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Forum / Politik und Wirtschaft

medimarkt verarscht kunden..

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Les__Twins - 14
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2011
85 Beiträge
Geschrieben am: 22.06.2011 um 10:51 Uhr

Zitat von die_eine_da:

ich hab mir vor n paar wochen das htc 7 pro dort gekauft angeblich mit 16 GB und auf der verpackung stand 8 GB
gibt es da vllt. ein Gesetz mit dem ich jetzt entscädigung vordern kann?


heul halt rum man kauf dir ne speicherkarte und sei leise
Les__Twins - 14
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2011
85 Beiträge
Geschrieben am: 22.06.2011 um 10:52 Uhr

Zitat von spaceinvade:

Zitat von die_eine_da:

ich hab mir vor n paar wochen das htc 7 pro dort gekauft angeblich mit 16 GB und auf der verpackung stand 8 GB
gibt es da vllt. ein Gesetz mit dem ich jetzt entscädigung vordern kann?


Inerhalb 2 Wochen zurück geben, das Produkt entspricht nicht ganz deinen Vorstellungen


es gibt kein rückgabe recht in einem laden .....nur mal so leute...
PhenomX99 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 02.2009
607 Beiträge
Geschrieben am: 22.06.2011 um 10:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.06.2011 um 10:59 Uhr

Du kannst lediglich auf Kulanz hoffen, allerdings kann ich dich beruhigen, "Media-Markt" ist sehr kulant was sowas angeht..

Wie mein vorgänger schon schrieb, es gibt im Laden kein Rückgaberecht...
Dieses Recht gilt nur bei Geschäften nach dem Fernabsatzgesetz...

Diese Zeile kannst du mieten !

Les__Twins - 14
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2011
85 Beiträge
Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:02 Uhr

Zitat von PhenomX99:

Du kannst lediglich auf Kulanz hoffen, allerdings kann ich dich beruhigen, "Media-Markt" ist sehr kulant was sowas angeht..

Wie mein vorgänger schon schrieb, es gibt im Laden kein Rückgaberecht...
Dieses Recht gilt nur bei Geschäften nach dem Fernabsatzgesetz...


ja so ist es endlich mal jemand mit gripzzzz :-)
Way2Be - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2010
234 Beiträge
Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:03 Uhr

Was dann vielleicht auch mal interessant wäre:
Gibt es davon 2 Versionen mit verschieden viel Speicher?
Und wenn ja, dann die wichtigste Frage meiner Meinung nach:
für welche Version hast du dann im Endeffekt bezahlt?

ಠ_ಠ

learko - 47
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2009
1 Beitrag
Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:10 Uhr

also erstens gibt es kein rückgaberecht das gesetzlich verankert ist. diese angeblichen 2 wochen sind reine kulanz seitens des händlers. genausowenig wie 2 jahre garantie.es gibt keine gesetzliche garantie,eine garantie ist immer freiwillig seitens des Herstellers (herstellergarantie).ein handler vergibt keine garantie. in der regel sind es 1 jahr garantie und ein jahr gewährleistung, das heisst nach einem jahr muss der käufer gegenüber dem hersteller beweisen, dass der schaden schon ab kaufdatum bestanden hat.allerdings ist das so gut wie unmöglich,denn der hersteller wird sich rausreden und sagen,warum das gerät dann nicht gleich repariert oder ausgetauscht wurde. die gewährleistung ist im übrigen gesetzlich. garantie kann vom hersteller selbst bestimmt werden, das heisst auch die länge( brother zb gibt 3 jahre auf multifunktionsgeräte). was rückgabe in den zwei wochen betrifft,so schränken das immer mehr händler ein oder gehen fast nicht mehr drauf ein.grund ist,keienr will ein gebrauchtes gerät kaufen.wenn das gerät allerdings im orginalzustand verpackt ist,dürfte bei keinem einer rückgabe etwas im wege stehen.
DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:15 Uhr

Und es bewahrheitet sich immer wieder: Warum schaut man sich nicht genau an, was man kauft?
Wenn (GB drauf stehen, sind auch 8 drin.)
In Zukunft einfach besser aufpassen.

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

AudioMobil - 47
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 11.2003
2685 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.06.2011 um 11:19 Uhr

Sorry aber manchmal frage ich mich wirklich wie blöd man eigentlich sein kann? Wenn ich ein Handy gekauft habe merke ich doch nicht erst nach ein paar Wochen, daß auf der Verpackung 8GB statt 16GB steht. Wenn dann wiederum auf der Rechnung oder einem entsprechenden Angebotsprospekt oder dergleichen (wobei da Irrtum immer ausdrücklich ausgeschlossen wird) 16GB steht frage ich doch nicht lange in einem Internetforum blöd rum, sondern wende mich einfach direkt an das Geschäft. Ich bin kein Freund der "Ich bin doch nicht blöd" Apotheke aber solange du nicht *dort* nachgefragt hast und auch belegen kannst, daß dieses Handy ausdrücklich 16GB Speicher haben soll hat das mit verarschen nichts zu tun. Falls das dir einer der Verkäufer lediglich mündlich zugesichert hast wird's mit Beweisen schwer - aber auch in dem Fall gilt: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Das ist genauso dämlich wie der "Scheiß Telekom" Thread vor ein paar Tagen. Da war auch einer zu dämlich den Vertrag der Handyversicherung zu lesen und beschwert sich nachher über 60€ Selbstbeteiligung und schimpft auf die Telekom....da muss man doch einfach mal kurz das Hirn einschalten, dann klärt sich vieles von ganz alleine...:autsch:

AUDIO MOBIL ERBACH - Car Hifi, Mobile Media & More! autohifi24.com

Filmriss - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2009
1497 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:19 Uhr

selbst schuld wenn du zu blöd bist die verpackung zu lesen

Into the motherland the german army marches...

sabs_ - 12
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
119 Beiträge
Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.06.2011 um 11:20 Uhr

Zitat von learko:

in der regel sind es 1 jahr garantie und ein jahr gewährleistung, das heisst nach einem jahr muss der käufer gegenüber dem hersteller beweisen, dass der schaden schon ab kaufdatum bestanden hat.


