernünftig mit ihr reden kann und zudem der Vermieter auf ihrer Seite steht. Da wird wohl nur helfen, sich eine andere Wohnung zu suchen oder es zu akzeptieren.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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D-Photograph
Experte
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Geschrieben am: 02.05.2012 um 18:30 Uhr
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Zitat von Thomas1106: Ist es denn sooooo schwer bei Google nach Betreuungsrecht/Heimunterbringung zu suchen? Kleiner Tipp: Im Großen und Ganzen ist eine Unterbringung nur auf richterliche Anordnung oder wenn die untergebrachte Person zustimmt möglich. Wenn die Person einen Betreuer hat, dessen Zuständigkeit auch der Wohnort ist dann geht das mit der Unterbringung wenn man sich an den Betreuer wendet. Ein Richter wird eine Zwangseinweisung von den Kriterien Selbstgefährung/Fremdgefährdung abhängig machen.
hab ich doch schon in verkürzter form vor zwei drei Seiten gesagt aber das juckt hier ja keinen weil alle nur rumflamen
https://www.facebook.com/pages/Dark-Phot ography/233622343396846
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Thomas1106
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.05.2012 um 18:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.05.2012 um 18:49 Uhr
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Da hast du Recht: was ein 16jähriger über etwas so Einschneidendes wie eine Zwangseinweisung sagt sollte niemanden interessieren. Wozu müssen die die über eine Zwangseinweisung entscheiden denn wohl studieren?
Natürlich darfst du deine Meinung sagen, wenn aber wirklich jemand glaubt deine Auffassung sei der Weisheit letzter Schluss der hat echt ein Problem
www.schwabenhypnose.de
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NBN
Profi
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Geschrieben am: 03.05.2012 um 02:28 Uhr
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so'n scheiß tangiert mich nicht.
geh ein bier trinken und ignoriere die alte. das schlimmste für manche menschen ist, wenn man sie nicht beachtet.
- Nordish by Nature! -
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D-Photograph
Experte
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Geschrieben am: 03.05.2012 um 21:29 Uhr
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Zitat von Thomas1106: Da hast du Recht: was ein 16jähriger über etwas so Einschneidendes wie eine Zwangseinweisung sagt sollte niemanden interessieren. Wozu müssen die die über eine Zwangseinweisung entscheiden denn wohl studieren?
Natürlich darfst du deine Meinung sagen, wenn aber wirklich jemand glaubt deine Auffassung sei der Weisheit letzter Schluss der hat echt ein Problem
danke :)
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