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Flyer - "Der Festungs-Bote"

spaceinvade - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1513 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 14:46 Uhr

Hab gerade so einen gelben Flyer gefunden, auf dem unteranderem der Rechtsanspruch der BRD in frage gestellt wird. Jetzt wollte ich mal wiesen ob sowas nicht eigentlich Volksverhetzung ist?

Timor Domini principium sapientiae

luftprinzip - 82
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 14:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.06.2011 um 14:49 Uhr

Wieso sollte es denn Volksverhetzung sein?

I still don't believe in Germanys right to exist.

LalaLand
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
711 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 14:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.06.2011 um 14:53 Uhr

Ne
§130 StGB

Edit: Soweit ich weis werden diese Gruppen von dem Verfassungsschutz nicht ernst genommen. Das passt auch so, wie ich finde. Arme Irren.
Die Leute vom Esoterik-Club werden ja auch nicht eingesperrt. ^^
arathor
Profi (offline)

Dabei seit 03.2006
495 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 15:24 Uhr

Zitat von LalaLand:

Ne
§130 StGB

Edit: Soweit ich weis werden diese Gruppen von dem Verfassungsschutz nicht ernst genommen. Das passt auch so, wie ich finde. Arme Irren.
Die Leute vom Esoterik-Club werden ja auch nicht eingesperrt. ^^

Schade Gell?
Freie Meinung wäre schon ein Grund dazu jemand einzusperren^^

Glaub nicht alles was Du denkst!

bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 15:25 Uhr

Zitat von spaceinvade:

Hab gerade so einen gelben Flyer gefunden, auf dem unteranderem der Rechtsanspruch der BRD in frage gestellt wird. Jetzt wollte ich mal wiesen ob sowas nicht eigentlich Volksverhetzung ist?


Seit wann sind Komiker Volksverhetzer?

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 15:55 Uhr

Zitat von spaceinvade:

Hab gerade so einen gelben Flyer gefunden, auf dem unteranderem der Rechtsanspruch der BRD in frage gestellt wird. Jetzt wollte ich mal wiesen ob sowas nicht eigentlich Volksverhetzung ist?


inwiefern erfüllt das den tatbestand??

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

LalaLand
Profi (offline)

Dabei seit 10.2006
711 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 16:42 Uhr

Zitat von arathor:


Schade Gell?
Freie Meinung wäre schon ein Grund dazu jemand einzusperren^^

Zu freien Meinungsäußerung gehört auch das Unsinn reden. Das dürfen die solange sie wollen. Nix schade.
spaceinvade - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1513 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 17:36 Uhr

Zitat von SNI87:


inwiefern erfüllt das den tatbestand??

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


In dem man die in der BRD lebenden Menschen als Gruppe bezeichnet?!


Timor Domini principium sapientiae

BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 27.06.2011 um 18:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.06.2011 um 18:37 Uhr

Zitat von spaceinvade:

In dem man die in der BRD lebenden Menschen als Gruppe bezeichnet?!

Dann fehlt immer noch der Teil von wegen "beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet".

Wie gesagt, Meinungsfreiheit beinhaltet vor allem (!) die unbliebten Meinungen und die Freiheit abstrusen Stuss zu verzapfen. Wie schon ein schlauer Mensch lange vor uns gesagt hat, "ich lehne ab was du sagst, aber ich werde dein Recht es zu sagen mit meinem Leben verteidigen" - das ist Meinungsfreiheit.

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

spaceinvade - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1513 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 18:51 Uhr

Zitat von BlackRock:

Zitat von spaceinvade:

In dem man die in der BRD lebenden Menschen als Gruppe bezeichnet?!

Dann fehlt immer noch der Teil von wegen "beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet".

Wie gesagt, Meinungsfreiheit beinhaltet vor allem (!) die unbliebten Meinungen und die Freiheit abstrusen Stuss zu verzapfen. Wie schon ein schlauer Mensch lange vor uns gesagt hat, "ich lehne ab was du sagst, aber ich werde dein Recht es zu sagen mit meinem Leben verteidigen" - das ist Meinungsfreiheit.


Dann ist es verleumdung da die/er/sie/es ja ihn nicht anerkennen wollen

Timor Domini principium sapientiae

BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 27.06.2011 um 18:55 Uhr

Du musst den Paragraph schon ganz lesen, nicht nur in Bruchstücken. Die Verleumdung muss sein "wegen [..] Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe" um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen.

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

spaceinvade - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1513 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 19:00 Uhr

Zitat von BlackRock:

Du musst den Paragraph schon ganz lesen, nicht nur in Bruchstücken. Die Verleumdung muss sein "wegen [..] Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe" um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen.


Ich weis nicht wie nennt man das dann wenn man einen Staat nicht anerkennt? Feindbegünstigung?

Timor Domini principium sapientiae

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 19:01 Uhr

Zitat von spaceinvade:


Ich weis nicht wie nennt man das dann wenn man einen Staat nicht anerkennt? Feindbegünstigung?


Also in dem Fall: dumm - oder Fim^^


Gruß

spaceinvade - 36
Experte (offline)

Dabei seit 04.2011
1513 Beiträge

Geschrieben am: 27.06.2011 um 19:03 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von spaceinvade:


Ich weis nicht wie nennt man das dann wenn man einen Staat nicht anerkennt? Feindbegünstigung?


Also in dem Fall: dumm - oder Fim^^


Gruß


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Timor Domini principium sapientiae

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