Ich dachte immer, dass die Beweislastumkehr bereits nach sechs Monaten eintritt?!

Edit: "§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
AudioMobil - 47
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 11.2003
2685 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:22 Uhr

Vor allem "Entschädigung fordern"...geht's noch? Sind wir hier in den USA, wo man gleich McDonalds auf Millionen verklagen kann, weil man sich verbrannt hat nur weil auf dem Becher nicht draufstand, daß der Kaffee dummerweise heiß ist?

Wie gesagt, wenn du nachweisen kannst, daß du ausdrücklich ein 16GB Gerät gekauft hast kannst du darauf bestehen ein solches zu bekommen...aber die lachen dich aus, wenn du denen was von Schadensersatz erzählen möchtest....:-D

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sabs_ - 12
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
119 Beiträge
Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:23 Uhr

Zitat von AudioMobil:

Vor allem "Entschädigung fordern"...geht's noch? Sind wir hier in den USA, wo man gleich McDonalds auf Millionen verklagen kann, weil man sich verbrannt hat nur weil auf dem Becher nicht draufstand, daß der Kaffee dummerweise heiß ist?

Wie gesagt, wenn du nachweisen kannst, daß du ausdrücklich ein 16GB Gerät gekauft hast kannst du darauf bestehen ein solches zu bekommen...aber die lachen dich aus, wenn du denen was von Schadensersatz erzählen möchtest....:-D


Vorallem hat er ja nichtmal einen Schaden davon getragen ;-)
ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.06.2011 um 11:24 Uhr

Zitat von AudioMobil:

Sorry aber manchmal frage ich mich wirklich wie blöd man eigentlich sein kann? Wenn ich ein Handy gekauft habe merke ich doch nicht erst nach ein paar Wochen, daß auf der Verpackung 8GB statt 16GB steht. Wenn dann wiederum auf der Rechnung oder einem entsprechenden Angebotsprospekt oder dergleichen (wobei da Irrtum immer ausdrücklich ausgeschlossen wird) 16GB steht frage ich doch nicht lange in einem Internetforum blöd rum, sondern wende mich einfach direkt an das Geschäft. Ich bin kein Freund der "Ich bin doch nicht blöd" Apotheke aber solange du nicht *dort* nachgefragt hast und auch belegen kannst, daß dieses Handy ausdrücklich 16GB Speicher haben soll hat das mit verarschen nichts zu tun. Falls das dir einer der Verkäufer lediglich mündlich zugesichert hast wird's mit Beweisen schwer - aber auch in dem Fall gilt: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Das ist genauso dämlich wie der "Scheiß Telekom" Thread vor ein paar Tagen. Da war auch einer zu dämlich den Vertrag der Handyversicherung zu lesen und beschwert sich nachher über 60€ Selbstbeteiligung und schimpft auf die Telekom....da muss man doch einfach mal kurz das Hirn einschalten, dann klärt sich vieles von ganz alleine...:autsch:


Zitat von AudioMobil:

Vor allem "Entschädigung fordern"...geht's noch? Sind wir hier in den USA, wo man gleich McDonalds auf Millionen verklagen kann, weil man sich verbrannt hat nur weil auf dem Becher nicht draufstand, daß der Kaffee dummerweise heiß ist?

Wie gesagt, wenn du nachweisen kannst, daß du ausdrücklich ein 16GB Gerät gekauft hast kannst du darauf bestehen ein solches zu bekommen...aber die lachen dich aus, wenn du denen was von Schadensersatz erzählen möchtest....:-D


Danke!
Ich fang hier noch bald an zu heulen vor lachen.
zumliebhab - 53
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2006
87 Beiträge
Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.06.2011 um 11:50 Uhr

Also laut Hersteller hat das Ding generell nur 8 GB.

hier klicken

Da hätte dann schon ne weitere Speicherkarte dabei sein müssen. Dumm gelaufen, aber sich vorher über die technischen Daten erkundigen verhindert Ärger
bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 22.06.2011 um 11:59 Uhr

Zitat von zumliebhab:

Also laut Hersteller hat das Ding generell nur 8 GB.

hier klicken

Da hätte dann schon ne weitere Speicherkarte dabei sein müssen. Dumm gelaufen, aber sich vorher über die technischen Daten erkundigen verhindert Ärger


Windows Phone 7 -> Keine Speicherkartennutzung! Gibts nicht und fertig, ohne wenn und aber.

Und etwas zur beiläufigen Diskussion: Es gibt keine Garantie. Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung, die zwei Jahre gilt. Nach sechs Monaten tritt allerdings die Beweislastumkehr ein, was recht lästig sein kann. Trotzdem ist es so. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die auch mal bei 0 Tagen liegen kann, dann gilt aber trotzdem die zweijährige gesetzliche Gewährleistung.

Zum Thema selbst: Wenn ich mir ein recht teures Smartphone kaufe (bei mir das Samsung Omnia 7), dann informiere ich mich vorher über alles, was es zu wissen gibt. Und beim Händler selbst schaue ich mir den Artikel nochmal im Detail an und kaufe erst dann. Wenn man da dann blind einkauft und dann auch noch erst nach einigen Wochen bemerkt, dass man nicht das hat, was man wollte... dann kann man zwar auf die Kulanz des Verkäufers hoffen, allerdings ist man einfach nur selbst Schuld, wenn man den Artikel dann nicht umgetauscht bekommt.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

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