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Rechnung geöffnet

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kurtain - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2009
25 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:49 Uhr

Hallo,

Sind meine Eltern im Recht wenn sie meine Rechnungen öffnen? Ich bin zwar volljährig, wohne aber noch zu Hause. Kann mir da jemand helfen?

Kein Bock auf Google, deswegen frag ich euch :P
patoX
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3194 Beiträge

Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.06.2011 um 18:51 Uhr

nein
briefgeheimnis

Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P

-vanquished_
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2009
83 Beiträge

Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:52 Uhr

Nein.
Daniel_1996 - 28
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
4153 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.06.2011 um 18:55 Uhr

Zitat von kurtain:

Hallo,

Sind meine Eltern im Recht wenn sie meine Rechnungen öffnen? Ich bin zwar volljährig, wohne aber noch zu Hause. Kann mir da jemand helfen?

Kein Bock auf Google, deswegen frag ich euch :P

Nein, weil du Volljährigh bist und nur du darfst die Briefe öffnen.
Und was gehen die deine Rechnungen an? O.oSelbst wenn du bei ihnen wohnst, dürfen die's net.

Oh Hell Yeah!

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:53 Uhr

nein, dürfen sie nicht.

StGB §202

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

CruiseD - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2010
339 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:06 Uhr

anstatt den eltern zu sagen sie sollens lassen, geht die ins tu forum...schlau schlau ;DD

Egal was da steht,es ist unüberdacht!

FlavourDavee
Experte (offline)

Dabei seit 05.2009
1419 Beiträge

Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:07 Uhr

nein dürfen se nicht, briefgeheimnis
Barmonster - 41
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:10 Uhr

Nein dürfen sie nicht, aber mal ein kleiner Tipp von mir: es ist keine gute Idee, seinen Eltern zu sagen, was sie dürfen und was nicht, vor allem solang die das Dach überm Kopf finanzieren, da musst du schon seeeeehr diplomatisch an die Sache rangehen...

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

Josias
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2011
13 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:19 Uhr

Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:19 Uhr

Nö, aber was bringt das? willst du sie verklagen?

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

RubensAngel - 57
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
307 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:20 Uhr

ich frag mich wer die rechnungen zahlt wenn du es mal nicht kannst..... denke du solltest lieber mal mit deinen eltern reden.

das forum hier ist der falsche ort für sowas
Daniel_1996 - 28
Champion (offline)

Dabei seit 05.2010
4153 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:24 Uhr

Zitat von Josias:

Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon

Ja, aber dann denke ich, das es die gesammte Familie betrifft und nicht diese eine Person nur, oder?
Gibt's da Beispiele?

Oh Hell Yeah!

Jumpingball - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2009
3 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:31 Uhr

Zitat von Daniel_1996:

Zitat von Josias:

Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon

Ja, aber dann denke ich, das es die gesammte Familie betrifft und nicht diese eine Person nur, oder?
Gibt's da Beispiele?


Ja , wenn auf dem Brief : An Familie "xyz" steht also anstatt xyz der Familienname .
Josias
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2011
13 Beiträge
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:35 Uhr

Zitat von Daniel_1996:

Zitat von Josias:

Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon

Ja, aber dann denke ich, das es die gesammte Familie betrifft und nicht diese eine Person nur, oder?
Gibt's da Beispiele?


Es könnte auch an Herr Schönberghausen draufstehen
xbreakdown - 34
Experte (offline)

Dabei seit 01.2008
1673 Beiträge

Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:39 Uhr

Zitat von Josias:

Zitat von Daniel_1996:

Zitat von Josias:

Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon

Ja, aber dann denke ich, das es die gesammte Familie betrifft und nicht diese eine Person nur, oder?
Gibt's da Beispiele?


Es könnte auch an Herr Schönberghausen draufstehen

es steht entweder
an Familie <Nachname>
oder
Herrn <Vorname> <Nachname>

wenn nur Herr <Nachname> dran steht, ist der absender eine flachpfeife und dann dein pech, wenn deine eltern es öffnen.
Ansonsten gilt die regelung mit <Anrede> <Vorname> <Nachname>

Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen

Daddy_Cool81 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
389 Beiträge

Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:43 Uhr

Zitat von Barmonster:

Nein dürfen sie nicht, aber mal ein kleiner Tipp von mir: es ist keine gute Idee, seinen Eltern zu sagen, was sie dürfen und was nicht, vor allem solang die das Dach überm Kopf finanzieren, da musst du schon seeeeehr diplomatisch an die Sache rangehen...

Ich würde meinen Eltern das knallhart sagen, aber meine Eltern hatten soviel Anstand und haben sie nicht geöffnet ohne das ich es erlaubte.

Eine Jungfrau wird von einem Geist geschwängert? Come on! Piss off!

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