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Forum / Politik und Wirtschaft

14 tägiges rückgaberecht ?!

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piepmax - 37
Profi (offline)

Dabei seit 04.2006
794 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:37 Uhr

Zitat von Marki007:

Zitat von piepmax:

Zitat von Marki007:

Du kannst innerhalb von 10 Tagen von jedem, wirklich von jedem Vertrag zurücktreten, ohne Angabe von Gründen. Manche räumen auch 14 Tage ein.

Ähh, Nein!


Doch, das ist Gesetz.

Nein :-)
Wenn du dieser Meinung bist dann bitte mit Quelle.

Die Feder ist mächtiger als das Schwert - Die Ignoranz gefährlicher als das Messer.

SkyTouch- - 30
Profi (offline)

Dabei seit 07.2011
420 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:37 Uhr

Zitat von scw:

Zitat von SkyTouch-:

Mein Opa hat's so mit der Kamera gemacht. Die war paar Tage reduziert. Dann ist er hin und hat gefragt, ob er die Differenz rausbekommt. Wenn nicht, dann hätte er die Kamera zurückgegeben und 'ne neue gekauft.
Der Typ meinte dann, dass die das Geld immer rausgeben. ;D


Lies mal den Post vor dir. Rechtlich gibt es kein 14 tägiges Rückgaberecht, wenn man es nicht über Internet/Telefon o.ä. gekauft hat. Wenn der Händler es allerdings trotzdem zurück nimmt, ist es Kulanz des Händlers!

Marki007
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1359 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:40 Uhr

Zitat von piepmax:

Zitat von Marki007:

Zitat von piepmax:

Zitat von Marki007:

Du kannst innerhalb von 10 Tagen von jedem, wirklich von jedem Vertrag zurücktreten, ohne Angabe von Gründen. Manche räumen auch 14 Tage ein.

Ähh, Nein!


Doch, das ist Gesetz.

Nein :-)
Wenn du dieser Meinung bist dann bitte mit Quelle.


Rücktritt, nicht Rückgabe
xXSchereXx
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
314 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:41 Uhr

beim promarkt gibts ne preis garantie. also ich mir mein phillips fernseher gekauft hab hatte er 399€ gekostet drei tage später war er im angebot für 333€ also mit kassenzettel hin und die haben das dann mir ohne probleme ausgezahlt. wie s da beim müller aussieht weiß ich nicht aber ich bezweifel es sehr schwer ;-)

Fahre nie schneller als dein schutzengel, meiner hat 250 ps :) ^^

piepmax - 37
Profi (offline)

Dabei seit 04.2006
794 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:42 Uhr

Zitat von Marki007:


Rücktritt, nicht Rückgabe

Bist du lernresistent?
Wenn du im Laden etwas kaufst hast du keinen Anspruch darauf dass der Händler die Ware zurücknimmt solange diese fehlerfrei ist.
Im Fernabsatz gelten andere Regelungen.

Die Feder ist mächtiger als das Schwert - Die Ignoranz gefährlicher als das Messer.

Marki007
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1359 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:43 Uhr

Zitat von piepmax:

Zitat von Marki007:


Rücktritt, nicht Rückgabe

Bist du lernresistent?
Wenn du im Laden etwas kaufst hast du keinen Anspruch darauf dass der Händler die Ware zurücknimmt solange diese fehlerfrei ist.
Im Fernabsatz gelten andere Regelungen.


Du bist wohl lernresistent. Wie gesagt Rücktritt, nicht Rückgabe. Das ist garantiert.
piepmax - 37
Profi (offline)

Dabei seit 04.2006
794 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:49 Uhr

Zitat von Marki007:

Zitat von piepmax:

Zitat von Marki007:


Rücktritt, nicht Rückgabe

Bist du lernresistent?
Wenn du im Laden etwas kaufst hast du keinen Anspruch darauf dass der Händler die Ware zurücknimmt solange diese fehlerfrei ist.
Im Fernabsatz gelten andere Regelungen.


Du bist wohl lernresistent. Wie gesagt Rücktritt, nicht Rückgabe. Das ist garantiert.

Bitte.

Die Feder ist mächtiger als das Schwert - Die Ignoranz gefährlicher als das Messer.

Necrodia - 34
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1311 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:50 Uhr

Zitat von Marki007:

Zitat von piepmax:

Zitat von Marki007:


Rücktritt, nicht Rückgabe

Bist du lernresistent?
Wenn du im Laden etwas kaufst hast du keinen Anspruch darauf dass der Händler die Ware zurücknimmt solange diese fehlerfrei ist.
Im Fernabsatz gelten andere Regelungen.


Du bist wohl lernresistent. Wie gesagt Rücktritt, nicht Rückgabe. Das ist garantiert.


Da müssen auch erst Bedinungen erfüllt werden, die hier nicht zutreffen..

