Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Politik und Wirtschaft

Auf 400€ Basis bei gleicher Firma arbeiten

  -1- -2- vorwärts >>>  
Happyulmer71 - 54
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
123 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:23 Uhr

Hallol Leute ,
Ist es möglich regulär b ei einer Firma Vollzeit und Abends noch auf 400€ Basis zu arbeiten . Oder geht das wegen Gesetz nicht . In Goggle habe ich nichts gefunden .

Danke

Willst verhüten : Nimm Biskin , schliesst die Poren hält den Saft

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:27 Uhr

Nein.

weil du dann zuviele tägl. Arbeitsstunden hast.



Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

toxxii
Champion (offline)

Dabei seit 07.2010
2262 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:27 Uhr

geht glaub ich nicht
man darf glaub nur ne gewisse anzahl pro tag an stunden arbeiten...

I ♥ my AUDI

djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.04.2011 um 12:28 Uhr

Ich glaube das geht nicht, da müsste wohl eine 2. Gesellschaft gegründet werden. So hat's der Wilken in Jungingen gemacht. Da gibt es noch Fleur de Cuisine wo die Mitarbeiter sich noch was dazu verdienen können. Kann mich mit der rechtlichen Grundlage aber auch täuschen.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:28 Uhr

0,09 sec. google :
Ihre tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden beschränkt
Nach § 3 ArbZG darf Ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht länger als acht Stunden pro Werktag betragen. Als Werktag gelten die Tage Montag bis Samstag – der Sonntag gilt als geschützter Ruhetag. Zu beachten ist jedoch, dass Ihr Arbeitgeber durchaus das Recht hat, Ihre tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden auszudehnen. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber in solchen Ausnahmefällen sicherstellen, dass die durchschnittliche Arbeitszeit im Verlauf von sechs Monaten bzw. 24 Kalenderwochen nicht mehr als acht Stunden pro Tag beträgt.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Slum - 34
Profi (offline)

Dabei seit 12.2010
586 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:29 Uhr

Nein nicht im sellben Betrieb, in einem anderen ist das möglich, sprich in Firma A als Vollzeit Firma B 400€.

07.02.2011

Happyulmer71 - 54
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
123 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:29 Uhr

Mhh. Schade . Aber dachte ich mir fast schon .
Danke an alle . :winker:

Willst verhüten : Nimm Biskin , schliesst die Poren hält den Saft

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:29 Uhr

Zitat von djrene:

Ich glaube das geht nicht, da müsste wohl eine 2. Gesellschaft gegründet werden. So hat's der Wilken in Jungingen gemacht. Da gibt es noch Fleur de Cuisine wo die Mitarbeiter sich noch was dazu verdienen können. Kann mich mit der rechtlichen Grundlage aber auch täuschen.



Doch, passt so.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:29 Uhr

Zitat von --Joerg--:

0,09 sec. google :
Ihre tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden beschränkt
Nach § 3 ArbZG darf Ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht länger als acht Stunden pro Werktag betragen. Als Werktag gelten die Tage Montag bis Samstag – der Sonntag gilt als geschützter Ruhetag. Zu beachten ist jedoch, dass Ihr Arbeitgeber durchaus das Recht hat, Ihre tägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden auszudehnen. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber in solchen Ausnahmefällen sicherstellen, dass die durchschnittliche Arbeitszeit im Verlauf von sechs Monaten bzw. 24 Kalenderwochen nicht mehr als acht Stunden pro Tag beträgt.


Es geht ja drum wie es mit einem quasi zweiten Arbeitsvertrag aussieht auf 400 Euro Basis. Das ist im Gesetzestext nicht angesprochen. Und das Recht auf einen Nebenjob hast Du auch laut Arbeitsschutzgesetz.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:31 Uhr

Zitat von --Joerg--:

Nein.

weil du dann zuviele tägl. Arbeitsstunden hast.



das wäre nicht das problem, aber du verdienst zuviel, 400€ wäre bei einem 400€ job das maximale einkommen

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:32 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von --Joerg--:

Nein.

weil du dann zuviele tägl. Arbeitsstunden hast.



das wäre nicht das problem, aber du verdienst zuviel, 400€ wäre bei einem 400€ job das maximale einkommen


Hä ?


Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.04.2011 um 12:34 Uhr

Zitat von --Joerg--:

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von --Joerg--:

Nein.

weil du dann zuviele tägl. Arbeitsstunden hast.



das wäre nicht das problem, aber du verdienst zuviel, 400€ wäre bei einem 400€ job das maximale einkommen


Hä ?


Zitat:

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr, 1 SGB VI vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet.
wiki

du darfst im monat nur 400€ verdienen

edit: außer du arbeitest natürlich vollzeit für lau :dancer:

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:36 Uhr

Klar.

Wenn er in derselben Firma 2 Arbeitsverträge hat,
einen normalen und einen auf 400€

und er verdient mit Arbeitsvertrag A z.B. 4711,31 €/mtl.
und mit Vertrag B 399,61 €, ist doch alles im Lot.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:38 Uhr

Zitat von Happyulmer71:

Hallol Leute ,
Ist es möglich regulär b ei einer Firma Vollzeit und Abends noch auf 400€ Basis zu arbeiten . Oder geht das wegen Gesetz nicht . In Goggle habe ich nichts gefunden .

Danke

Am Wochenende würde es gehen, soviel ich weis.

awa

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 12:54 Uhr

Zitat von --Joerg--:

Klar.

Wenn er in derselben Firma 2 Arbeitsverträge hat,
einen normalen und einen auf 400€

und er verdient mit Arbeitsvertrag A z.B. 4711,31 €/mtl.
und mit Vertrag B 399,61 €, ist doch alles im Lot.


:gruebler: würde dem sinn des ganzen widersprechen (was die steuerfreiheit/ermässigung etc angeht)

ergo wäre dies dann kein pro forma 400€ job inkl. der entsprechenden steuerverg. mehr

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

bumble_beee - 36
Profi (offline)

Dabei seit 12.2004
972 Beiträge

Geschrieben am: 16.04.2011 um 13:28 Uhr

geht soweit ich weiß nicht

man darf keine 2 arbeitsverhältnisse bei der selben firma haben

wenn du jetzt allerdings putzen würdest, und somit bei einer externen angestellt ginge das

Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist

  -1- -2- vorwärts >>>
 

Forum / Politik und Wirtschaft

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -