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Forum / Politik und Wirtschaft

Schuhumtausch

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Schattenhaft - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
320 Beiträge
Geschrieben am: 06.04.2011 um 12:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.04.2011 um 12:15 Uhr

Hallo zusammen
Habe hier mal eine kleine Frage an unsere Rechtskundler.
Habe mir vor maximal 2 Wochen neue Schuhe gekauft (im Fachladen)....und heute bemerke ich, dass die Sohle an einer Stelle schon leicht gerissen ist.
Kann ich (vorrausgesetzt ich finde den Kassenzettel wieder) zum Händler gehen und das reklamieren und auf einen Umtausch hoffen?
Trage die Schuhe fast täglich (Bürojob, also kaum laufen) und wenn ich Freitags oder Samstags weggehe.


PS: Über Google hab ich gelesen, dass es theoretisch Möglich sein sollte, wollte aber hier mal nachfragen, ob schon wer praktische Erfahrung hat
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 12:18 Uhr

Praktische Erfahrung habe ich darin zwar nicht, aber rein rechtlich geht es. Ein Schuh kann ja nicht schon nach zwei Wochen kaputt sein. Theoretisch ist ein Kassenzettel nicht nötig, das Gesetz verlangt nur einen Beweis. Der kann auch durch einen Zeugen sein, wenn du also irgendeinen Bekannten, Freund/Freundin oder so dabei hattest, wäre das auch möglich. Erfahrungsgemäß ist die Sache mit dem Kassenzettel (oder auch Kontoauszug bei Kartenzahlung) aber einfacher.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Juice83 - 42
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1231 Beiträge
Geschrieben am: 06.04.2011 um 12:20 Uhr

Geh doch einfach in den Laden u. versuch dein Glück. Bringt doch nichts hier zu fragen, der eine sagt dies, der andere das. Musst schon selbst rausfinden was Sache ist.
Schattenhaft - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
320 Beiträge
Geschrieben am: 06.04.2011 um 12:21 Uhr

Vielen Dank für die fixe Antwort.
Wollte mich einfach nur versichern, net dass ich heute oder morgen (jenachdem wie ich Zeit habe) in den Laden "stürm" und es dann heist "Nö....geht nicht"
smasher - 44
Profi (offline)

Dabei seit 09.2002
512 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 12:26 Uhr

ein kumpel von mit hatte sich underground shoes beim xtra gekauft ...
und er stellte nach zwei tagen fast das die schrauben in der sohle locker waren so locker das er sogar eine davon verlohr...zurück in xtra...
der typ an der kasse war etwas maulig und wollte drauf raus wir hätten die gelockert ...aber nach bissle diskussion gabs die kohle wieder ...

up the shut fuck you must

byne92 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2007
242 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 12:50 Uhr

Du kannst schon, wenn die Schuhe schon nach kurzer Tragezeit kaputt gehen, dann sind sie ihr Geld nicht wert. ;-) Ich würde es einfach probieren.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 12:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.04.2011 um 12:52 Uhr

Wenns ein guter Schuhladen ist der Wert auf Kundenfreundlichkeit legt: nur zu, Du wirst sicher neue kriegen. Ich hab das auch shcon getan (bzw. tun müssen).
fabiko - 31
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
80 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 13:11 Uhr

Schuhe mit gebrochener Sohle kann man immer zurück geben (sogar nach einem oder mehr Jahren). Das gilt als Sachmangel. Wenn die Schuhe allerdings durchgelaufen sind, kommts auf die Kulanz des Händlers an.

Chuck Norris bekommt bei Praktiker 20 % auf alles. Auch auf Tiernahrung.