Das schüttelt der BOSS einfach so ausm Ärmel.. as if it was nothing :D

alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:55 Uhr

Zitat von 325er:

Hallo, habe mir vor 8 tagen unglücklicher weise einen Nintendo 3Ds für 239€ gekauft. da man die scheißdinger 3 tage späther allerdings auf 169€
runtergesetzt hat hab ich mich gefragt ob ich das ding nicht einfach zurückgeben könnte (ich habe zumindest mal gehört das man solche artikel ohne angabe von gründen innerhalb von 14 tagen wieder zurückgeben kann ^^) sind ja immerhin 70€
mfg

Die schlechte Nachricht.
Rücktritt nein, evtl. Kulanz, was ich aber nicht glaube.
War schon Ende Juli bekannt das der Preis des 3DS zum 12.08. reduziert wird.
Du hast noch die Möglichkeit einer Reklamation wegen Kopfschmerzen und Übelkeit. Solltest Dir aber gut überlegen.

Die gute Nachricht:
12.08.2011
Nintendo 3DS-Besitzer können sich weiterhin registrieren und 20 kostenlose Spiele erhalten!

Falls Sie Ihr Nintendo 3DS-System vor dem 12. August 2011 erworben haben, jedoch die Frist für die Anmeldung zum Nintendo 3DS Botschafter-Programm versäumt haben, werden Sie erfreut sein, dass Sie sich immer noch registrieren können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Webseite zum Nintendo 3DS Botschafter-Programm.

Alle Kunden, die vor dem 12. August 2011 Ihr System gekauft und den Nintendo eShop besucht bzw. das neueste System-Update durchgeführt haben, sind bereits dafür qualifiziert, ihre kostenlos herunterladbare Software zu erhalten. Wir werden Ihnen bald ein Online-Tool zur Verfügung stellen, mit dem Sie Ihren Status nachverfolgen können. Weitere Details dazu finden Sie hier auf unserer Webseite zum Nintendo 3DS Botschafter-Programm.


Wir Sind Hier

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2011 um 19:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.08.2011 um 19:59 Uhr

Zitat von Marki007:

Zitat von piepmax:

Zitat von Marki007:

Du kannst innerhalb von 10 Tagen von jedem, wirklich von jedem Vertrag zurücktreten, ohne Angabe von Gründen. Manche räumen auch 14 Tage ein.

Ähh, Nein!


Doch, das ist Gesetz.


Würde mich jetzt auch interessieren, worauf du genau anspielst?!


Zum Topic:
Wenn die Sache beim Müller gekauft worden ist, solltest du sie normalerweise noch umtauschen können. Sollte eben nicht allzu mitgenommen aussehen und noch komplett sein. In jedem Fall ist es aber eine Kulanz der Firma Müller und kein rechtlich einklagbares Ding.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

DonEscobar
Champion (offline)

Dabei seit 08.2006
3533 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2011 um 20:45 Uhr

Zitat von cEoN:

wo gekauft ? Im Internet ja im Laden nein

im laden genau so, ja!

Die guten Dinge kommen zu denen, die warten können.

scw - 41
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 14.08.2011 um 21:30 Uhr

Zitat von DonEscobar:

Zitat von cEoN:

wo gekauft ? Im Internet ja im Laden nein

im laden genau so, ja!


Und nochmal jemand lernresistentes ;-) Man hat im Laden KEIN 14-tägiges Rückgabrecht!
Bzw. zeig mir doch mal eine Quelle, die belegt, dass man das im Laden auch hat ;-)
kleiner-Nils - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2005
67 Beiträge

Geschrieben am: 14.08.2011 um 21:34 Uhr

"Kein Recht auf Umtausch

Was viele Kunden nicht wissen: Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Umtausch ist Kulanzsache und funktioniert nur, wenn der Händler mitspielt. Von Rechts wegen gilt beim Einkauf im Laden der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Die meisten Händler gehen aber wohlwollend mit ihren Kunden um. Auch zum eigenen Gewinn: Zufriedene Kunden kommen wieder und lassen die Kasse klingen."

Quelle

BLUB!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 18.08.2011 um 11:32 Uhr

Zitat von kleiner-Nils:

"Kein Recht auf Umtausch

Was viele Kunden nicht wissen: Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Umtausch ist Kulanzsache und funktioniert nur, wenn der Händler mitspielt. Von Rechts wegen gilt beim Einkauf im Laden der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Die meisten Händler gehen aber wohlwollend mit ihren Kunden um. Auch zum eigenen Gewinn: Zufriedene Kunden kommen wieder und lassen die Kasse klingen."

Quelle


:daumenhoch:

Lediglich die oben ja schon gemachte Ergänzung: Ausnahme sind sog. Fernabsatzverträge. Hier besteht ein Widerrufsrecht.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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