kurtain - 33
Anfänger
(offline)
Dabei seit 07.2009
25
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:49 Uhr
|
|
Hallo,
Sind meine Eltern im Recht wenn sie meine Rechnungen öffnen? Ich bin zwar volljährig, wohne aber noch zu Hause. Kann mir da jemand helfen?
Kein Bock auf Google, deswegen frag ich euch :P
|
|
patoX
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2008
3194
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.06.2011 um 18:51 Uhr
|
|
nein
briefgeheimnis
Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P
|
|
-vanquished_
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2009
83
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:52 Uhr
|
|
Nein.
|
|
Daniel_1996 - 28
Champion
(offline)
Dabei seit 05.2010
4153
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.06.2011 um 18:55 Uhr
|
|
Zitat von kurtain: Hallo,
Sind meine Eltern im Recht wenn sie meine Rechnungen öffnen? Ich bin zwar volljährig, wohne aber noch zu Hause. Kann mir da jemand helfen?
Kein Bock auf Google, deswegen frag ich euch :P
Nein, weil du Volljährigh bist und nur du darfst die Briefe öffnen.
Und was gehen die deine Rechnungen an? O.oSelbst wenn du bei ihnen wohnst, dürfen die's net.
Oh Hell Yeah!
|
|
dax_rider - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 02.2006
3799
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 18:53 Uhr
|
|
nein, dürfen sie nicht.
StGB §202
Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.
|
|
CruiseD - 30
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2010
339
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:06 Uhr
|
|
anstatt den eltern zu sagen sie sollens lassen, geht die ins tu forum...schlau schlau ;DD
Egal was da steht,es ist unüberdacht!
|
|
FlavourDavee
Experte
(offline)
Dabei seit 05.2009
1419
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:07 Uhr
|
|
nein dürfen se nicht, briefgeheimnis
|
|
Barmonster - 41
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
3952
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:10 Uhr
|
|
Nein dürfen sie nicht, aber mal ein kleiner Tipp von mir: es ist keine gute Idee, seinen Eltern zu sagen, was sie dürfen und was nicht, vor allem solang die das Dach überm Kopf finanzieren, da musst du schon seeeeehr diplomatisch an die Sache rangehen...
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
|
|
Josias
Anfänger
(offline)
Dabei seit 01.2011
13
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:19 Uhr
|
|
Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon
|
|
bockwurst82 - 42
Champion
(offline)
Dabei seit 08.2003
6884
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:19 Uhr
|
|
Nö, aber was bringt das? willst du sie verklagen?
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
|
|
RubensAngel - 57
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 05.2011
307
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:20 Uhr
|
|
ich frag mich wer die rechnungen zahlt wenn du es mal nicht kannst..... denke du solltest lieber mal mit deinen eltern reden.
das forum hier ist der falsche ort für sowas
|
|
Daniel_1996 - 28
Champion
(offline)
Dabei seit 05.2010
4153
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:24 Uhr
|
|
Zitat von Josias: Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon
Ja, aber dann denke ich, das es die gesammte Familie betrifft und nicht diese eine Person nur, oder?
Gibt's da Beispiele?
Oh Hell Yeah!
|
|
Jumpingball - 36
Anfänger
(offline)
Dabei seit 03.2009
3
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:31 Uhr
|
|
Zitat von Daniel_1996: Zitat von Josias: Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon
Ja, aber dann denke ich, das es die gesammte Familie betrifft und nicht diese eine Person nur, oder?
Gibt's da Beispiele?
Ja , wenn auf dem Brief : An Familie "xyz" steht also anstatt xyz der Familienname .
|
|
Josias
Anfänger
(offline)
Dabei seit 01.2011
13
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:35 Uhr
|
|
Zitat von Daniel_1996: Zitat von Josias: Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon
Ja, aber dann denke ich, das es die gesammte Familie betrifft und nicht diese eine Person nur, oder?
Gibt's da Beispiele?
Es könnte auch an Herr Schönberghausen draufstehen
|
|
xbreakdown - 34
Experte
(offline)
Dabei seit 01.2008
1673
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:39 Uhr
|
|
Zitat von Josias: Zitat von Daniel_1996: Zitat von Josias: Wenn nur dein Nachname draufsteht (und die Eltern gleicht heißen) dann schon
Ja, aber dann denke ich, das es die gesammte Familie betrifft und nicht diese eine Person nur, oder?
Gibt's da Beispiele?
Es könnte auch an Herr Schönberghausen draufstehen
es steht entweder
an Familie <Nachname>
oder
Herrn <Vorname> <Nachname>
wenn nur Herr <Nachname> dran steht, ist der absender eine flachpfeife und dann dein pech, wenn deine eltern es öffnen.
Ansonsten gilt die regelung mit <Anrede> <Vorname> <Nachname>
Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen
|
|
Daddy_Cool81 - 44
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2010
389
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.06.2011 um 19:43 Uhr
|
|
Zitat von Barmonster: Nein dürfen sie nicht, aber mal ein kleiner Tipp von mir: es ist keine gute Idee, seinen Eltern zu sagen, was sie dürfen und was nicht, vor allem solang die das Dach überm Kopf finanzieren, da musst du schon seeeeehr diplomatisch an die Sache rangehen...
Ich würde meinen Eltern das knallhart sagen, aber meine Eltern hatten soviel Anstand und haben sie nicht geöffnet ohne das ich es erlaubte.
Eine Jungfrau wird von einem Geist geschwängert? Come on! Piss off!
|
|