Geschrieben am: 20.09.2011 um 23:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.09.2011 um 23:28 Uhr
|
|
Wieder sehr interessanter Artikel in der Süddeutschen:
Eine öffentlich-rechtliche Keule
Zitat: Über die Vereinzelung oder das hochwertige Programm ließe sich viel erzählen. Man könnte noch einmal daran erinnern, dass gerade ein Polizeiruf vom Fernsehdirektor des Bayerischen Rundfunks zensiert worden ist. Der Krimi Hans Steinbichlers wurde zwar nicht verboten, aber er darf erst nachts ausgestrahlt werden und nicht um 20.15 Uhr, weil sein Thema und seine Art, mit dem Thema umzugehen, Kindern und Jugendlichen Angst machen könne. Steinbichlers Thema ist das religiös motivierte Attentat. Seine Art ist das Kammerspiel, ein Fall von Sterbehilfe, der Attentäter und Kommissar in Dunkelheit zusammenbringt. Die Entscheidung, den Sendeplatz zu verschieben, ist eher unbegreiflich. Oder naheliegend.
In der Logik des Öffentlich-Rechtlichen liegt es, den Sterbehilfe-Polizeiruf zu indizieren und Projekte wie Dreileben zu ermöglichen - passenderweise ist der BR als einer der Auftraggeber auch noch beteiligt. Das System des mit Gebühren finanzierten und sich selbst kontrollierenden Fernsehens hat eine zum Teil schwer erträgliche Ambivalenz ausgebildet. Sie ist gekennzeichnet von Quote, Willkür und Angst, von handwerklicher Enge und individueller Großzügigkeit, von Regeln und Ausnahmen.
Danke, Klischeepunk und dein Bashing. Ich suche mir ein neues Forum zum Diskutieren.
|