VectraC - 33
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:00 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.03.2012 um 21:00 Uhr
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Hallo,
ich habe eine Frage. Am 9.3.12 habe ich mir bei Euronics XXL ein 2.1 HiFi System für meinen PC gekauft. Jedoch habe ich da ein Problem mit Rauschen und mit einem starken Knallen beim Ausschalten des Subwoofers. Soviel ich weiß ist es möglich im Lauf von 14 Tagen die Ware umzutauschen. Ich will mir aber nicht das gleiche holen sondern habe eine bessere Ware entdeckt die ca 20€ mehr kostet. Ist es möglich meine jetzige Ware durch die bessere umzutauschen in dem ich "draufzahle"?
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colonalhogan
Profi
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:03 Uhr
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1. hingehen
2. fragen
Ein neues Profil ändert weder Charakter, IQ, Niveau noch das Verhalten. Lass dir das eine Lehre sein
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raubelefant - 41
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:03 Uhr
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Zitat von VectraC: Hallo,
ich habe eine Frage. Am 9.3.12 habe ich mir bei Euronics XXL ein 2.1 HiFi System für meinen PC gekauft. Jedoch habe ich da ein Problem mit Rauschen und mit einem starken Knallen beim Ausschalten des Subwoofers. Soviel ich weiß ist es möglich im Lauf von 14 Tagen die Ware umzutauschen. Ich will mir aber nicht das gleiche holen sondern habe eine bessere Ware entdeckt die ca 20€ mehr kostet. Ist es möglich meine jetzige Ware durch die bessere umzutauschen in dem ich "draufzahle"?
Es ist ein weit verbreiteter – u.U. auch kostspieliger – Irrtum zu glauben, fehlerfreie Sachen könnten problemlos innerhalb von zwei Wochen einfach zurückgegeben werden.
gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht!
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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scw - 42
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:04 Uhr
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Das 14-tägige Rückgaberecht hast du rechtlich nur bei Käufen, die du im Internet (oder am Telefon) getätigt hast. Also alle Käufe nach dem Fernabsatzgesetz. Wenn du allerdings in einem Laden eingekauft hast, hast du rein rechtlich kein 14-tägiges Rückgaberecht. Der Händler kann es aber zurücknehmen, das ist dann allerdings nur Kulanz.
Bei einem Defekt hat der Händler allerdings das Recht, das Gerät einzuschicken bzw. zwei Reperaturversuche vorzunehmen, bevor er eine Wandlung (=Geld zurück) vornehmen muss.
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raubelefant - 41
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:04 Uhr
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Ansprüche wegen Mängel verjähren nach 2 Jahren. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht darf vom Händler nicht eingeschränkt werden! Das gilt auch für preisreduzierte Waren und Sonderangebote, sofern sie nicht z.B. als 2. Wahl gekennzeichnet sind.
Bei gebrauchten Waren ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr beschränkt.
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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Google-WTF - 28
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:05 Uhr
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1.eine mail schreiben
2.anrufen und nach fragen
Verkaufe "WLAN"Kabel 1meter 22cent einfach anschreiben xD/// ich hasse es wenn man fußzeilen kopiert
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unzumutbar - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:06 Uhr
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Zitat von raubelefant: Zitat von VectraC: Hallo,
ich habe eine Frage. Am 9.3.12 habe ich mir bei Euronics XXL ein 2.1 HiFi System für meinen PC gekauft. Jedoch habe ich da ein Problem mit Rauschen und mit einem starken Knallen beim Ausschalten des Subwoofers. Soviel ich weiß ist es möglich im Lauf von 14 Tagen die Ware umzutauschen. Ich will mir aber nicht das gleiche holen sondern habe eine bessere Ware entdeckt die ca 20€ mehr kostet. Ist es möglich meine jetzige Ware durch die bessere umzutauschen in dem ich "draufzahle"?
Es ist ein weit verbreiteter – u.U. auch kostspieliger – Irrtum zu glauben, fehlerfreie Sachen könnten problemlos innerhalb von zwei Wochen einfach zurückgegeben werden.
gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht!
Aber wenn es rauscht und knackt ist die Ware nicht fehlerfrei... Außer der Fehler liegt am PC/Verkabelung, etc... Dann muss man da nochmal selber nachschauen. Ich weiß allerdingt nicht wie kulant die Euronics-Mitarbeiter sind.
Ich hasse meine Signatur!
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scw - 42
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:07 Uhr
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Zitat von unzumutbar:
Aber wenn es rauscht und knackt ist die Ware nicht fehlerfrei... Außer der Fehler liegt am PC/Verkabelung, etc... Dann muss man da nochmal selber nachschauen. Ich weiß allerdingt nicht wie kulant die Euronics-Mitarbeiter sind.
siehe mein letzter Post. Entweder er schickt es ein oder gibt dem Kunden ein neues Gerät mit. Komplett zurück nehmen und das Geld ausbezahlen _muss_ er nicht.
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VectraC - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:07 Uhr
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Zitat von scw: Das 14-tägige Rückgaberecht hast du rechtlich nur bei Käufen, die du im Internet (oder am Telefon) getätigt hast. Also alle Käufe nach dem Fernabsatzgesetz. Wenn du allerdings in einem Laden eingekauft hast, hast du rein rechtlich kein 14-tägiges Rückgaberecht. Der Händler kann es aber zurücknehmen, das ist dann allerdings nur Kulanz.
