Happyulmer71 - 54
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:23 Uhr
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Hallol Leute ,
Ist es möglich regulär b ei einer Firma Vollzeit und Abends noch auf 400€ Basis zu arbeiten . Oder geht das wegen Gesetz nicht . In Goggle habe ich nichts gefunden .
Danke
Willst verhüten : Nimm Biskin , schliesst die Poren hält den Saft
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:27 Uhr
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Nein.
weil du dann zuviele tägl. Arbeitsstunden hast.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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toxxii
Champion
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:27 Uhr
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geht glaub ich nicht
man darf glaub nur ne gewisse anzahl pro tag an stunden arbeiten...
I ♥ my AUDI
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djrene - 58
Champion
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.04.2011 um 12:28 Uhr
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Ich glaube das geht nicht, da müsste wohl eine 2. Gesellschaft gegründet werden. So hat's der Wilken in Jungingen gemacht. Da gibt es noch Fleur de Cuisine wo die Mitarbeiter sich noch was dazu verdienen können. Kann mich mit der rechtlichen Grundlage aber auch täuschen.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:28 Uhr
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0,09 sec. google :
Ihre tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden beschränkt
Nach § 3 ArbZG darf Ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht länger als acht Stunden pro Werktag betragen. Als Werktag gelten die Tage Montag bis Samstag – der Sonntag gilt als geschützter Ruhetag. Zu beachten ist jedoch, dass Ihr Arbeitgeber durchaus das Recht hat, Ihre tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden auszudehnen. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber in solchen Ausnahmefällen sicherstellen, dass die durchschnittliche Arbeitszeit im Verlauf von sechs Monaten bzw. 24 Kalenderwochen nicht mehr als acht Stunden pro Tag beträgt.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Slum - 34
Profi
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:29 Uhr
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Nein nicht im sellben Betrieb, in einem anderen ist das möglich, sprich in Firma A als Vollzeit Firma B 400€.
07.02.2011
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Happyulmer71 - 54
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:29 Uhr
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Mhh. Schade . Aber dachte ich mir fast schon .
Danke an alle .
Willst verhüten : Nimm Biskin , schliesst die Poren hält den Saft
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:29 Uhr
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Zitat von djrene: Ich glaube das geht nicht, da müsste wohl eine 2. Gesellschaft gegründet werden. So hat's der Wilken in Jungingen gemacht. Da gibt es noch Fleur de Cuisine wo die Mitarbeiter sich noch was dazu verdienen können. Kann mich mit der rechtlichen Grundlage aber auch täuschen.
Doch, passt so.
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djrene - 58
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:29 Uhr
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Zitat von --Joerg--: 0,09 sec. google :
Ihre tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden beschränkt
Nach § 3 ArbZG darf Ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht länger als acht Stunden pro Werktag betragen. Als Werktag gelten die Tage Montag bis Samstag – der Sonntag gilt als geschützter Ruhetag. Zu beachten ist jedoch, dass Ihr Arbeitgeber durchaus das Recht hat, Ihre tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden auszudehnen. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber in solchen Ausnahmefällen sicherstellen, dass die durchschnittliche Arbeitszeit im Verlauf von sechs Monaten bzw. 24 Kalenderwochen nicht mehr als acht Stunden pro Tag beträgt.
Es geht ja drum wie es mit einem quasi zweiten Arbeitsvertrag aussieht auf 400 Euro Basis. Das ist im Gesetzestext nicht angesprochen. Und das Recht auf einen Nebenjob hast Du auch laut Arbeitsschutzgesetz.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:31 Uhr
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Zitat von --Joerg--: Nein.
weil du dann zuviele tägl. Arbeitsstunden hast.
das wäre nicht das problem, aber du verdienst zuviel, 400€ wäre bei einem 400€ job das maximale einkommen
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:32 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von --Joerg--: Nein.
weil du dann zuviele tägl. Arbeitsstunden hast.
das wäre nicht das problem, aber du verdienst zuviel, 400€ wäre bei einem 400€ job das maximale einkommen
Hä ?
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.04.2011 um 12:34 Uhr
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Zitat von --Joerg--: Zitat von Der666Diablo: Zitat von --Joerg--: Nein.
weil du dann zuviele tägl. Arbeitsstunden hast.
das wäre nicht das problem, aber du verdienst zuviel, 400€ wäre bei einem 400€ job das maximale einkommen
Hä ?
Zitat: Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr, 1 SGB VI vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet. wiki
du darfst im monat nur 400€ verdienen
edit: außer du arbeitest natürlich vollzeit für lau
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:36 Uhr
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Klar.
Wenn er in derselben Firma 2 Arbeitsverträge hat,
einen normalen und einen auf 400€
und er verdient mit Arbeitsvertrag A z.B. 4711,31 €/mtl.
und mit Vertrag B 399,61 €, ist doch alles im Lot.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Pratsch - 31
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:38 Uhr
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Zitat von Happyulmer71: Hallol Leute ,
Ist es möglich regulär b ei einer Firma Vollzeit und Abends noch auf 400€ Basis zu arbeiten . Oder geht das wegen Gesetz nicht . In Goggle habe ich nichts gefunden .
Danke
Am Wochenende würde es gehen, soviel ich weis.
awa
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:54 Uhr
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Zitat von --Joerg--: Klar.
Wenn er in derselben Firma 2 Arbeitsverträge hat,
einen normalen und einen auf 400€
und er verdient mit Arbeitsvertrag A z.B. 4711,31 €/mtl.
und mit Vertrag B 399,61 €, ist doch alles im Lot.
würde dem sinn des ganzen widersprechen (was die steuerfreiheit/ermässigung etc angeht)
ergo wäre dies dann kein pro forma 400€ job inkl. der entsprechenden steuerverg. mehr
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bumble_beee - 36
Profi
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Geschrieben am: 16.04.2011 um 13:28 Uhr
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geht soweit ich weiß nicht
man darf keine 2 arbeitsverhältnisse bei der selben firma haben
wenn du jetzt allerdings putzen würdest, und somit bei einer externen angestellt ginge das
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
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