ZER0-CooL - 35
Champion
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Geschrieben am: 04.02.2012 um 20:33 Uhr
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Guten Abend,
sind knapp über 600€ Anwaltskosten bei einem Streitwert von 2300€ angemessen?
Grüßchen
ZER0
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User73083 - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.02.2012 um 20:36 Uhr
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naja das Kommt auf den Zeitraum an
und ob es eine Adressrecherche gab und Zinsen
iMac 27" 2TB 16GB i5 3,1 MacBook Pro 15" 750GB 8GB 2,2 i7 , iPhone 4S 64GB bl&whi. iPad 2 3G 64G
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ZER0-CooL - 35
Champion
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Geschrieben am: 04.02.2012 um 20:37 Uhr
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Zitat von User73083: naja das Kommt auf den Zeitraum an
und ob es eine Adressrecherche gab und Zinsen
Das ist das erste Schreiben vom Anwalt, die Adresse war/ist bekannt. Zinsen sind keine aufgeschlüsselt somit handelt es sich noch um die Hauptforderung.
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 04.02.2012 um 20:50 Uhr
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kommt drauf an, wenn es sich um 2300€in mp3s handelt[...] sonst ist das eher unüblich würd ich mal behaupten, wobei ich bisher auch alles durch die rechtschutz abgedeckt hatte.
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 04.02.2012 um 20:58 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Guten Abend,
sind knapp über 600€ Anwaltskosten bei einem Streitwert von 2300€ angemessen?
Grüßchen
ZER0
Kommt drauf an, was für eine Form der Abrechnung ihr ausgemacht habt. Also nach der RVG oder nach Stundensätzen. Dann natürlich wie viele Anwälte du beauftragt hast und worum es genau ging.
Wenn es nach der RVG ging, hier der Rechner:
RVG-Rechner
(die BRAGO ist seit 2004 nicht mehr in Kraft. Sie wurde ersetzt durch das RVG)
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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ZER0-CooL - 35
Champion
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Geschrieben am: 04.02.2012 um 21:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.02.2012 um 21:45 Uhr
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Der eigentliche Streitwert liegt bei 2597,84€ aber in der Kostennote steht ein Wert von 6557,84, irgendwas stimmt da doch nicht? oO
Achso ja es ging nach RVG und ist auch so aufgeführt:
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG 487,50
Nur passt es ja nicht, da 1,3 ........ bei 2597,84 eigentlich 245,70€ sind...
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 04.02.2012 um 22:09 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Der eigentliche Streitwert liegt bei 2597,84€ aber in der Kostennote steht ein Wert von 6557,84, irgendwas stimmt da doch nicht? oO
Achso ja es ging nach RVG und ist auch so aufgeführt:
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG 487,50
Nur passt es ja nicht, da 1,3 ........ bei 2597,84 eigentlich 245,70€ sind...
frag doch einfach deinen RAe
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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-Alba-King- - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 05.02.2012 um 08:33 Uhr
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Ungefähr 10% des Streitwertes normal.
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