Schattenhaft - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
320 Beiträge
Geschrieben am: 06.04.2011 um 13:24 Uhr

Dann an die restlichen auch nochmal Danke.
Wie gesagt, werde es je nach Zeit diese Woche noch testen.....kann ja dann sagen, obs geklappt hat oder nicht
damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 13:31 Uhr

hallo,
du hast innerhalb von 6 monaten das recht den artikel dreimal wandeln zu lassen wenn der artikel einen sachmangel hat.
man beachte "wandlung" das heißt du hast das recht das du die schuhe in einem ordentlichen zustand bekommst, aber du hast nicht das recht das du
sofort dein geld zurück bekommst. dieses recht hast du erst nach der dritten erfolglosen wandlung.
gruß

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

-oldolsen- - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
274 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 13:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.04.2011 um 13:39 Uhr

Zitat von damast:

hallo,
du hast innerhalb von 6 monaten das recht den artikel dreimal wandeln zu lassen wenn der artikel einen sachmangel hat.
man beachte "wandlung" das heißt du hast das recht das du die schuhe in einem ordentlichen zustand bekommst, aber du hast nicht das recht das du
sofort dein geld zurück bekommst. dieses recht hast du erst nach der dritten erfolglosen wandlung.
gruß


nein dieses recht hast du 2 Jahre, nach 6 Monate liegt nur die Beweispflicht bei dir, also dass man zeigen muss, dass es ein Sachmangel ist und keine Abnutzungserscheinungen durch falschen Gebrauch, bei Schuhen wäre das wohl sehr schwer.

"You tried your best and you failed miserably. The lesson is: never try!"

kleinemona - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
109 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 13:57 Uhr

Zitat von Schattenhaft:

Vielen Dank für die fixe Antwort.
Wollte mich einfach nur versichern, net dass ich heute oder morgen (jenachdem wie ich Zeit habe) in den Laden "stürm" und es dann heist "Nö....geht nicht"


Hallo...
Wie die anderen schon gesagt haben: Es geht!
Zwar werden dich die Verkäufer abspeisen wollen mit "Nein, geht nicht!", aber da musst dann ganz "cool" bleiben und sagen, dass du deine Rechte kennst und die diese Schuhe umtauschen oder zumindest kostenlos reparieren MÜSSEN! Es kann ja nicht sein, dass ein Paar Schuhe nach 2 Wochen schon kaputt ist!!!
Viel Erfolg! ;-)

Ganz gleich, ob es uns gefällt, jeder Tag ist die Begegnung mit uns selbst.

damast - 48
Experte (offline)

Dabei seit 01.2011
1544 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 14:01 Uhr

Zitat von -oldolsen-:



nein dieses recht hast du 2 Jahre, nach 6 Monate liegt nur die Beweispflicht bei dir, also dass man zeigen muss, dass es ein Sachmangel ist und keine Abnutzungserscheinungen durch falschen Gebrauch, bei Schuhen wäre das wohl sehr schwer.


2 jahre sind gewährleistung das ist richtig, jedoch das recht auf wandlung ist ein halbes jahr ohne beweislastumkehr wie du selbst einräumst.
sicherlich kann man nach 6 monaten auch noch reklamieren, aber das auf das ich hinaus wollte ist das es nicht klappt- klappen muß, die schuhe einfach umzutauschen in andere oder bares bevor man den weg der wandlung gegangen ist. und das wird nach 6monaten eben noch schwerer.
2 jahre insgesamt, da hast scho recht. ;)

‹^› ‹(•¿•)› ‹^›

redmann - 39
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
6266 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 14:13 Uhr

habe das selbe problem nach 2 monaten gehabt, schuh aber fat jeden tag getragen. abnutzung kaum- gar nicht, riss in der sohle aber schon...
habe den kassenzettel nicht mehr. wie wäre das bei mir?

hol dir den ring DIRK!

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 14:47 Uhr

Zitat von redmann:

habe den kassenzettel nicht mehr. wie wäre das bei mir?

hier würde ich sagen: pech gehabt :-(
redmann - 39
Champion (offline)

Dabei seit 12.2004
6266 Beiträge

Geschrieben am: 06.04.2011 um 14:49 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von redmann:

habe den kassenzettel nicht mehr. wie wäre das bei mir?

hier würde ich sagen: pech gehabt :-(


habe ich mir schon gedacht, aber oben hieß es, man muss es beweisen können, egal ob durch den kassenzettel oder einer freundin/freund der es bezeugen könne

hol dir den ring DIRK!

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