Bei einem Defekt hat der Händler allerdings das Recht, das Gerät einzuschicken bzw. zwei Reperaturversuche vorzunehmen, bevor er eine Wandlung (=Geld zurück) vornehmen muss.
Nur im Internet? Also soviel ich weiß ist es bei Media Markt möglich
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scw - 42
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 12.03.2012 um 21:08 Uhr
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Zitat von VectraC: Zitat von scw: Das 14-tägige Rückgaberecht hast du rechtlich nur bei Käufen, die du im Internet (oder am Telefon) getätigt hast. Also alle Käufe nach dem Fernabsatzgesetz. Wenn du allerdings in einem Laden eingekauft hast, hast du rein rechtlich kein 14-tägiges Rückgaberecht. Der Händler kann es aber zurücknehmen, das ist dann allerdings nur Kulanz.
Bei einem Defekt hat der Händler allerdings das Recht, das Gerät einzuschicken bzw. zwei Reperaturversuche vorzunehmen, bevor er eine Wandlung (=Geld zurück) vornehmen muss.
Nur im Internet? Also soviel ich weiß ist es bei Media Markt möglich
Das ist wie schon geschrieben Kulanz des Händlers.
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raubelefant - 41
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:10 Uhr
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Zitat von VectraC: Zitat von scw: Das 14-tägige Rückgaberecht hast du rechtlich nur bei Käufen, die du im Internet (oder am Telefon) getätigt hast. Also alle Käufe nach dem Fernabsatzgesetz. Wenn du allerdings in einem Laden eingekauft hast, hast du rein rechtlich kein 14-tägiges Rückgaberecht. Der Händler kann es aber zurücknehmen, das ist dann allerdings nur Kulanz.
Bei einem Defekt hat der Händler allerdings das Recht, das Gerät einzuschicken bzw. zwei Reperaturversuche vorzunehmen, bevor er eine Wandlung (=Geld zurück) vornehmen muss.
Nur im Internet? Also soviel ich weiß ist es bei Media Markt möglich
das entscheidet jeder händler für sich selber ob er so etwas einräumt oder nicht.
Odi profanum vulgus et arceo-Ich verachte den ungebildeten Pöbel und meide ihn
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Crcssnn
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:11 Uhr
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Zitat von VectraC: Hallo,
ich habe eine Frage. Am 9.3.12 habe ich mir bei Euronics XXL ein 2.1 HiFi System für meinen PC gekauft. Jedoch habe ich da ein Problem mit Rauschen und mit einem starken Knallen beim Ausschalten des Subwoofers. Soviel ich weiß ist es möglich im Lauf von 14 Tagen die Ware umzutauschen. Ich will mir aber nicht das gleiche holen sondern habe eine bessere Ware entdeckt die ca 20€ mehr kostet. Ist es möglich meine jetzige Ware durch die bessere umzutauschen in dem ich "draufzahle"?
Was sagt denn die Widerrufsbelehrung?
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:25 Uhr
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Zitat von raubelefant: das entscheidet jeder händler für sich selber ob er so etwas einräumt oder nicht.
Richtig. Die meisten (großen) Händler machen das inzwischen auch. Euronics vermutlich auch.
Ob es im betreffenden Fall zurückgenommen bzw. "ausgetauscht" werden kann, kann man letztendlich nur mit Nachfragen im Geschäft ermitteln. Rechtsanspruch gibt es, wie meine Vorposter sagten, keinen, wenn die Ware keinen Mangel hat.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Planlos- - 32
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 21:56 Uhr
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das wird solang du die rechnung noch hast kein problem sein
und ja wenn das gerät nicht in ordnung ist hast du sogar anspruch auf ersatz nach 2 reperaturversuchen auch wenn du des im laden gekauft hast
dazu gibts auf elektronikartikel sowieso eine gewisse garantie des herstellers soweit ich weiß aber das ist auch alles egal weil du das ziemlich sicher bei euronics ohne große fragen zurückgeben kannst
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Tailer89 - 67
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 22:09 Uhr
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das muß nicht mal anden Boxen liegen das rauschen oder Gnallen beim ausschalten das könnte an deinem rechner liegen und umtauschen gegen einderes systen ist kein Problem bloß wenn die keinsdahaben wiste Pech haben wegen dein Geld weil die geben nur Gutscheine um den wert aus ich hatte mal das selbe Problem hatte nur schwierigkeiten mit dennen deswegen kaufe ich schon Lange nichts mehr bei denn
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Schairerle - 34
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 12.03.2012 um 22:44 Uhr
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Zitat von Tailer89: das muß nicht mal anden Boxen liegen das rauschen oder Gnallen beim ausschalten das könnte an deinem rechner liegen und umtauschen gegen einderes systen ist kein Problem bloß wenn die keinsdahaben wiste Pech haben wegen dein Geld weil die geben nur Gutscheine um den wert aus ich hatte mal das selbe Problem hatte nur schwierigkeiten mit dennen deswegen kaufe ich schon Lange nichts mehr bei denn
bitte, BITTE, benutz Satzzeichen!
Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!
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