Geschrieben am: 24.05.2011 um 18:48 Uhr
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Zitat von guyoncignito: Zitat von rich_tho_90: Hallo erstmal,
ich hab nach meinem Fach-Abi vor einen Kurs in Wuppertal zu besuchen, um eine Hochschulzulassung zu erwerben. Mein letzten Schultag habe ich am 08.07. Ab diesem zeitpunkt bin ich ja arbeitslos. einen Monat später beginnt der 4-wöchige studienvorbereitende Kurs. Und nach dem Kurs habe ich dann wieder einen Monat Zeit bis zum Studienbeginn. Wie is die Arbeitslosenregelung da? Bekomm ich dann nur außerhalb der Kurszeiten AG, oder zählt der Kurs auch dazu?
Vllt kennt sich ja jemand bisschen besser als ich aus mit dem Thema...
Danke im vorraus
Hast du schonmal gearbeitet? Wenn ja, müsste dir auch Geld zustehen, wenn du aber eine Schule/Kurs besuchst, bist du nicht arbeitslos und kannst höchstens Bafög beantragen, dann wird aber das Einkommen deiner Eltern miteinberechnet, weil du noch keine 25 bist. Wenn du keine Eltern oder sehr arme hast kannst du auch noch auf Hartz4 hoffen.
Angaben ohne Gewähr.
Ähh...wer bafög bekommt hat keinen Anspruch auf Hartz IV, da der bafög-Höchstsatz dem Hartz IV-Satz entspricht
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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