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Forum / Politik und Wirtschaft

Untervermietung

Nikita_06 - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
12 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2012 um 20:44 Uhr

Hallo!

Kennt sich jemand von euch mit Untervermietung aus?
Habe im Internet schon einige Sachen dazu gelesen, bin mir aber nicht ganz sicher, welche Verträge etc. alles wichtig sind.

Außerdem stellt sich bei mir die Frage, wie ich rechtlich abgesichert bin, da mein Zimmer möbliert ist und nicht alle Möbel meinen Vermietern gehören, sondern auch teilweise mir.

Wenn jemand schonmal ein Zimmer untervermietet hat, wäre ich sehr dankbar für ein paar Tipps ;-)

Würde auch gerne mal hören, ob ihr damit positive bzw. negative Erfahrungen gemacht habt!

Vielen Dank!

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2012 um 20:56 Uhr

Untermietvertrag ist wichtig.

Wo sind denn deine Sorgen? Ist nicht arg anders als bei nem normalen Mietvertrag

I still don't believe in Germanys right to exist.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2012 um 21:02 Uhr

1. Frage: Hat dein Vermieter der Untervermietung zugestimmt?

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2012 um 21:03 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

1. Frage: Hat dein Vermieter der Untervermietung zugestimmt?

Sonst waers nich ihr_e Vermieter_in

I still don't believe in Germanys right to exist.

Nikita_06 - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
12 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2012 um 21:13 Uhr

DIe Zustimmung habe ich schon per email erhalten!
Ich werde die Vermieter aber noch auf dem Vertrag unterschreiben lassen.
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2012 um 21:23 Uhr

Zitat von luftprinzip:

Zitat von Der666Diablo:

1. Frage: Hat dein Vermieter der Untervermietung zugestimmt?

Sonst waers nich ihr_e Vermieter_in


hä? da stand mit keinem wort etwas von der zustimmung und nur in einem satz, dass die vermieter (ihr) die möbel z.T stellen, also ich weiss nicht musst wohl mal wieder bisschen Senf dazu geben, was.

aber gut, mit dem nächsten kommentar von ihr wurde es ja aufgelöst. :P

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 31.03.2012 um 00:35 Uhr

Zitat von Nikita_06:

Außerdem stellt sich bei mir die Frage, wie ich rechtlich abgesichert bin, da mein Zimmer möbliert ist und nicht alle Möbel meinen Vermietern gehören, sondern auch teilweise mir.


Wie willst du denn rechtlich abgesichert sein? Wenn der Untermieter etwas kaputt macht, muss er für gewöhnlich dafür geradestehen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Nikita_06 - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2006
12 Beiträge

Geschrieben am: 31.03.2012 um 11:29 Uhr

Mir ist noch unklar, wie ich das im Vertrag aufgliedern soll.

Wenn er/sie Möbel von den Vermietern kaputt macht soll er/sie das ja bezahlen und wenn er/sie Möbel von mir kaputt macht soll er/sie das auch bezahlen.

Also 2 verschiedene Übergabeprotokolle verfassen oder irgendwie untergliedern?
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 31.03.2012 um 11:35 Uhr

Zitat von Nikita_06:

Mir ist noch unklar, wie ich das im Vertrag aufgliedern soll.

Wenn er/sie Möbel von den Vermietern kaputt macht soll er/sie das ja bezahlen und wenn er/sie Möbel von mir kaputt macht soll er/sie das auch bezahlen.

Also 2 verschiedene Übergabeprotokolle verfassen oder irgendwie untergliedern?


Mach doch einfach so, dass die Möbel bei beschädigung generell zu bezahlen sind, da dein Vermieter hierzu ja die Einverständnis gab ist er in diesem Fall (und, da er dir die Sache ja bereits vermietet hat) nur "Unabhängiger Dritter" - hat damit also prinzipiell gar nichts zu tun, außer, dass er dir eben die zu vermietende Sache stellt und erlaubt sie unter zu vermieten.

Ergo: Du musst in dem Vertrag dafür sorgen, das _jeglicher_ zu begleichende Schaden an dich herangetragen und beglichen wird und reichst dies dann an deinen Vermieter (falls seine Sache) weiter. Mehr muss da auch nicht rein und das muss dann auch nicht weiter gesplittet werden. ;-)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

WddWdd
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2012
221 Beiträge
Geschrieben am: 31.03.2012 um 11:38 Uhr

Zitat von Nikita_06:



Wenn er/sie Möbel von den Vermietern kaputt macht khgdyfthj,vegnsukblah


kaution?
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 31.03.2012 um 12:21 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Ergo: Du musst in dem Vertrag dafür sorgen, das _jeglicher_ zu begleichende Schaden an dich herangetragen und beglichen wird und reichst dies dann an deinen Vermieter (falls seine Sache) weiter. Mehr muss da auch nicht rein und das muss dann auch nicht weiter gesplittet werden. ;-)


Denke auch, dass es schlicht am einfachsten ist, wenn alles über dich läuft. So wirklich kompliziert ist das aber nicht. Kannst du, denke ich, deinen Mietvertrag sehr gut als Beispiel nehmen, wie das alles zu schreiben ist.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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